• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Mindestlohnerhöhung betrifft 6,6 Millionen Beschäftigte

04.10.2022

Mindestlohnerhöhung betrifft 6,6 Millionen Beschäftigte

Fristlose Kündigung und Annahmeverzug

©Stockfotos-MG/fotolia.com

Rund 6,64 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland werden von der Mindestlohnerhöhung zum 01.10.2022 profitieren, weil sie aktuell weniger als 12 Euro brutto pro Stunde erhalten. Das entspricht 17,8 % aller Beschäftigten, die einen gesetzlichen Anspruch auf den Mindestlohn haben.

In Ostdeutschland liegt die Quote der Beschäftigten, die im Zuge der Mindestlohnerhöhung Anspruch auf eine Entgelterhöhung haben, bei 29,1 %, in Westdeutschland, inklusive Berlin, bei 16,1 %. Das ergibt eine neue Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung, die detaillierte Daten für alle Bundesländer und die 400 deutschen Landkreise und kreisfreien Städte liefert. „Der Mindestlohn von 12 Euro bringt vielen Beschäftigten eine spürbare Lohnsteigerung in einer Zeit, in der das wegen hoher Preise bei Energie und Lebensmitteln besonders wichtig ist. Und das ohne absehbare Auswirkungen auf die Beschäftigung, wie zum Beispiel eine aktuelle Befragung unter den Arbeitsagenturen ergibt“, sagt WSI-Arbeitsmarktexperte Dr. Eric Seils, der die Studie zusammen mit seinem Kollegen Dr. Toralf Pusch verfasst hat.

Mindestlohnerhöhung lässt Preise steigen

Die Erhöhung des Mindestlohns bringt allerdings viele Unternehmen dazu, ihre Preise zu erhöhen. Das ist ein Ergebnis der ifo Konjunkturumfrage. Sie betrifft Unternehmen in fast allen Wirtschaftszweigen. 30,7 % der teilnehmenden Firmen beschäftigen Mitarbeiter für weniger als 12 Euro pro Stunde. 58,3 % planen als Reaktion, ihre Preise hochzusetzen. „Das dürfte die ohnehin schon große Inflation weiter antreiben“, befürchtet ifo-Arbeitsmarktexperte Sebastian Link. Damit sind Preiserhöhungen die am häufigsten genannte Folge. Nur 12,7 % der betroffenen Unternehmen planen, aufgrund der Erhöhung Stellen abzubauen. 82,7 % wollen die Zahl der Beschäftigten gleich halten, und 5,1 % möchten sie sogar erhöhen.

Sorge um die Wettbewerbsfähigkeit

Die durchschnittliche Arbeitszeit der Beschäftigten wollen 18,3 % der betroffenen Unternehmen verringern. 17,6 % denken über Kürzungen bei zusätzlichen Lohnbestandteilen wie Sonderzahlungen, Boni und geldwerten Vorteilen nach. Außerdem wollen die betroffenen Unternehmen ihre Investitionen sowie Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen eher zurückschrauben (21,3 % und 11,1 %) als ausbauen (4,7 % und 5,0 %). Viele Befragte vermuten, dass sich ihre Einkaufspreise infolge der Mindestlohnanhebung erhöhen werden. Ferner rechnen 52,8 % mit schrumpfenden Gewinnen, 32,4 % mit abnehmender Wettbewerbsfähigkeit und 23,3 % mit weniger Nachfrage als Folge der Mindestlohnerhöhung.

Zur Mindestlohnerhöhung und den geplanten Reaktionen der Unternehmen darauf stellte das ifo im Juni 2022 Sonderfragen in den Konjunkturumfragen. Sie wurden von 6.900 Unternehmen beantwortet.


Hans-Böckler-Stiftung vom 27.09.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©travnikovstudio/fotolia.com

06.05.2024

Workation-Angebot ist Pflicht für Arbeitgeber

Workation entwickelt sich vom Hype zu einem etablierten Angebot, gerade bei den Jüngeren: 80 % der 18- bis 29-Jährigen sind Workation-affin.

weiterlesen
Workation-Angebot ist Pflicht für Arbeitgeber

Meldung

©liudmilachernetska/123rf.com

03.05.2024

Warum weniger Arbeit den Wohlstand bedroht

Viele Menschen wollen beruflich kürzertreten. Diese Entwicklung gefährdet jedoch den Wohlstand. Deutschland kann es sich laut IW Köln nicht leisten, Arbeitszeiten zu verkürzen.

weiterlesen
Warum weniger Arbeit den Wohlstand bedroht

Meldung

©GinaSanders/fotolia.com

29.04.2024

Eine Arbeitsstunde kostet im Schnitt 41,30 Euro

Die Arbeitskosten je geleisteter Stunde fallen in der Europäischen Union sehr unterschiedlich aus. In Deutschland lag die Arbeitsstunde im Jahr 2023 bei 41,30 Euro.

weiterlesen
Eine Arbeitsstunde kostet im Schnitt 41,30 Euro

Meldung

nito500/123rf.com

26.04.2024

Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten auf dem EU-Binnenmarkt

Künftig müssen Hersteller von Waren, die in Zwangsarbeit hergestellt wurden, ihre Produkte vom EU-Binnenmarkt nehmen und sie spenden, recyceln oder zerstören.

weiterlesen
Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten auf dem EU-Binnenmarkt

Das könnte Sie ebenfalls interessieren:


Haben wir Ihr Interesse für die ZAU geweckt?

Testen Sie kostenlos zwei Ausgaben inkl. Datenbankzugang!