11.04.2023

Erste Firmen bieten Arbeit am Urlaubsort

Neue Arbeitsformen setzen sich nur langsam in Deutschland durch. Rund 8 % der deutschen Firmen bieten ihrer Belegschaft die Möglichkeit, am Urlaubsort auch zu arbeiten. Teilweise wird dabei die Arbeitszeit verringert, zeigt die Randstad-ifo-Personalleiterbefragung.

Fristlose Kündigung und Annahmeverzug

©travnikovstudio/fotolia.com

„Im Wettbewerb um Fachkräfte kann dies ein Mittel sein, um Beschäftigten ein besseres Gleichgewicht von Arbeit und Freizeit zu ermöglichen“, erklärt Julia Freuding aus der ifo-Niederlassung in Fürth die Ergebnisse der Befragung. Genutzt wird Workation bislang allerdings nur von 3,3 % der Belegschaft jener Firmen, die es auch anbieten.

„Workation“ ist nicht in jedem Beruf möglich

Bei Dienstleistern bieten 10 % der befragten Unternehmen Arbeit vom Urlaubsort aus an. In der Industrie sind es 8 %, im Handel aber nur 2 %. Die Dauer reicht der Umfrage zufolge von wenigen Tagen bis hin zu mehreren Monaten. „Diese Arbeitsform ist nicht in jedem Beruf möglich, wird aber dort an Bedeutung gewinnen, wo sich das Homeoffice etabliert hat“, sagt Freuding.

Alternativ können Arbeitnehmer ein Sabbatjahr nehmen und bis zu ein Jahr freigestellt werden. Rund ein Viertel der befragten Unternehmen bietet diese Möglichkeit an. Für 17 % der befragten Personalleiter herrscht Ungewissheit, ob dieses Angebot in ihrem jeweiligen Unternehmen wahrgenommen werden kann. In 59 % ist diese Auszeit nicht möglich. Allerdings wird das Sabbatjahr mit zunehmender Firmengröße häufiger gewährt: Nur 9 % der kleinen, aber 54 % der großen Unternehmen haben dieses Angebot.

Alternative Bildungsurlaub

Eine weitere Möglichkeit ist der Bildungsurlaub: Dieser ist in fast allen Bundesländern gesetzlich geregelt – nur in Bayern und Sachsen fehlt dieser Anspruch. Trotzdem bieten ihn in Bayern 40 % und in Sachsen 31 % der Unternehmen an. Im scharfen Kontrast dazu ermöglichen ihn allerdings 88 % der befragten Unternehmen aus Mecklenburg-Vorpommern. Die Möglichkeit besteht insgesamt in 59 % der Firmen. Allerdings nehmen im Durchschnitt nur 3,5 % der Beschäftigten in diesen Betrieben das Angebot auch wahr.


Ifo Institut vom 06.04.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©HNFOTO/fotolia.com

09.05.2025

Datenschutzverstoß im Konzern: Arbeitnehmer erhält Schadensersatz

Das BAG-Urteil zeigt: Selbst scheinbar harmlose Datenweitergaben im Konzern können DSGVO-widrig sein, wenn sie über das Vereinbarte hinausgehen.

weiterlesen
Datenschutzverstoß im Konzern: Arbeitnehmer erhält Schadensersatz

Meldung

©marog-pixcells/fotolia.com

06.05.2025

Kein Schmerzensgeld nach DSGVO für Ex-Mitarbeiterin

Nicht jeder Datenschutzverstoß führt automatisch zu Schmerzensgeld. Entscheidend ist, ob ein konkreter Schaden und eine Persönlichkeitsverletzung nachweisbar sind.

weiterlesen
Kein Schmerzensgeld nach DSGVO für Ex-Mitarbeiterin

Meldung

©Gehkah/fotolia.com

05.05.2025

BFH bestätigt Abzugsverbot für Vermögensverwaltergebühren

Das Werbungskostenabzugsverbot für Kapitaleinkünfte ist trotz verfassungsrechtlicher Bedenken gerechtfertigt, stellt der BFH klar.

weiterlesen
BFH bestätigt Abzugsverbot für Vermögensverwaltergebühren

Meldung

© Finanzfoto / fotilia.com

28.04.2025

Atypische Arbeitszeiten: So arbeitet Deutschland

Atypische Arbeitszeiten sind längst kein Randphänomen mehr, sondern betreffen große Teile der Beschäftigten, zeigen neue Zahlen des Statistischen Bundesamtes.

weiterlesen
Atypische Arbeitszeiten: So arbeitet Deutschland

Das könnte Sie ebenfalls interessieren:


Haben wir Ihr Interesse für die ZAU geweckt?

Testen Sie kostenlos zwei Ausgaben inkl. Datenbankzugang!