05.12.2023

Ärger wegen Smiley bei der Betriebsratswahl

Eine Vorschlagsliste für die Betriebsratswahl, die in ihrem Kennwort einen Smiley enthält, ist ungültig. Dies hat das Landesarbeitsgericht Köln in einem Wahlanfechtungsverfahren entschieden.

Fristlose Kündigung und Annahmeverzug

©kebox/fotolia.com

Fünf Arbeitnehmer eines weltweit tätigen Logistikunternehmens mit einem Betrieb am Flughafen Köln/Bonn und einer weiteren Betriebsstätte im benachbarten Troisdorf hatten die Wahl des 25köpfigen Betriebsrats angefochten und dies u.a. damit begründet, dass der Wahlvorstand ihren Wahlvorschlag zu Unrecht wegen des verwendeten Listenkennworts zurückgewiesen und stattdessen mit den Familien- und Vornamen der beiden in der Liste an erster Stelle benannten Wahlbewerbern versehen habe.

Smiley ist nicht lustig

Die Arbeitnehmer hatten beim Wahlvorstand zunächst einen Wahlvorschlag mit dem Kennwort ,,fair.die“ eingereicht. Nachdem der Wahlvorstand den Vorschlag wegen einer phonetischen Verwechslungsgefahr mit der Gewerkschaft ver.di zurückgewiesen hatte, teilten die Arbeitnehmer mit, dass ihr Wahlvorschlag das Kennwort „FAIR 🙂 die Liste“ tragen solle. Dieses Kennwort sowie drei weitere Alternativvorschläge, die ebenfalls ein Smiley enthielten, lehnte der Wahlvorstand wiederum ab.

Bildzeichen als Bestandteil eines Kennworts unzulässig

Wie das Landesarbeitsgericht Köln mit Beschluss vom 01.12.2023 (9 TaBV 3/23) entschieden hat, ist ein Bildzeichen als Bestandteil eines Kennworts unzulässig, wenn es wie das Smiley lediglich einen Stimmungs- oder Gefühlszustand ausdrückt, keine eindeutige Wortersatzfunktion hat und demgemäß üblicherweise nicht mit ausgesprochen wird. Zudem hätte auch bei dem Kennwort „FAIR 🙂 die Liste“ eine Verwechslungsgefahr bestanden, da es lautsprachlich wie „ver.di-Liste“ klingt.

Gleichwohl hat das Landesarbeitsgericht die Betriebsratswahl für unwirksam erklärt, weil der Wahlvorstand für die Betriebsstätte Troisdorf trotz ihrer räumlichen Nähe zum Hauptbetrieb unzulässigerweise die generelle Briefwahl angeordnet hatte. Das Landesarbeitsgericht hat die Rechtsbeschwerde nicht zugelassen.


LArbG Köln vom 01.12.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©Zerbor/fotolia.com

02.04.2026

Fehler bei Massenentlassung machen Kündigung unwirksam

Fehler bei der Massenentlassungsanzeige führen regelmäßig zur Unwirksamkeit der ausgesprochenen Kündigungen, entschied das BAG.

weiterlesen
Fehler bei Massenentlassung machen Kündigung unwirksam

Arbeitsrecht, Meldung

©lenetsnikolai /fotolia.com

31.03.2026

Studie: Arbeitnehmer täuschen Anwesenheit vor

Eine neue Umfrage zeigt, dass viele Beschäftigte Anwesenheit bewusst inszenieren, weil Unternehmen Präsenz stärker belohnen als tatsächliche Ergebnisse.

weiterlesen
Studie: Arbeitnehmer täuschen Anwesenheit vor

Meldung

© dessauer/fotolia.com

27.03.2026

BAG stoppt pauschale Freistellungen nach Kündigung

Pauschale Freistellungsklauseln nach Kündigung sind unwirksam, eine begründete Freistellung im Einzelfall bleibt aber möglich.

weiterlesen
BAG stoppt pauschale Freistellungen nach Kündigung

Meldung

©georgejmclittle/fotolia.com

25.03.2026

Diensthandy wird zum Standard

Immer mehr Unternehmen stellen ihren Beschäftigten ein Diensthandy zur Verfügung, das häufig auch privat genutzt werden darf.

weiterlesen
Diensthandy wird zum Standard

Das könnte Sie ebenfalls interessieren:


Zeitschrift für Arbeitsrecht in Unternehmen (ZAU)

Haben wir Ihr Interesse für die ZAU geweckt?

Sichern Sie sich das ZAU Gratis-Paket: 1 Ausgabe + 1 Monat Testzugang zum Beratermodul ZAU – Zeitschrift für Arbeitsrecht im Unternehmen kostenlos.