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17.07.2024

Künstlersozialversicherung: Abgabe bleibt 2025 stabil

Fristlose Kündigung und Annahmeverzug

©sharpi1980/fotolia.com

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat zur Künstlersozialabgabe-Verordnung 2025 (KSA-VO 2025) die Ressort- und Verbändebeteiligung eingeleitet. Im Jahr 2025 wird der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung unverändert 5,0 % betragen.

Über die Künstlersozialversicherung werden derzeit mehr als 190.000 selbstständige Künstler und Publizisten als Pflichtversicherte in den Schutz der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen. Die selbstständigen Künstler und Publizisten tragen, wie abhängig beschäftigte Arbeitnehmer, die Hälfte ihrer Sozialversicherungsbeiträge.

Die andere Beitragshälfte wird durch einen Bundeszuschuss (20 %) und durch die Künstlersozialabgabe der Unternehmen (30 %), die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten, finanziert. Die Künstlersozialabgabe wird als Umlage erhoben. Der Abgabesatz wird jährlich für das jeweils folgende Kalenderjahr festgelegt und beträgt derzeit 5,0 %. Die Abgabe bleibt auch im Jahr 2025 stabil. Bemessungsgrundlage sind alle in einem Kalenderjahr an selbstständige Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte.


BMAS vom 11.07.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

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