27.06.2025

Rekordniveau bei Ausbildungsvergütungen

Die tarifvertraglichen Ausbildungsvergütungen legen auch 2024/25 deutlich zu. Der Durchschnitt liegt inzwischen bei über 1.000 Euro im Monat. Eine neue Studie des WSI-Tarifarchivs zeigt die Entwicklungen und Unterschiede zwischen Branchen, Regionen und Ausbildungsjahren.

Fristlose Kündigung und Annahmeverzug

©bluedesign/fotolia.com

Im Ausbildungsjahr 2024/25 stiegen die tariflichen Ausbildungsvergütungen im ersten Ausbildungsjahr durchschnittlich um 6,4 %. Damit wachsen sie schneller als die regulären Tarifentgelte der Beschäftigten, die im selben Zeitraum um 5,5 % zulegten. Besonders hohe Zuwächse verzeichnen Branchen mit großem Fachkräftemangel – etwa das Backhandwerk (+18,6 %). Dies zeigt eine aktuelle Studie über 20 ausgewählte Tarifbranchen, die das Tarifarchiv des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung vorgelegt hat.

Deutliche Unterschiede zwischen Branchen

Die Spannbreite im ersten Ausbildungsjahr reicht von 710 Euro im Friseurhandwerk NRW bis zu 1.416 Euro in den Pflegeberufen des öffentlichen Dienstes. In über der Hälfte der 20 untersuchten Tarifbranchen liegen die Einstiegsvergütungen mittlerweile über 1.000 Euro. Die höchsten Werte finden sich u.a. bei:

  • Pflegeberufen (1.416 € Bund/Kommunen; 1.381 € Länder)
  • Bankgewerbe (1.350 €)
  • Metall-/Elektroindustrie BW (1.267 €)
  • Chemische Industrie NRW (1.204 €)

Regionale Unterschiede bestehen fort

In 12 der untersuchten Branchen zeigen sich weiterhin Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland. Der größte Unterschied liegt bei 220 Euro in der Textilindustrie. In wenigen Branchen – wie der Süßwarenindustrie – liegen ostdeutsche Vergütungen sogar über dem Westniveau.

Kaum noch unter 1.000 Euro

Nur noch in drei Tarifbranchen liegt die Vergütung im ersten Jahr unter 1.000 Euro:

  • Landwirtschaft (855 € NRW, 906 € MV)
  • Floristik (900 € West)
  • Friseurhandwerk (710 € NRW)

Anders sieht es aus in nicht tarifgebundenen Bereichen: Dort gilt nur die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung von 682 Euro. Der DGB fordert deren Anhebung auf 834 Euro (80 % des Durchschnitts).

Mittelfristiger Trend: teils starke Zuwächse

Seit dem Ausbildungsjahr 2020/21 sind die Ausbildungsvergütungen in vielen Branchen kräftig gestiegen, teils weit über die allgemeinen Tarifentgelte hinaus. Die höchsten Anstiege verzeichnen:

  • Backhandwerk: +65,9 %
  • Süßwarenindustrie Ost: +58,9 %
  • Gastgewerbe (Sachsen), Kfz-Handwerk (Thüringen): +40–50 %
  • Lediglich im Öffentlichen Dienst (Bund/Kommunen) fiel der Zuwachs mit 13 % unterdurchschnittlich aus.

Hans-Böckler-Stiftung vom 24.06.2025 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

Weitere Meldungen


Arbeitsrecht, Meldung

©momius/fotolia.com

19.05.2026

Unfall während eines Firmen-Fußballcups ist kein Arbeitsunfall

Ein Unfall bei einem betrieblich organisierten Fußballturnier ist kein Arbeitsunfall, wenn die Veranstaltung vor allem sportlich interessierte Beschäftigte anspricht.

weiterlesen
Unfall während eines Firmen-Fußballcups ist kein Arbeitsunfall

Arbeitsrecht, Meldung

©Coloures-Pic/fotolia.com

13.05.2026

BAG stärkt Mitbestimmung: Auslands-Airlines können in Deutschland betriebsratsfähig sein

Auch ausländische Arbeitgeber können an deutschen Standorten der betrieblichen Mitbestimmung unterliegen, stellt das BAG klar.

weiterlesen
BAG stärkt Mitbestimmung: Auslands-Airlines können in Deutschland betriebsratsfähig sein

Arbeitsrecht, Meldung

nx123nx/123rf.com

13.05.2026

AGG-Änderungen beschlossen

Der Gesetzentwurf zur Änderung des AGG soll u.a. den Diskriminierungsschutz ausweiten und die Anspruchsfrist von zwei auf vier Monate verlängern.

weiterlesen
AGG-Änderungen beschlossen

Meldung

©bluedesign/fotolia.com

07.05.2026

Höhere Tarifbindung: Bundestariftreuegesetz in Kraft

Das Bundestariftreuegesetz verpflichtet Unternehmen bei Bundesaufträgen ab 50.000 € dazu, tarifvertragliche Arbeitsbedingungen einzuhalten.

weiterlesen
Höhere Tarifbindung: Bundestariftreuegesetz in Kraft

Das könnte Sie ebenfalls interessieren:


ZAU Zeitschrift plus Datenbank

Haben wir Ihr Interesse für die ZAU geweckt?

Sichern Sie sich das ZAU Gratis-Paket: 1 Ausgabe + 1 Monat Testzugang zum Beratermodul ZAU – Zeitschrift für Arbeitsrecht im Unternehmen kostenlos.