ZAU Zeitschrift und Datenbank

ZAU mit neuer Rubrik – neue Impulse ab September

Die Zeitschrift für Arbeitsrecht in Unternehmen (ZAU) erweitert ab September ihr inhaltliches Spektrum: Mit der neuen Rubrik „Personal & Digital“ erhalten Leserinnen und Leser zusätzlich zu Arbeitsrecht sowie Personal- und Managementthemen fundierte Informationen zur Entwicklung des Berufsstands, zum Berufsrecht sowie zum Unternehmensrecht – ergänzt um aktuelle Entwicklungen im Bereich Legal Tech.

Gleichzeitig verstärkt RA Martin W. Huff ab September den Herausgeberbeirat der ZAU und wird regelmäßig über relevante rechtliche Neuerungen berichten – praxisnah und mit besonderem Blick auf die Anforderungen von Unternehmensjuristinnen und -juristen.

ZAU Printausgabe und Datenbank

ZAU Zeitschrift für Arbeitsrecht in Unternehmen ist die Fachzeitschrift für das gesamte Arbeitsrecht.

Meldungen


Arbeitsrecht, Meldung

©Butch/fotolia.com

21.04.2026

Für die Sozialversicherung zählen die tatsächlichen Verhältnisse, nicht nachträgliche arbeitsrechtliche Gestaltungen.

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Sozialversicherungspflicht kann nicht umetikettiert werden

Arbeitsrecht, Meldung

© forkART Photography/fotolia.com

20.04.2026

Die fristlose Kündigung einer Betriebsrätin scheiterte, weil Pflichtverstoß und Verhältnismäßigkeit das Gericht nicht überzeugten.

weiterlesen
Arbeitsgericht stärkt Kündigungsschutz von Betriebsratsmitgliedern

Meldung

©PhotographyByMK/fotolia.com

17.04.2026

Elterngeld Plus etabliert sich zunehmend als wichtige Option für Familien, die Beruf und Kinderbetreuung flexibler miteinander verbinden möchten.

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Anteil der Eltern mit Elterngeld Plus auf Höchststand

Arbeitsrecht, Meldung

©Butch/fotolia.com

21.04.2026

Für die Sozialversicherung zählen die tatsächlichen Verhältnisse, nicht nachträgliche arbeitsrechtliche Gestaltungen.

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Sozialversicherungspflicht kann nicht umetikettiert werden

Arbeitsrecht, Meldung

© forkART Photography/fotolia.com

20.04.2026

Die fristlose Kündigung einer Betriebsrätin scheiterte, weil Pflichtverstoß und Verhältnismäßigkeit das Gericht nicht überzeugten.

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Arbeitsgericht stärkt Kündigungsschutz von Betriebsratsmitgliedern

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