07.06.2024

Teilzeitbeschäftigung liegt auf Rekordniveau

Die Teilzeitquote lag im ersten Quartal 2024 bei 39,1 %, eine Steigerung um 0,3 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahresquartal. Dies geht aus der Arbeitszeitrechnung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor.

Fristlose Kündigung und Annahmeverzug

©Markus Mainka/fotolia.com

„Noch nie lag die Teilzeitquote in einem ersten Quartal so hoch wie jetzt“, erläutert Enzo Weber, Leiter des IAB-Forschungsbereichs „Prognosen und gesamtwirtschaftliche Analysen“. Die Zahl der Teilzeitbeschäftigten ist um 1,2 % gestiegen, die der Vollzeitbeschäftigten um 0,1 % leicht gesunken. „Das liegt auch an der schwachen Entwicklung in der vollzeitdominierten Industrie und Bauwirtschaft“, so Weber weiter.

4,45 Millionen Beschäftigte gingen im ersten Quartal 2024 einer Nebentätigkeit nach, 2,2 % mehr als im Vorjahresquartal. Damit folgt die Entwicklung erneut dem langfristigen Aufwärtstrend von vor der Pandemie, die Zahl der Mehrfachbeschäftigten liegt mittlerweile um knapp 540.000 über Vorkrisenniveau.

Arbeitszeit je erwerbstätiger Person gesunken

Die Arbeitszeit je erwerbstätiger Person sank gegenüber dem Vorjahresquartal um 0,8 % auf 344,5 Stunden. Die Zahl der Erwerbstätigen stieg im Vergleich zum Vorjahresquartal um 0,28 % und lag im ersten Quartal 2024 bei 45,8 Millionen Personen. „Jeder einzelne hat außer in der Covid-19-Pandemie noch nie so wenig gearbeitet, aber alle gemeinsam noch nie so viel“, ordnet Weber ein. Die Stundenproduktivität ist im ersten Quartal 2024 gegenüber dem Vorjahresquartal um 0,4 % gesunken.

Durchschnittlich 2,9 bezahlte und 4,4 unbezahlte Überstunden leisteten Arbeitnehmende im ersten Quartal 2024. Das entspricht im Vergleich zum Vorjahresquartal einem Rückgang von 0,4 bzw. 0,1 Stunden.

Das Arbeitsvolumen ist gegenüber dem Vorjahresquartal um 0,6 % auf 15,8 Milliarden Stunden gesunken. Im ersten Quartal 2019, vor der Covid-19-Pandemie, lag es leicht darüber, bei 15,9 Milliarden Stunden. Saison- und kalenderbereinigt zeigt sich eine Zunahme um 0,7 % gegenüber dem Vorquartal.


IAB vom 05.06.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Arbeitsrecht, Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com

03.11.2025

Mindestlohn steigt 2026 auf 13,90 Euro

Die Bundesregierung hat beschlossen, den Mindestlohn bis 2027 in zwei Stufen um insgesamt knapp 14% zu erhöhen: auf 13,90 € ab 2026 und 14,60 € ab 2027.

weiterlesen
Mindestlohn steigt 2026 auf 13,90 Euro

Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com

31.10.2025

Probezeitkündigung im befristeten Arbeitsverhältnis

Das BAG hat klargestellt, dass es keinen festen prozentualen Maßstab für die Angemessenheit von Probezeiten in befristeten Arbeitsverträgen gibt.

weiterlesen
Probezeitkündigung im befristeten Arbeitsverhältnis

Meldung

©Bartolomiej Pietrzyk/123rf.com

29.10.2025

BAG: Commerzbank musste Betriebsrente nicht voll anpassen

Die wirtschaftliche Stabilität des Arbeitgebers bleibt ein entscheidender Faktor bei der Erhöhung der Betriebsrente, stellte das BAG jetzt klar.

weiterlesen
BAG: Commerzbank musste Betriebsrente nicht voll anpassen

Meldung

©Coloures-Pic/fotolia.com

29.10.2025

Neuer Schwung für Mitbestimmung in Europa

Die EU hat die Richtlinie über Europäische Betriebsräte überarbeitet, um deren Beteiligung bei länderübergreifenden Entscheidungen zu stärken.

weiterlesen
Neuer Schwung für Mitbestimmung in Europa

Das könnte Sie ebenfalls interessieren:


Haben wir Ihr Interesse für die ZAU geweckt?

Testen Sie kostenlos zwei Ausgaben inkl. Datenbankzugang!