Fachkräfteeinwanderungsgesetz: Deutschland als attraktiver Standort für ausländische Fachkräfte?
Insgesamt ist das Fachkräfteeinwanderungsgesetz durchaus zu begrüßen und es stellt einen wichtigen (Zwischen-)Schritt auf dem gleichwohl noch langen Weg in Richtung eines wirklich attraktiven und im globalen Wettbewerb bestehenden Arbeitsmigrationsrechts dar.
Was wird aus der sachgrundlosen Befristung?
„Arbeitgeber, die in der Vergangenheit im Vertrauen auf die Drei-Jahre-Rechtsprechung befristete Arbeitsverträge nach § 14 Abs. 2 TzBfG abgeschlossen haben, haben schlechte Karten.“
Mindestlohn für Praktikanten?
Das Praktikum muss der Ausbildung dienen und darf keine eigentlich einzustellende Arbeits-kraft ersetzen.
Folgen des Hard Brexit?
„Wesentliche Erleichterungen würden vor allem Übergangsregelungen bringen, die der deutsche Gesetzgeber dringend in den Fokus nehmen sollte.“
Handlungsbedarf für Personaler: EuGH rüttelt an Grundsätzen des deutschen Urlaubsrechts
Nach der Rechtsprechung des EuGH ist der Arbeitgeber in Zukunft verpflichtet, konkret und in völliger Transparenz dafür zu sorgen, dass der Arbeitnehmer in der Lage ist, seinen bezahlten Jahresurlaub zu nehmen.
Reisezeit ist Arbeitszeit?!
Musste man früher also konkret nachweisen und argumentieren, dass die Dienstreise vergütungspflichtig sein sollte, ist dies nun möglicherweise umgekehrt.
Mitbestimmung des Betriebsrats bei im Ausland beschäftigten Mitarbeitern?
„Es bleibt auch nach dem Urteil des 2. Senates dabei, dass für die betriebsverfassungsrechtliche Zuordnung im Ausland beschäftigter Arbeitnehmer die Einbindung in die inländische Betriebsorganisation maßgeblich ist.“
Ausschlussklausel und Mindestlohn: Klare Vorgaben vom BAG zur Vertragsgestaltung
Die Ausschlussklausel ist praktisch das Herzstück des Arbeitsvertrages – umso wichtiger die Wirksamkeit.