• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • ADS-Jahresbericht: Rekordzahl an Diskriminierungsfällen

11.06.2025

ADS-Jahresbericht: Rekordzahl an Diskriminierungsfällen

Diskriminierung ist für viele Menschen Alltag, das zeigt der neue Jahresbericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) eindrücklich. 2024 wurden über 11.000 Beratungsanfragen gestellt, so viele wie nie zuvor. Besonders häufig: rassistische Diskriminierung und geschlechtsbezogene Benachteiligungen.

Fristlose Kündigung und Annahmeverzug

©djedzura/123rf.com

Im Jahr 2024 haben 11.405 Anfragen das Beratungsteam der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) erreicht. Das sind mehr als jemals zuvor in einem Jahr. 2019, dem Jahr vor der Coronapandemie, lag die Zahl der Ratsuchenden bei 4.247. Im Haushaltsjahr 2024 lag das Gesamtbudget der ADS bei insgesamt 14.145.000 Euro. Im Jahr 2024 waren 45 Mitarbeitende bei der ADS beschäftigt.

Steigende Tendenz bei Anfragen zu Diskriminierungen von Frauen

43 % der Anfragen kamen im vergangenen Jahr zu rassistischer Diskriminierung. Seit 2019 hat sich die Zahl der Beratungsfälle hierzu mehr als verdreifacht. Der Anteil der Anfragen zu Benachteiligungen wegen einer Behinderung oder einer chronischen Krankheit lag bei 27 %. Anfragen zu Benachteiligungen wegen des Geschlechts betrugen 24 %, wozu auch Anfragen wegen sexueller Belästigung zählen. Das sind die zentralen Ergebnisse aus dem Jahresbericht 2024.

Erstmals legt die ADS einen Schwerpunkt auf Diskriminierungserfahrungen wegen des Geschlechts. Frauen sind demnach häufig von schlechter Bezahlung, mangelnden Karrierechancen, sexueller Belästigung und anderen Diskriminierungen am Arbeitsplatz betroffen. „Geschlechtsbezogene Diskriminierungen sind in unserer Gesellschaft immer noch tief verankert – und sie nehmen wieder zu“, sagte Ferda Ataman, Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung.

Diskriminierung schadet der Wirtschaft

Diskriminierung ist nicht nur ein Problem derjenigen, die sie erleben. Diskriminierung schadet der Wirtschaft, gefährdet die Demokratie und den Rechtsstaat. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) trat 2006 in Kraft. Expert*innen empfehlen seither eine Überarbeitung und Reform, da es in vielen Fällen nicht greift.

Weitere Erkenntnisse aus dem Jahresbericht:

  • Die meisten Ratsuchenden erleben Diskriminierung im Arbeitsleben. Betrachtet man die Fälle, die einen Bezug zu geschützten Merkmalen im AGG haben, fällt auf: Jeder dritte Fall (33 %) findet bei der Arbeitssuche, im Bewerbungsgespräch, am Arbeitsplatz oder beim Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis statt.
  • 22 % der Menschen wurden bei sogenannten Alltagsgeschäften diskriminiert, zum Beispiel bei der Wohnungssuche, aber auch beim Restaurantbesuch oder beim Einkauf.
  • 25 % aller Ratsuchenden beklagten Diskriminierung durch staatliche Stellen.

ADS / Dt. Bundestag vom 05.06.2025 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

Weitere Meldungen


Arbeitsrecht, Meldung

©peshkova/123rf.com

06.01.2026

Nur jeder fünfte Beschäftigte nutzt KI regelmäßig

Trotz wachsender Verfügbarkeit nutzen nur wenige Beschäftigte in Deutschland regelmäßig KI am Arbeitsplatz, meist auf eigene Initiative und mit einfachen Tools.

weiterlesen
Nur jeder fünfte Beschäftigte nutzt KI regelmäßig

Meldung, Wirtschaftsrecht

©Coloures-Pic/fotolia.com

05.01.2026

Geschlechtervielfalt in deutschen Vorstandsetagen stagniert

Der Gender Diversity Index 2025 zeigt: Die Geschlechtervielfalt in deutschen Führungsgremien stagniert, obwohl diverse Führungsteams nachweislich erfolgreicher wirtschaften.

weiterlesen
Geschlechtervielfalt in deutschen Vorstandsetagen stagniert

Meldung

©BachoFoto/fotolia.com

17.12.2025

Gender Pay Gap 2025 unverändert bei 16%

Frauen verdienten im Jahr 2025 durchschnittlich 16% weniger pro Stunde als Männer, selbst bei vergleichbarer Tätigkeit und Qualifikation blieb eine bereinigte Lücke von 6% bestehen.

weiterlesen
Gender Pay Gap 2025 unverändert bei 16%

Meldung

©agcreativelab/fotolia.com

16.12.2025

Homeoffice so gefragt wie nie

Der Wunsch nach Homeoffice ist seit 2020 von 71% auf aktuell 88% gestiegen – ein neuer Rekordwert. Ein Ende des Trends ist nicht absehbar.

weiterlesen
Homeoffice so gefragt wie nie

Das könnte Sie ebenfalls interessieren:


ZAU Zeitschrift plus Datenbank

Haben wir Ihr Interesse für die ZAU geweckt?

Sichern Sie sich das ZAU Gratis-Paket: 1 Ausgabe + 1 Monat Testzugang zum Beratermodul ZAU – Zeitschrift für Arbeitsrecht im Unternehmen kostenlos.