• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Bewerberin bei Betriebsbesichtigung unfallversichert

05.04.2022

Bewerberin bei Betriebsbesichtigung unfallversichert

Eine Arbeitsplatzbewerberin steht bei der Betriebsbesichtigung des Unternehmens im Rahmen eines eintägigen unentgeltlichen „Kennenlern-Praktikums“ unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden.

Fristlose Kündigung und Annahmeverzug

©Waldbach/fotolia.com

Die arbeitsuchende Klägerin absolvierte bei einem Unternehmen ein unentgeltliches eintägiges „Kennenlern-Praktikum“ auf der Grundlage einer „Kennenlern-/Praktikums-Vereinbarung“ mit diesem Unternehmen. Während des „Kennenlern-Praktikums“ fanden unter anderem Gespräche, eine Betriebsführung, ein fachlicher Austausch mit der IT-Abteilung und zum Abschluss die Besichtigung eines Hochregallagers statt. Bei der Besichtigung des Hochregallagers stürzte die Klägerin und brach sich den rechten Oberarm.

Betriebsbesichtigung: Es kommt auf die BG-Satzung an

Anders als die beklagte Berufsgenossenschaft und die Vorinstanzen hat das Bundessozialgericht in seinem Urteil vom 31.03.2022 (B 2 U 13/20 R) festgestellt, dass die Klägerin einen Arbeitsunfall erlitten hat. Die Klägerin war zum Zeitpunkt des Unfalls Teilnehmerin einer Betriebsbesichtigung. Teilnehmer einer Betriebsbesichtigung sind nach der Satzung der beklagten Berufsgenossenschaft – im Unterschied zu Satzungen anderer Unfallversicherungsträger – unfallversichert.

Befreiung von Haftungsrisiken wichtig

Das eigene – unversicherte – Interesse der Klägerin am Kennenlernen des potenziellen zukünftigen Arbeitgebers steht dem Unfallversicherungsschutz kraft Satzung hier nicht entgegen. Die Satzungsregelung der Beklagten ist nicht auf Personen beschränkt, deren Aufenthalt im Unternehmen ausschließlich der Besichtigung dient. Unternehmer sollen vielmehr umfassend von Haftungsrisiken befreit werden, die durch erhöhte Gefahren bei Unternehmensbesuchen entstehen können.


BSG vom 31.03.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©Egor/fotolia.com

08.10.2026

Beschäftigte in Deutschland: loyal, aber orientierungslos

Beschäftigte sind motiviert und loyal, brauchen für den Wandel aber mehr Orientierung, Weiterbildung und KI-Kompetenz.

weiterlesen
Beschäftigte in Deutschland: loyal, aber orientierungslos

Meldung

©asbe24/fotolia.com

08.10.2026

Elternzeit bleibt trotz Trennung und Auszug bestehen

Eine bereits beantragte Elternzeit bleibt grundsätzlich auch nach dem Auszug aus dem gemeinsamen Haushalt verbindlich, urteilt das BAG.

weiterlesen
Elternzeit bleibt trotz Trennung und Auszug bestehen

Meldung

©ManuelSchönfeld/fotolia.com

08.10.2026

Echtheit von Facebook-Beitrag im Arbeitsgerichtsprozess

Auch digitale Screenshots können zusammen mit Zeugenaussagen eine arbeitsrechtliche Pflichtverletzung überzeugend belegen.

weiterlesen
Echtheit von Facebook-Beitrag im Arbeitsgerichtsprozess

Meldung

©Marco2811/fotolia.com

08.10.2026

Gleichbehandlung gilt auch bei freiwilligen Arbeitgeberleistungen

Eine Mindestlohnerhöhung darf kein sachlicher Grund sein, Arbeitnehmer von freiwilligen Sonderzahlungen auszuschließen.

weiterlesen
Gleichbehandlung gilt auch bei freiwilligen Arbeitgeberleistungen

Das könnte Sie ebenfalls interessieren:


ZAU Zeitschrift plus Datenbank

Haben wir Ihr Interesse für die ZAU geweckt?

Sichern Sie sich das ZAU Gratis-Paket: 1 Ausgabe + 1 Monat Testzugang zum Beratermodul ZAU – Zeitschrift für Arbeitsrecht im Unternehmen kostenlos.