ZAU Zeitschrift plus Datenbank

ZAU mit neuer Rubrik – neue Impulse ab September

Die Zeitschrift für Arbeitsrecht in Unternehmen (ZAU) erweitert ab September ihr inhaltliches Spektrum: Mit der neuen Rubrik „Personal & Digital“ erhalten Leserinnen und Leser zusätzlich zu Arbeitsrecht sowie Personal- und Managementthemen fundierte Informationen zur Entwicklung des Berufsstands, zum Berufsrecht sowie zum Unternehmensrecht – ergänzt um aktuelle Entwicklungen im Bereich Legal Tech.

Gleichzeitig verstärkt RA Martin W. Huff ab September den Herausgeberbeirat der ZAU und wird regelmäßig über relevante rechtliche Neuerungen berichten – praxisnah und mit besonderem Blick auf die Anforderungen von Unternehmensjuristinnen und -juristen.

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ZAU Zeitschrift für Arbeitsrecht in Unternehmen ist die Fachzeitschrift für das gesamte Arbeitsrecht.

Meldungen


Arbeitsrecht, Meldung

©Coloures-Pic/fotolia.com

30.01.2026

Das BAG hat klargestellt, dass auch bei digital organisierter Plattformarbeit die klassischen Kriterien des Betriebsverfassungsrechts gelten.

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Kein Betriebsrat per App

Meldung

©Zerbor/fotolia.com

28.01.2026

Eine Stadt darf eine fest als Gleichstellungsbeauftragte eingesetzte Mitarbeiterin nicht ohne arbeitsrechtlich tragfähige Gründe auf eine geringer bewertete Stelle versetzen.

weiterlesen
Gleichstellungsbeauftragte unrechtmäßig abberufen

Meldung

©Imillian/fotolia.com

27.01.2026

Das ArbG Offenbach hat die fristlose Kündigung eines Chefjustiziars für unwirksam erklärt, die ordentliche Kündigung jedoch wegen Pflichtverletzungen bestätigt.

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Whistleblower-Fall: ArbG kippt fristlose Kündigung des General Counsel

Arbeitsrecht, Meldung

©Coloures-Pic/fotolia.com

30.01.2026

Das BAG hat klargestellt, dass auch bei digital organisierter Plattformarbeit die klassischen Kriterien des Betriebsverfassungsrechts gelten.

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Kein Betriebsrat per App

Meldung

©Zerbor/fotolia.com

28.01.2026

Eine Stadt darf eine fest als Gleichstellungsbeauftragte eingesetzte Mitarbeiterin nicht ohne arbeitsrechtlich tragfähige Gründe auf eine geringer bewertete Stelle versetzen.

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Gleichstellungsbeauftragte unrechtmäßig abberufen

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