• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Entwurf für neues Fachkräfteeinwanderungsgesetz

05.05.2023

Entwurf für neues Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Der Gesetzentwurf zur Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes, über das der Bundestag am 27.04.2023 in erster Lesung debattiert hat, sieht vor, dass ausländische Fachkräfte leichter nach Deutschland kommen können.

Fristlose Kündigung und Annahmeverzug

©MK-Photo/fotolia.com

Mit dem neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz leitet die Regierungskoalition einen Kurswechsel in der Einwanderungspolitik ein, sagte Bundesinnenministerin Nancy Faeser im Deutschen Bundestag. „Damit schaffen wir das modernste Einwanderungsrecht, das Deutschland je hatte.“ Der Gesetzentwurf zur Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes, über das der Bundestag am 27.04.2023 in erster Lesung debattiert hat, sieht vor, dass ausländische Fachkräfte leichter nach Deutschland kommen können. Den Entwurf haben das Bundesministerium des Innern und für Heimat und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gemeinsam vorgelegt.

Einreisemöglichkeiten durch das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz:

Qualifikation: Wer einen Abschluss hat, soll künftig jede qualifizierte Beschäftigung ausüben können.

Erfahrung: Wer mindestens zwei Jahre Berufserfahrung und einen im Herkunftsland staatlich anerkannten Berufsabschluss hat, soll als Arbeitskraft einwandern können. Der Berufsabschluss muss künftig nicht mehr in Deutschland anerkannt sein – das bedeutet weniger Bürokratie und damit kürzere Verfahren.

Potenziale: Neu eingeführt wird eine Chancenkarte zur Arbeitssuche, die auf einem Punktesystem basiert. Zu den Auswahlkriterien gehören Qualifikation, Deutsch- und Englischkenntnisse, Berufserfahrung, Deutschlandbezug, Alter und mitziehende Lebens- oder Ehepartner.

„Kanada ist ein Vorbild, von dem wir lernen wollen“

Deutschland sei für ausländische Fachkräfte bisher nicht das Top-Ziel. Wenn sie die Wahl hätten, entschieden sich Fachkräfte oft für andere Länder wie zum Beispiel die USA oder Kanada, so Faeser. Das liege zum einen an hohen bürokratischen Hürden für qualifizierte Menschen, die in Deutschland arbeiten wollen. Zum anderen, und das habe sie aus Gesprächen auf ihrer Kanada-Reise im März dieses Jahres mitgenommen: Um attraktiver zu werden, müssten sich Fachkräfte aus dem Ausland in Deutschland willkommen fühlen.

Würde man dort Fachkräfte fragen, warum sie nach Kanada gekommen sind, sei die klare Antwort: Weil ich hier die Perspektive auf Einbürgerung habe. „Die Bundesregierung wird es gut integrierten und gut qualifizierten Menschen daher auch ermöglichen, deutsche Staatsbürger zu werden“, so die Bundesinnenministerin. „Denn beides – Fachkräfteeinwanderung und ein modernes Staatsangehörigkeitsrecht – geht nur zusammen.“


BMI vom 27.04.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com

31.10.2025

Probezeitkündigung im befristeten Arbeitsverhältnis

Das BAG hat klargestellt, dass es keinen festen prozentualen Maßstab für die Angemessenheit von Probezeiten in befristeten Arbeitsverträgen gibt.

weiterlesen
Probezeitkündigung im befristeten Arbeitsverhältnis

Meldung

©Bartolomiej Pietrzyk/123rf.com

29.10.2025

BAG: Commerzbank musste Betriebsrente nicht voll anpassen

Die wirtschaftliche Stabilität des Arbeitgebers bleibt ein entscheidender Faktor bei der Erhöhung der Betriebsrente, stellte das BAG jetzt klar.

weiterlesen
BAG: Commerzbank musste Betriebsrente nicht voll anpassen

Meldung

©Coloures-Pic/fotolia.com

29.10.2025

Neuer Schwung für Mitbestimmung in Europa

Die EU hat die Richtlinie über Europäische Betriebsräte überarbeitet, um deren Beteiligung bei länderübergreifenden Entscheidungen zu stärken.

weiterlesen
Neuer Schwung für Mitbestimmung in Europa

Meldung

©BachoFoto/fotolia.com

24.10.2025

Entgelttransparenz: BAG kippt Hürde für Klage auf Gleichstellung

Das Bundesarbeitsgericht hat mit seinem neuesten Urteil die Position von Arbeitnehmerinnen im Kampf gegen Entgeltdiskriminierung gestärkt.

weiterlesen
Entgelttransparenz: BAG kippt Hürde für Klage auf Gleichstellung

Das könnte Sie ebenfalls interessieren:


Haben wir Ihr Interesse für die ZAU geweckt?

Testen Sie kostenlos zwei Ausgaben inkl. Datenbankzugang!