• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Mitbestimmte Unternehmen tun deutlich mehr für Nachhaltigkeit

07.12.2023

Mitbestimmte Unternehmen tun deutlich mehr für Nachhaltigkeit

Über die Arbeitnehmervertretungen wird die soziale Organisation der Unternehmen beeinflusst, sodass in diesem Bereich höhere ESG-Scores zu erwarten sind, zeigt eine aktuelle Untersuchung der Hans-Böckler-Stiftung.

Fristlose Kündigung und Annahmeverzug

©stockwerkfotodesign/123rf.com

Unternehmen mit starker Mitbestimmung durch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer agieren nachhaltiger: Sie tun im Durchschnitt deutlich mehr, um Emissionen zu reduzieren und Ressourcen einzusparen, sie setzen häufiger umweltfreundliche Innovationen um, kontrollieren die Einhaltung von Menschenrechten in ihrer Lieferkette stärker und bieten generell bessere Arbeitsbedingungen als vergleichbare Firmen mit schwacher oder ohne Mitbestimmung. Das lässt sich auch an Nachhaltigkeits-Indizes ablesen, die so genannte ESG-Scores verwenden.

19 Prozentpunkte höherer Score bei starker Mitbestimmung

So hat ein durchschnittliches Unternehmen mit starker Mitbestimmung der Beschäftigten im Aufsichtsrat einen im Mittel um 18,9 Prozentpunkte höheren Nachhaltigkeits-Score als ein durchschnittliches Unternehmen ohne Mitbestimmung. Das entspricht in einem standardisierten Modell einem Vorsprung von mehr als einem Fünftel in Hinblick auf die ESG-Bewertung. Zu diesen Ergebnissen kommt eine neue Studie, in der Dr. Robert Scholz vom Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB) die ESG-Scores von mehr als 200 im deutschen Börsenindex CDAX notierten Unternehmen auswertet. Dieser Vorsprung in Sachen Nachhaltigkeit besteht unabhängig von ebenfalls relevanten Faktoren wie Unternehmensgröße oder Eigentümerstruktur.

Gründe für das Ergebnis

Aus der Datenanalyse leiten die Forscher erste Hypothesen darüber ab, wie Mitbestimmung zu nachhaltigerem Wirtschaften führt: „Über die Arbeitnehmervertretungen wird die soziale Organisation der Unternehmen beeinflusst, sodass in diesem Bereich höhere ESG-Scores zu erwarten sind. Zudem bezieht die Mitbestimmung aber auch weitere Stakeholder mit ein, da der Fokus nicht nur auf der wirtschaftlichen Effizienz der Unternehmen liegt“. Insbesondere viele Unternehmen aus der Industrie, die vielfach stark mitbestimmt sind, seien aktuell gezwungen, ihre Geschäftsmodelle nachhaltiger auszurichten.

Den Mitbestimmungsreport Nr. 79: „Unternehmensmitbestimmung und die sozialökologische Transformation. Zusammenhang zwischen Mitbestimmungsindex und ESG-Kriterien in börsennotierten Unternehmen“ finden Sie hier.


Hans-Böckler-Stiftung vom 06.12.2023 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Arbeitsrecht, Meldung

©photo 5000/fotolia.com

02.03.2026

Stress-Studie: Gen Z ist doppelt so gestresst wie die Babyboomer

Technologischer Fortschritt und flexible Arbeitsmodelle allein verhindern keine Überlastung. Gerade junge Beschäftigte leiden überdurchschnittlich unter Stress.

weiterlesen
Stress-Studie: Gen Z ist doppelt so gestresst wie die Babyboomer

Arbeitsrecht, Meldung

©cirquedesprit/fotolia.com

02.03.2026

Krank nach Urlaubsablehnung: Verdachtskündigung gescheitert

Eine Verdachtskündigung erfordert eine tragfähige Tatsachengrundlage; selbst starke Indizien genügen nicht, wenn objektiv eine Erkrankung vorlag.

weiterlesen
Krank nach Urlaubsablehnung: Verdachtskündigung gescheitert

Meldung

©GregBrave/fotolia.com

26.02.2026

Zum Stand der Gleichstellung

Gleichstellung ist kein Randthema, sondern berührt zentrale Fragen der Arbeitsorganisation, Fachkräftesicherung und wirtschaftlichen Stabilität.

weiterlesen
Zum Stand der Gleichstellung

Meldung

©Artur Szczybylo/123rf.com

24.02.2026

Vier Handlungsfelder für hybride Arbeitsmodelle

Eine aktuelle Studie belegt, dass Homeoffice dauerhaft etabliert ist und Unternehmen nun gefordert sind, hybride Arbeitsmodelle strategisch auszugestalten.

weiterlesen
Vier Handlungsfelder für hybride Arbeitsmodelle

Das könnte Sie ebenfalls interessieren:


Zeitschrift für Arbeitsrecht in Unternehmen (ZAU)

Haben wir Ihr Interesse für die ZAU geweckt?

Sichern Sie sich das ZAU Gratis-Paket: 1 Ausgabe + 1 Monat Testzugang zum Beratermodul ZAU – Zeitschrift für Arbeitsrecht im Unternehmen kostenlos.