Für die Sozialversicherung zählen die tatsächlichen Verhältnisse, nicht nachträgliche arbeitsrechtliche Gestaltungen.
Meldung
21.04.2026

Die Zeitschrift für Arbeitsrecht in Unternehmen (ZAU) erweitert ab September ihr inhaltliches Spektrum: Mit der neuen Rubrik „Personal & Digital“ erhalten Leserinnen und Leser zusätzlich zu Arbeitsrecht sowie Personal- und Managementthemen fundierte Informationen zur Entwicklung des Berufsstands, zum Berufsrecht sowie zum Unternehmensrecht – ergänzt um aktuelle Entwicklungen im Bereich Legal Tech.
Gleichzeitig verstärkt RA Martin W. Huff ab September den Herausgeberbeirat der ZAU und wird regelmäßig über relevante rechtliche Neuerungen berichten – praxisnah und mit besonderem Blick auf die Anforderungen von Unternehmensjuristinnen und -juristen.

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21.04.2026
Für die Sozialversicherung zählen die tatsächlichen Verhältnisse, nicht nachträgliche arbeitsrechtliche Gestaltungen.
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20.04.2026
Die fristlose Kündigung einer Betriebsrätin scheiterte, weil Pflichtverstoß und Verhältnismäßigkeit das Gericht nicht überzeugten.
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17.04.2026
Elterngeld Plus etabliert sich zunehmend als wichtige Option für Familien, die Beruf und Kinderbetreuung flexibler miteinander verbinden möchten.
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21.04.2026
Für die Sozialversicherung zählen die tatsächlichen Verhältnisse, nicht nachträgliche arbeitsrechtliche Gestaltungen.
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20.04.2026
Die fristlose Kündigung einer Betriebsrätin scheiterte, weil Pflichtverstoß und Verhältnismäßigkeit das Gericht nicht überzeugten.
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