• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Betriebsprüfung in Privathaushalten aufgrund von Schwarzarbeit

06.02.2026

Betriebsprüfung in Privathaushalten aufgrund von Schwarzarbeit

Darf die Rentenversicherung in einem Privathaushalt eine Betriebsprüfung durchführen, wenn Schwarzarbeit im Spiel ist? Diese Frage beschäftigte das Landessozialgericht Bayern mit einem klaren Urteil gegen die Rentenversicherung. Das brisante Thema betrifft insbesondere pflegebedürftige Haushalte und ihre Angehörigen.

Fristlose Kündigung und Annahmeverzug

©skywalk154/fotolia.com

Schwarzarbeit führt in Betrieben regelmäßig dazu, dass infolge von Ermittlungen der Schwarzarbeitsbekämpfungsbehörden die Rentenversicherung eine anlassbezogene Betriebsprüfung durchführt und Sozialversicherungsbeiträge nachfordert. Ob eine Betriebsprüfung auch in Privathaushalten durchgeführt werden darf, ist allerdings umstritten.

Darum ging es im Streitfall

Die Schwarzarbeitsbekämpfungsbehörden stellten nach dem Tod eines Pflegebedürftigen, der zuhause gepflegt worden war, fest, dass dessen Pflegekraft nicht sozialversichert war, obwohl es sich bei der Pflege im Privathaushalt des Verstorbenen um eine abhängige Beschäftigung handelte. Gegenüber den Erben erließ die Rentenversicherung aufgrund einer anlassbezogenen Betriebsprüfung einen Nachforderungsbescheid über Sozialversicherungsbeiträge. Die Erben klagten gegen den Nachforderungsbescheid, da die Rentenversicherung für die Nachforderung nicht die zuständige Behörde sei.

Das Sozialgericht Regensburg hob den Nachforderungsbescheid wegen Unzuständigkeit des Rentenversicherungsträgers auf (Gerichtsbescheid S 4 BA 26/23 vom 18.07.2024). Die Sondervorschrift des § 28p Abs. 10 SGB IV verbiete Betriebsprüfungen in Privathaushalten, sodass ein Rentenversicherungsträger keinen Nachforderungsbescheid aufgrund einer Betriebsprüfung erlassen dürfe. Für Nachforderungen von Sozialversicherungsbeiträgen seien bei Tätigkeiten in Privathaushalten allein die Einzugsstellen der Krankenkassen zuständig.

Rentenversicherung verliert vor dem LSG – Betriebsprüfung unzulässig

Das Landessozialgericht Bayern bestätigte mit Urteil vom 26.01.2026 (L 7 BA 71/24) die Entscheidung des Sozialgerichts. Zwar sei rechtlich umstritten, ob anlassbezogene Betriebsprüfungen in Privathaushalten zulässig seien. Die entsprechenden Rechtsvorschriften würden aber nicht zwischen regelmäßigen und anlassbezogenen Betriebsprüfungen unterscheiden, sodass die Verbotsvorschrift für Betriebsprüfungen in Privathaushalten jede Art von Betriebsprüfung umfasse. Auch handle es sich bei der Pflege zuhause um eine haushaltsnahe Dienstleistung, auf die die Verbotsvorschrift abziele. Zuständig für Nachforderungen von Sozialversicherungsbeiträgen seien bei Schwarzarbeit in Privathaushalten allein die Einzugsstellen der Krankenkassen.

Nachdem allerdings die Rechtslage bei Privathaushalten bislang höchstrichterlich ungeklärt ist, hat das Landessozialgericht wegen grundsätzlicher Bedeutung die Revision zum Bundessozialgericht zugelassen.


LSG Bayern vom 04.02.2026 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

Weitere Meldungen


Arbeitsrecht, Meldung

©Egor/fotolia.com

11.08.2026

Stellenabbau und KI: Industriebeschäftigte zunehmend belastet

Der industrielle Wandel ist nicht nur eine wirtschaftliche, sondern zunehmend auch eine persönliche Belastungsprobe für Arbeitnehmer.

weiterlesen
Stellenabbau und KI: Industriebeschäftigte zunehmend belastet

Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com

06.08.2026

Fachkräftenachfrage bricht ein – selbst in Engpassberufen

Die Fachkräftenachfrage sinkt deutlich und erfasst inzwischen auch viele bislang stark umkämpfte Engpassberufe.

weiterlesen
Fachkräftenachfrage bricht ein – selbst in Engpassberufen

Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com

05.08.2026

Wenig Zuspruch für Teilkrankschreibung

Die Teilkrankschreibung verspricht Flexibilität, stößt in vielen Unternehmen aber auf erhebliche praktische Bedenken.

weiterlesen
Wenig Zuspruch für Teilkrankschreibung

Meldung

©bluedesign/fotolia.com

04.08.2026

Ausbildungsvergütungen steigen deutlich

Viele Ausbildungsbetriebe erhöhen ihre Ausbildungsvergütungen und stärken damit gezielt die Attraktivität beruflicher Ausbildung.

weiterlesen
Ausbildungsvergütungen steigen deutlich

Das könnte Sie ebenfalls interessieren:


ZAU Zeitschrift plus Datenbank

Haben wir Ihr Interesse für die ZAU geweckt?

Sichern Sie sich das ZAU Gratis-Paket: 1 Ausgabe + 1 Monat Testzugang zum Beratermodul ZAU – Zeitschrift für Arbeitsrecht im Unternehmen kostenlos.