• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Profifußball: BAG analysiert Verlängerungsklausel

26.05.2023

Profifußball: BAG analysiert Verlängerungsklausel

Das Bundesarbeitsgericht hat sich in einem aktuellen Urteil mit einer einsatzabhängigen Verlängerungsklausel in Arbeitsverträgen mit Profifußballern befasst.

Fristlose Kündigung und Annahmeverzug

©alphaspirit/fotolia.com

In Arbeitsverträgen mit Profifußballern sind Vertragsklauseln geläufig, nach denen sich der für eine Spielzeit befristete Arbeitsvertrag um eine weitere Spielzeit verlängert, wenn der Vertragsspieler auf eine bestimmte (Mindest-)Anzahl von Spieleinsätzen kommt. Eine solche einsatzabhängige Verlängerungsklausel ist nicht dahin ergänzend auszulegen oder anzupassen, dass im Hinblick auf das pandemiebedingte vorzeitige Ende der Spielzeit 2019/2020 in der Fußball-Regionalliga Südwest der Vertrag sich bei weniger als den festgelegten Einsätzen verlängert. Dies hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Urteil vom 24.05.2023 (7 AZR 169/22) entschieden.

Darum ging es im Streitfall

Der Kläger schloss im August 2019 einen für die Zeit vom 01.09.2019–30.06.2020 befristeten Arbeitsvertrag als Profifußballer und Vertragsspieler mit der Beklagten für deren in der Regionalliga Südwest spielende 1. Mannschaft. Nach einer Regelung im Vertrag verlängert sich dieser um eine weitere Spielzeit, wenn der Kläger auf mindestens 15 Einsätze (von mindestens 45 Minuten) in Meisterschaftsspielen kommt. Bis zum 15.02.2020 absolvierte der Kläger zwölf Einsätze. Danach wurde er aufgrund einer aus sportlichen Gründen getroffenen Entscheidung des neu berufenen Trainerteams nicht mehr eingesetzt. Ab Mitte März 2020 fand pandemiebedingt kein Spielbetrieb mehr statt. Am 26.05.2020 wurde die ursprünglich mit 34 Spieltagen geplante Saison vorzeitig beendet.

Pandemiebedingter Saisonabbruch

Mit seiner Klage hat der Kläger geltend gemacht, sein Vertrag habe sich um eine Spielzeit – also bis zum 30.06.2021 – verlängert. Die vereinbarte Bedingung hierfür sei angesichts des ungeplanten Saisonabbruchs bereits aufgrund seiner zwölf Spieleinsätze eingetreten. Hätten die Parteien das pandemiebedingte vorzeitige Ende der Spielzeit vorhergesehen, hätten sie eine an die tatsächliche Zahl von Spieltagen angepasste – also verringerte – Mindesteinsatzzahl oder auch nur eine Mindesteinsatzquote vereinbart.

Kein Erfolg vor dem BAG

Die Vorinstanzen haben die Klage abgewiesen. Die Revision des Klägers hatte vor dem BAG keinen Erfolg. Die Parteien haben die Vertragsverlängerung an eine – vom Kläger nicht erreichte – absolute Mindesteinsatzzahl gebunden. Diese ist im Hinblick auf den unvorhersehbaren pandemiebedingten Saisonabbruch weder im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung (§§ 133, 157 BGB) zu korrigieren noch hat der Kläger einen Anspruch auf entsprechende Anpassung der Verlängerungsvereinbarung aufgrund einer Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313 Abs. 1 BGB). Für die Entscheidung kam es nicht darauf an, ob die einsatzgebundene Verlängerungsklausel wirksam ist.

 


BAG vom 24.05.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Arbeitsrecht, Meldung

©pattilabelle/fotolia.com

20.11.2024

52 % aller Beschäftigten bekommen Weihnachtsgeld

Männer erhalten mit 54 % immer noch etwas häufiger Weihnachtsgeld als Frauen, von denen 48 % diese Sonderzahlung bekommen.

weiterlesen
52 % aller Beschäftigten bekommen Weihnachtsgeld

Meldung

©hakinmhan/123rf.com

18.11.2024

BAG zur Inflationsausgleichsprämie in Altersteilzeit

Das Bundesarbeitsgericht hat sich mit dem Ausschluss von Arbeitnehmern in Altersteilzeit vom Bezug einer Inflationsausgleichsprämie befasst.

weiterlesen
BAG zur Inflationsausgleichsprämie in Altersteilzeit

Meldung

©Jörg Lantelme/fotolia.com

15.11.2024

Konzernprivileg gekippt: Dauerverleih bleibt Arbeitsverhältnis

Das Bundesarbeitsgericht entschied, dass das Konzernprivileg entfällt, wenn ein Arbeitnehmer dauerhaft an ein anderes Konzernunternehmen überlassen wird.

weiterlesen
Konzernprivileg gekippt: Dauerverleih bleibt Arbeitsverhältnis

Meldung

©pattilabelle/fotolia.com

12.11.2024

Tarifbeschäftigte erhalten knapp 3.000 Euro Weihnachtsgeld

Je nach Branche erhalten 85,8 % der Tarifbeschäftigten in Deutschland im Jahr 2024 ein Weihnachtsgeld, das durchschnittlich bei 2.987 Euro liegt.

weiterlesen
Tarifbeschäftigte erhalten knapp 3.000 Euro Weihnachtsgeld

Das könnte Sie ebenfalls interessieren:


Haben wir Ihr Interesse für die ZAU geweckt?

Testen Sie kostenlos zwei Ausgaben inkl. Datenbankzugang!