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Die ZAU – Zeitschrift für Arbeitsrecht in Unternehmen liefert mit aktuellen und meinungsstarken Beiträgen und Kommentaren renommierter Autoren sowie der Berichterstattung über Gesetzesvorhaben und Rechtsprechung wichtiges Know-how für die arbeitsrechtliche Praxis. Der Praxisbezug und -nutzen steht dabei stetig im Vordergrund. In den sechs Rubriken (Magazin, Im Fokus, Arbeitsrecht im Unternehmen, People & Work, Fachbeiträge und Rechtsprechung Kompakt) erfahren Sie alles über die wichtigsten arbeitsrechtlichen Themen und Trends – von der schnellen und übersichtlichen Information bis hin zu fundiert recherchierten Fachaufsätzen.

ZAU Zeitschrift für Arbeitsrecht in Unternehmen ist die Fachzeitschrift für das gesamte Arbeitsrecht.

Meldungen


Meldung

©niceideas/123rf.com

06.12.2024

Durch die zunehmende Bedeutung von Biodiversitätsaspekten für das unternehmerische Handeln müssen sich auch Aufsichtsräte mit diesem Thema befassen.

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Handreichung für Aufsichtsräte zum Biodiversitätsmanagement

Meldung

©Markus Mainka/fotolia.com

05.12.2024

Eine Regelung, die Überstundenzuschläge nur für Vollzeit-Arbeitszeiten vorsieht, diskriminiert Teilzeitbeschäftigte und verstößt gegen das TzBfG und AGG, so das BAG.

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Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten bei Überstundenzuschlägen

Meldung

©Gina Sanders/fotolia.com

28.11.2024

Die Anpassung der Vergütung freigestellter Betriebsratsmitglieder nach § 37 Abs. 4 BetrVG erfordert keine Beteiligung des Betriebsrats gemäß § 99 BetrVG.

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Keine Mitbeurteilung des Betriebsrats bei Entgelterhöhung freigestellter Mitglieder

Meldung

©niceideas/123rf.com

06.12.2024

Durch die zunehmende Bedeutung von Biodiversitätsaspekten für das unternehmerische Handeln müssen sich auch Aufsichtsräte mit diesem Thema befassen.

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Handreichung für Aufsichtsräte zum Biodiversitätsmanagement

Meldung

©Markus Mainka/fotolia.com

05.12.2024

Eine Regelung, die Überstundenzuschläge nur für Vollzeit-Arbeitszeiten vorsieht, diskriminiert Teilzeitbeschäftigte und verstößt gegen das TzBfG und AGG, so das BAG.

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Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten bei Überstundenzuschlägen

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