• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Entgeltabrechnungen als elektronisches Dokument

30.01.2025

Entgeltabrechnungen als elektronisches Dokument

Arbeitgeber dürfen Lohnabrechnungen digital bereitstellen, sofern Arbeitnehmer ohne Online-Zugang diese im Betrieb einsehen können, entschied das Bundesarbeitsgericht.

Fristlose Kündigung und Annahmeverzug

© ra2 studio / fotolia.com

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 28.01.2025 (9 AZR 48/24) entschieden, dass Arbeitgeber die Verpflichtung zur Erteilung von Entgeltabrechnungen gemäß § 108 Abs. 1 Satz 1 Gewerbeordnung (GewO) grundsätzlich auch durch eine digitale Bereitstellung in einem passwortgeschützten Mitarbeiterpostfach erfüllen können. Dies gilt insbesondere dann, wenn Beschäftigten, die keinen privaten Online-Zugriff haben, eine Einsichtnahme im Betrieb ermöglicht wird.

Papierform versus digitales Postfach

Die Klägerin, eine Verkäuferin in einem Einzelhandelsunternehmen, forderte weiterhin Entgeltabrechnungen in Papierform. Ihr Arbeitgeber hatte die Abrechnungen ab März 2022 ausschließlich elektronisch über ein digitales Mitarbeiterpostfach zur Verfügung gestellt. Grundlage war eine Konzernbetriebsvereinbarung, die den digitalen Zugriff für alle Beschäftigten vorsah und bei fehlender privater Zugriffsmöglichkeit eine Einsicht im Betrieb ermöglichte.

Das Landesarbeitsgericht gab der Klägerin zunächst Recht und erklärte, dass Entgeltabrechnungen zugangsbedürftige Erklärungen seien. Eine Bereitstellung im digitalen Postfach sei nur dann wirksam, wenn der Arbeitnehmer dieses für den Empfang im Rechts- und Geschäftsverkehr bestimmt habe – was die Klägerin bestritt.

Entscheidung des BAG: Digitale Abrechnung grundsätzlich zulässig

Das BAG hob das Urteil des Landesarbeitsgerichts auf und verwies die Sache zur erneuten Entscheidung zurück. Es stellte klar, dass Arbeitgeber die Textform gemäß § 108 Abs. 1 GewO wahren, wenn sie die Abrechnungen in ein digitales Mitarbeiterpostfach einstellen. Die Abrechnung sei eine sogenannte Holschuld, sodass der Arbeitgeber nicht für den tatsächlichen Zugang beim Arbeitnehmer verantwortlich sei. Es reiche aus, dass die Abrechnung an einer elektronischen Ausgabestelle abrufbar sei.

Gleichzeitig betonte das Gericht, dass berechtigte Interessen der Arbeitnehmer zu berücksichtigen sind, insbesondere wenn sie privat keinen Zugang zum Online-Portal haben. In solchen Fällen müsse der Arbeitgeber eine Einsicht im Betrieb ermöglichen.

Ungeklärte Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats

Das BAG konnte keine abschließende Entscheidung treffen, da nicht geklärt war, ob der Konzernbetriebsrat für die Einführung und den Betrieb des digitalen Postfachs zuständig war. Diese Frage muss nun das Landesarbeitsgericht im weiteren Verfahren klären.


BAG vom 28.01.2025 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

Weitere Meldungen


Arbeitsrecht, Meldung

©momius/fotolia.com

19.05.2026

Unfall während eines Firmen-Fußballcups ist kein Arbeitsunfall

Ein Unfall bei einem betrieblich organisierten Fußballturnier ist kein Arbeitsunfall, wenn die Veranstaltung vor allem sportlich interessierte Beschäftigte anspricht.

weiterlesen
Unfall während eines Firmen-Fußballcups ist kein Arbeitsunfall

Arbeitsrecht, Meldung

©Coloures-Pic/fotolia.com

13.05.2026

BAG stärkt Mitbestimmung: Auslands-Airlines können in Deutschland betriebsratsfähig sein

Auch ausländische Arbeitgeber können an deutschen Standorten der betrieblichen Mitbestimmung unterliegen, stellt das BAG klar.

weiterlesen
BAG stärkt Mitbestimmung: Auslands-Airlines können in Deutschland betriebsratsfähig sein

Arbeitsrecht, Meldung

nx123nx/123rf.com

13.05.2026

AGG-Änderungen beschlossen

Der Gesetzentwurf zur Änderung des AGG soll u.a. den Diskriminierungsschutz ausweiten und die Anspruchsfrist von zwei auf vier Monate verlängern.

weiterlesen
AGG-Änderungen beschlossen

Meldung

©bluedesign/fotolia.com

07.05.2026

Höhere Tarifbindung: Bundestariftreuegesetz in Kraft

Das Bundestariftreuegesetz verpflichtet Unternehmen bei Bundesaufträgen ab 50.000 € dazu, tarifvertragliche Arbeitsbedingungen einzuhalten.

weiterlesen
Höhere Tarifbindung: Bundestariftreuegesetz in Kraft

Das könnte Sie ebenfalls interessieren:


ZAU Zeitschrift plus Datenbank

Haben wir Ihr Interesse für die ZAU geweckt?

Sichern Sie sich das ZAU Gratis-Paket: 1 Ausgabe + 1 Monat Testzugang zum Beratermodul ZAU – Zeitschrift für Arbeitsrecht im Unternehmen kostenlos.