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20.11.2024

52 % aller Beschäftigten bekommen Weihnachtsgeld

Für viele Beschäftigte gibt es in diesen Wochen beim Blick auf den Kontoauszug einen Grund zur Freude: Das Weihnachtsgeld wird ausgezahlt.

Fristlose Kündigung und Annahmeverzug

©pattilabelle/fotolia.com

Die Höhe des Weihnachtsgelds kann zwischen 250 und mehr als 4.000 Euro variieren, wie eine neue Analyse des Tarifarchivs des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung zeigt. Allerdings profitieren längst nicht alle Arbeitnehmer*innen von der Sonderzahlung, denn nur gut die Hälfte (52 %) bekommt Weihnachtsgeld. Den größten Unterschied macht aus, ob der Arbeitgeber an einen Tarifvertrag gebunden ist oder nicht: Von den Beschäftigten mit Tarif bekommen 77 % Weihnachtsgeld – fast doppelt so viele wie in Betrieben ohne Tarifvertrag, wo lediglich 41 % der Beschäftigten eine solche Zahlung erhalten. Das ist das Ergebnis einer neuen Auswertung des Internetportals Lohnspiegel.de, das vom WSI betreut wird. Sie beruht auf einer Online-Befragung, an der sich zwischen Anfang November 2023 und Ende Oktober 2024 mehr als 62.000 Beschäftigte beteiligt haben.

Weihnachtsgeld für verschiedene Beschäftigtengruppen

Die Zahlung von Weihnachtsgeld wird entweder durch Tarifverträge geregelt oder beruht auf „freiwilligen“ Leistungen des Arbeitgebers, die bei mehrjährigen Wiederholungen auch zum Gewohnheitsrecht werden können und damit verpflichtend sind. In der Praxis wird jedoch in Unternehmen ohne Tarifvertrag deutlich seltener Weihnachtsgeld ausgezahlt, denn den festen tariflichen Anspruch auf Weihnachtsgeld haben Gewerkschaften und ihre Mitglieder über Jahrzehnte durchgesetzt. Neben der Tarifbindung lässt sich eine Reihe weiterer Merkmale identifizieren, die die Chancen auf Weihnachtsgeld beeinflussen:

  • West/Ost: Nach wie vor gibt es bedeutsame Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland. In Westdeutschland bekommen 53 %, in Ostdeutschland nur 41 % der Befragten Weihnachtsgeld. Dies hängt auch damit zusammen, dass die Tarifbindung in Ostdeutschland deutlich niedriger ist als im Westen.
  • Vollzeit/Teilzeit: Unterschiede existieren auch hinsichtlich des Beschäftigtenstatus: Unter Vollzeitbeschäftigten ist Weihnachtsgeld mit 53 % etwas verbreiteter als bei Teilzeitbeschäftigten, von denen 47 % eine entsprechende Sonderzahlung bekommen.
  • Befristet/unbefristet: Ähnlich ausgeprägt sind die Unterschiede zwischen Beschäftigten mit einem befristeten oder einem unbefristeten Arbeitsvertrag. Während lediglich 47 % der Befragten mit Befristung Weihnachtsgeld erhalten, sind es bei den Unbefristeten 52 %.
  • Männer/Frauen: Männer erhalten mit 54 % immer noch etwas häufiger Weihnachtsgeld als Frauen, von denen 48 % diese Sonderzahlung bekommen.

Große Unterschiede bei der Höhe des tarifvertraglichen Weihnachtsgeldes

In den meisten großen Tarifbranchen existieren gültige tarifvertragliche Bestimmungen zum Weihnachtsgeld oder einer ähnlichen Sonderzahlung, die zum Jahresende fällig wird. Dies zeigt eine aktuelle Auswertung des WSI-Tarifarchivs von 23 ausgewählten größeren. Die Höhe der tarifvertraglich vereinbarten Sonderzahlung unterscheidet sich dabei erheblich: Bei den mittleren Entgeltgruppen reicht sie von 250 Euro in der Landwirtschaft bis zu 4.039 Euro in der Chemischen Industrie.

Nur wenige Branchen haben beim Weihnachtsgeld einen Pauschalbetrag festgelegt. In den meisten Fällen wird das Weihnachtsgeld als fester Prozentsatz vom Monatsentgelt berechnet. In Branchen, in denen für 2024 höhere Tarifentgelte vereinbart wurden, hat sich auch das Weihnachtsgeld entsprechend erhöht. Am stärksten stieg das Weihnachtsgeld 2024 gegenüber dem Vorjahr mit 14,1 % im Brandenburgischen Einzelhandel, um 13,8 % bei der Deutschen Bahn AG und um 12,1 % im Öffentlichen Dienst (Gemeinden).

Ein klassisches 13. Monatsentgelt im Sinne einer Sonderzahlung von 100 % eines Monatsentgeltes erhalten die Beschäftigten in der Chemischen Industrie, Teilen der Energiewirtschaft, in der Süßwarenindustrie, bei der Deutschen Bahn AG, im privaten Bankgewerbe sowie in einzelnen westdeutschen Tarifregionen der Textilindustrie und dem privaten Transport- und Verkehrsgewerbe. In der Eisen- und Stahlindustrie werden sogar 110 % eines Monatsentgeltes gezahlt, wobei hier Weihnachts- und Urlaubsgeld zu einer Jahressonderzahlung zusammengelegt wurden.


Hans-Böckler-Stiftung vom 19.11.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

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