05.11.2025

So ungleich wird das Weihnachtsgeld verteilt

Fristlose Kündigung und Annahmeverzug

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Mit der nahenden Adventszeit rückt für viele Beschäftigte auch das Weihnachtsgeld in greifbare Nähe. Doch ob und in welcher Höhe diese Sonderzahlung geleistet wird, hängt stark davon ab, ob ein Tarifvertrag gilt, zeigt eine neue Auswertung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung.

Weihnachtsgeld: Ein Privileg der Tarifbindung?

Rund die Hälfte aller Beschäftigten (51%) in Deutschland erhält Weihnachtsgeld, wie eine Umfrage unter 58.000 Personen auf Lohnspiegel.de zeigt. Deutliche Unterschiede bestehen jedoch zwischen tarifgebundenen und nicht-tarifgebundenen Betrieben: Während 77% der Beschäftigten in tarifgebundenen Unternehmen eine Sonderzahlung erhalten, sind es in tariflosen Betrieben nur 41%.

Auch Faktoren wie Geschlecht, Region und Beschäftigungsform spielen eine Rolle, allerdings in geringerem Maße. Männer bekommen etwas häufiger Weihnachtsgeld als Frauen, Beschäftigte im Westen öfter als im Osten, und Vollzeitkräfte profitieren tendenziell stärker als Teilzeit- oder befristet Beschäftigte. Dennoch bleibt der entscheidende Faktor die Tarifbindung.

Höhe des Weihnachtsgeldes stark branchenabhängig

Das tarifliche Weihnachtsgeld variiert beträchtlich: Spitzenreiter ist die Chemische Industrie Nordrhein mit 4.235 €, gefolgt von der Energieversorgung NRW (4.113 €) und der Süßwarenindustrie Baden-Württemberg (3.900 €). In der Landwirtschaft Bayern hingegen liegt das Weihnachtsgeld bei lediglich 250 €. In den meisten Branchen wird die Sonderzahlung als Prozentsatz des Monatsentgelts berechnet, häufig 100% als klassisches 13. Monatsgehalt. In der Eisen- und Stahlindustrie sind es sogar 110%. Einige Branchen haben dagegen Pauschalbeträge festgelegt.

Regionale Unterschiede: West vor Ost

Aufgrund regional verhandelter Tarifverträge zeigen sich auch deutliche Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland. Teilweise betragen diese mehrere hundert Euro, etwa im Bauhauptgewerbe. Eine Ausnahme bildet die Landwirtschaft, wo in Mecklenburg-Vorpommern mit 275 € etwas mehr gezahlt wird als in Bayern.

Kein Weihnachtsgeld – Ausnahmen bestätigen die Regel

In einigen Wirtschaftszweigen gibt es kein tariflich geregeltes Weihnachtsgeld, etwa im Gebäudereinigungshandwerk, in der Floristik und im ostdeutschen Bewachungsgewerbe. In Teilen Westdeutschlands wird das Weihnachtsgeld dort erst nach mehreren Berufsjahren gewährt.


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