• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Unfall während eines Firmen-Fußballcups ist kein Arbeitsunfall

19.05.2026

Unfall während eines Firmen-Fußballcups ist kein Arbeitsunfall

Ein Firmen-Fußballturnier klingt nach Teamgeist, Betriebsgemeinschaft und damit nach gesetzlichem Unfallschutz. Doch das Sozialgericht Hannover hat klargestellt, dass nicht jede vom Arbeitgeber organisierte Veranstaltung automatisch versichert ist.

Fristlose Kündigung und Annahmeverzug

©momius/fotolia.com

Das Sozialgericht (SG) Hannover hat mit Urteil vom 16.04.2026 (S 22 U 120/25) entschieden, dass ein Unfall bei einem von einem Unternehmen veranstalteten Fußball-Cup nicht als Arbeitsunfall anzuerkennen ist.

Darum ging es im Streitfall

Die Klägerin hatte an dem Fußball-Cup ihres Arbeitgebers teilgenommen. Nach neun bundesweit ausgetragenen regionalen Vorrundenturnieren fand ein Finaltag statt, an dem insgesamt 21 Mannschaften mit jeweils 10 bis 15 Personen teilnahmen. Beim Fußballspielen im Finale verdrehte sich die Klägerin das linke Knie und erlitt eine Kreuzbandruptur, die operativ versorgt werden musste.

Firmen-Cup war keine Gemeinschaftsveranstaltung

Streitig war, ob das Fußballturnier als betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stand. Dies hat das Sozialgericht verneint. Nach Auffassung der Kammer stand die konkrete Verrichtung der Klägerin zum Unfallzeitpunkt – das Fußballspielen – nicht in einem sachlichen Zusammenhang mit ihrer versicherten Beschäftigung.

Zwar können betriebliche Gemeinschaftsveranstaltungen grundsätzlich vom Versicherungsschutz umfasst sein. Voraussetzung ist jedoch, dass sie im Interesse des Arbeitgebers liegen, von der Unternehmensleitung getragen werden und darauf abzielen, die Zusammengehörigkeit der Beschäftigten untereinander zu fördern. Eine solche Veranstaltung muss objektiv auf die Teilnahme der überwiegenden Anzahl der Beschäftigten angelegt sein. Daran fehlte es zur Überzeugung des Gerichts. Zwar wurde der Fußball-Cup vom Unternehmen veranstaltet und von der Unternehmensleitung mitgetragen. Das Turnier stand aber nicht der gesamten Belegschaft von rund 3.900 Beschäftigten in der erforderlichen Weise offen. Bereits die Konzeption mit regionalen Vorrundenturnieren und anschließendem Finale zeigte, dass nur ein begrenzter Teil der Beschäftigten aktiv teilnehmen konnte.

Verletzung bleibt Privatsache

Zudem handelte es sich nach Überzeugung der Kammer um eine rein sportliche Veranstaltung. Angesprochen waren vor allem fußballinteressierte Mitarbeitende, die selbst mitspielen wollten. Passive oder nicht sportlich interessierte Beschäftigte standen nicht im Mittelpunkt des Veranstaltungskonzepts. Auch bei großzügiger Berechnung konnten unter Einbeziehung der Vorrundenturniere höchstens 1.500 Personen teilnehmen, während das Unternehmen rund 3.900 Mitarbeitende beschäftigte. Am Finaltag spielten selbst bei großzügiger Berechnung höchstens 315 Beschäftigte mit.

Arbeitsunfall? Nicht beim begrenzten Fußballturnier

Dass sich weitere Beschäftigte als Zuschauer einfanden und im Anschluss an das Finale eine Abendveranstaltung mit Speisen und Getränken stattfand, änderte nach Auffassung der Kammer nichts. Maßgeblich blieb, dass die Einladung auf Anmeldung und Teilnahme ausdrücklich auf das Fußballturnier gerichtet war. Ein kommunikativer Austausch am Rande des Turniers genügte nicht, um eine echte betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung anzunehmen.

Das Sozialgericht wies die Klage daher ab. Der Unfall der Klägerin beim Finalspiel des Fußball-Cups ist nicht als Arbeitsunfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung anzuerkennen.


SG Hannover vom 13.05.2026 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

Weitere Meldungen


Arbeitsrecht, Meldung

©Egor/fotolia.com

11.08.2026

Stellenabbau und KI: Industriebeschäftigte zunehmend belastet

Der industrielle Wandel ist nicht nur eine wirtschaftliche, sondern zunehmend auch eine persönliche Belastungsprobe für Arbeitnehmer.

weiterlesen
Stellenabbau und KI: Industriebeschäftigte zunehmend belastet

Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com

06.08.2026

Fachkräftenachfrage bricht ein – selbst in Engpassberufen

Die Fachkräftenachfrage sinkt deutlich und erfasst inzwischen auch viele bislang stark umkämpfte Engpassberufe.

weiterlesen
Fachkräftenachfrage bricht ein – selbst in Engpassberufen

Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com

05.08.2026

Wenig Zuspruch für Teilkrankschreibung

Die Teilkrankschreibung verspricht Flexibilität, stößt in vielen Unternehmen aber auf erhebliche praktische Bedenken.

weiterlesen
Wenig Zuspruch für Teilkrankschreibung

Meldung

©bluedesign/fotolia.com

04.08.2026

Ausbildungsvergütungen steigen deutlich

Viele Ausbildungsbetriebe erhöhen ihre Ausbildungsvergütungen und stärken damit gezielt die Attraktivität beruflicher Ausbildung.

weiterlesen
Ausbildungsvergütungen steigen deutlich

Das könnte Sie ebenfalls interessieren:


ZAU Zeitschrift plus Datenbank

Haben wir Ihr Interesse für die ZAU geweckt?

Sichern Sie sich das ZAU Gratis-Paket: 1 Ausgabe + 1 Monat Testzugang zum Beratermodul ZAU – Zeitschrift für Arbeitsrecht im Unternehmen kostenlos.