06.07.2026

Künstlersozialversicherung: Abgabe steigt

Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung soll 2027 auf 5,0 % steigen. Unternehmen, die selbstständige Künstler oder Publizisten beauftragen, müssen daher mit einer geringfügig höheren Belastung rechnen.

Fristlose Kündigung und Annahmeverzug

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Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat zur Künstlersozialabgabe-Verordnung 2027 (KSA-VO 2027) die Ressort- und Verbändebeteiligung eingeleitet. Nach der neuen Verordnung wird im Jahr 2027 der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung 5,0 % betragen. Nach der leichten Absenkung auf 4,9 % im Jahr 2026 liegt er damit wieder auf dem stabilen Niveau der Vorjahre 2023 bis 2025.

Was ist die Künstlersozialversicherung?

Über die Künstlersozialversicherung sind derzeit rund 185.000 selbstständige Künstlerinnen und Künstler sowie Publizistinnen und Publizisten als Pflichtversicherte in den Schutz der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen. In der Künstlersozialversicherung tragen Versicherte, wie abhängig Beschäftigte, die Hälfte ihrer Sozialversicherungsbeiträge. Die andere Beitragshälfte wird durch einen Bundeszuschuss (20 %) und durch die Künstlersozialabgabe der Unternehmen finanziert, die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten (30 %).

Künstlersozialabgabe kehrt auf Vorjahresniveau zurück

Die Künstlersozialabgabe wird als Umlage erhoben. Der Abgabesatz wird jährlich für das jeweils folgende Kalenderjahr festgelegt und beträgt derzeit 4,9 %. Bemessungsgrundlage sind alle in einem Kalenderjahr an selbstständige Künstlerinnen und Künstler sowie Publizistinnen und Publizisten gezahlten Entgelte.


BMAS vom 03.07.2026 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

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