• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Entgeltabrechnungen als elektronisches Dokument

30.01.2025

Entgeltabrechnungen als elektronisches Dokument

Arbeitgeber dürfen Lohnabrechnungen digital bereitstellen, sofern Arbeitnehmer ohne Online-Zugang diese im Betrieb einsehen können, entschied das Bundesarbeitsgericht.

Fristlose Kündigung und Annahmeverzug

© ra2 studio / fotolia.com

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 28.01.2025 (9 AZR 48/24) entschieden, dass Arbeitgeber die Verpflichtung zur Erteilung von Entgeltabrechnungen gemäß § 108 Abs. 1 Satz 1 Gewerbeordnung (GewO) grundsätzlich auch durch eine digitale Bereitstellung in einem passwortgeschützten Mitarbeiterpostfach erfüllen können. Dies gilt insbesondere dann, wenn Beschäftigten, die keinen privaten Online-Zugriff haben, eine Einsichtnahme im Betrieb ermöglicht wird.

Papierform versus digitales Postfach

Die Klägerin, eine Verkäuferin in einem Einzelhandelsunternehmen, forderte weiterhin Entgeltabrechnungen in Papierform. Ihr Arbeitgeber hatte die Abrechnungen ab März 2022 ausschließlich elektronisch über ein digitales Mitarbeiterpostfach zur Verfügung gestellt. Grundlage war eine Konzernbetriebsvereinbarung, die den digitalen Zugriff für alle Beschäftigten vorsah und bei fehlender privater Zugriffsmöglichkeit eine Einsicht im Betrieb ermöglichte.

Das Landesarbeitsgericht gab der Klägerin zunächst Recht und erklärte, dass Entgeltabrechnungen zugangsbedürftige Erklärungen seien. Eine Bereitstellung im digitalen Postfach sei nur dann wirksam, wenn der Arbeitnehmer dieses für den Empfang im Rechts- und Geschäftsverkehr bestimmt habe – was die Klägerin bestritt.

Entscheidung des BAG: Digitale Abrechnung grundsätzlich zulässig

Das BAG hob das Urteil des Landesarbeitsgerichts auf und verwies die Sache zur erneuten Entscheidung zurück. Es stellte klar, dass Arbeitgeber die Textform gemäß § 108 Abs. 1 GewO wahren, wenn sie die Abrechnungen in ein digitales Mitarbeiterpostfach einstellen. Die Abrechnung sei eine sogenannte Holschuld, sodass der Arbeitgeber nicht für den tatsächlichen Zugang beim Arbeitnehmer verantwortlich sei. Es reiche aus, dass die Abrechnung an einer elektronischen Ausgabestelle abrufbar sei.

Gleichzeitig betonte das Gericht, dass berechtigte Interessen der Arbeitnehmer zu berücksichtigen sind, insbesondere wenn sie privat keinen Zugang zum Online-Portal haben. In solchen Fällen müsse der Arbeitgeber eine Einsicht im Betrieb ermöglichen.

Ungeklärte Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats

Das BAG konnte keine abschließende Entscheidung treffen, da nicht geklärt war, ob der Konzernbetriebsrat für die Einführung und den Betrieb des digitalen Postfachs zuständig war. Diese Frage muss nun das Landesarbeitsgericht im weiteren Verfahren klären.


BAG vom 28.01.2025 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

Weitere Meldungen


Meldung

©BachoFoto/fotolia.com

17.12.2025

Gender Pay Gap 2025 unverändert bei 16%

Frauen verdienten im Jahr 2025 durchschnittlich 16% weniger pro Stunde als Männer, selbst bei vergleichbarer Tätigkeit und Qualifikation blieb eine bereinigte Lücke von 6% bestehen.

weiterlesen
Gender Pay Gap 2025 unverändert bei 16%

Meldung

©agcreativelab/fotolia.com

16.12.2025

Homeoffice so gefragt wie nie

Der Wunsch nach Homeoffice ist seit 2020 von 71% auf aktuell 88% gestiegen – ein neuer Rekordwert. Ein Ende des Trends ist nicht absehbar.

weiterlesen
Homeoffice so gefragt wie nie

Meldung

©stockWERK/fotolia.com

16.12.2025

Arbeitnehmerhaftung bei Millionenrisiko begrenzt

Ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln unterstreicht die Bedeutung der eingeschränkten Arbeitnehmerhaftung auch bei grob fahrlässigem Verhalten.

weiterlesen
Arbeitnehmerhaftung bei Millionenrisiko begrenzt

Meldung

©AnatolyTiplyashin/fotolia.com

11.12.2025

Trotz Weihnachtsurlaub bleibt fast jeder Zweite erreichbar

Die besinnliche Weihnachtszeit ist für viele Berufstätige keine komplette Auszeit vom Job. Obwohl die Mehrheit Urlaub hat, bleibt fast jeder Zweite erreichbar.

weiterlesen
Trotz Weihnachtsurlaub bleibt fast jeder Zweite erreichbar

Das könnte Sie ebenfalls interessieren:


ZAU Zeitschrift plus Datenbank

Haben wir Ihr Interesse für die ZAU geweckt?

Testen Sie kostenlos zwei Ausgaben inkl. Datenbankzugang!