• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Arbeitsbedingungen im Gütertransport gehören zur Unternehmensverantwortung

20.09.2024

Arbeitsbedingungen im Gütertransport gehören zur Unternehmensverantwortung

Verantwortung in der Lieferkette: Unternehmen müssen nicht nur die Arbeitsbedingungen bei Zulieferern im Auge haben, sondern auch den Gütertransport, wo etwa auf deutschen Straßen nicht selten problematische Zustände herrschen.

Fristlose Kündigung und Annahmeverzug

©candy1812/fotolia.com

Wenn man vom Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) hört, denkt man eher an miserable Arbeitsbedingungen in fernöstlichen Fabriken. Doch „ausbeuterische und teilweise gegen Menschenrechte verstoßende Praktiken“ finden sich auch ganz in der Nähe: auf der nächsten Autobahn. Das schreiben Veronique Helwing-Hentschel, Prof. Dr. Martin Franz und Dr. Philip Verfürth vom Institut für Geographie der Universität Osnabrück in ihrer Studie. Sie haben in einem von der Hans-Böckler-Stiftung geförderten Forschungsprojekt aktuelle Entwicklungen in der Logistikbranche untersucht.

Verstöße gegen Arbeits- und Sozialstandards in Subunternehmensbeziehungen

79 % der Güterbeförderung in Deutschland werden per Lkw erledigt. In der Branche herrschen großer Wettbewerbs- und Kostendruck. Große Spediteure geben Aufträge häufig an Subunternehmen weiter, die sie teilweise abermals weiterreichen. Nur knapp die Hälfte der Transportleistungen wird von in Deutschland ansässigen Unternehmen erbracht. Vor 15 Jahren waren es noch 64 %. Lkw-Fahrende, die auf den hiesigen Straßen unterwegs sind, stammen oft aus Polen, Tschechien, Rumänien, Litauen oder aus Ländern außerhalb der EU. Die Löhne sind niedrig, die Arbeitsbelastung ist hoch. Verstöße gegen Arbeits- und Sozialstandards sind besonders in Subunternehmensbeziehungen an der Tagesordnung, so die Forschenden. Die Internationalisierung hat auch damit zu tun, dass sich deutsche Firmen schwertun, Personal zu finden.

Mehr Transparenz in den Transportlieferketten

Die Konsequenzen für Unternehmen fielen seit der Einführung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes bislang relativ gering aus, so die Forschenden. Ändern könnte sich dies, wenn das Gesetz nach den Vorgaben der neuen EU-Richtlinie angepasst wird. Vor allem aus zwei Gründen: Erstens müssen Unternehmen dann auch mittelbare Geschäftspartner – etwa Subunternehmen – proaktiv auf die Einhaltung von Standards überprüfen. Zweitens können Verstöße dann mit schärferen Sanktionen geahndet werden.

Dies dürfte Unternehmen dazu veranlassen, für mehr Transparenz in den Transportlieferketten zu sorgen, erwarten Helwing-Hentschel, Franz und Verfürth. Dazu könnten auch ohnehin aufgezeichnete Daten verwendet werden, die etwa Aufschluss über die Einhaltung von Ruhezeiten geben. Dabei sei ein sensibler Umgang mit personenbezogenen Daten wichtig, betonen die Forschenden. Zudem bedürfe es „einer Verschlankung der bisher sehr aufwendigen behördlichen Vorgänge zur Feststellung von Regelverstößen im internationalen Straßengütertransport“.


Redaktion

Weitere Meldungen


Meldung

©GinaSanders/fotolia.com

30.04.2026

45 Euro pro Stunde: Arbeitskosten belasten Betriebe

Im Jahr 2025 zahlten Unternehmen in Deutschland durchschnittlich 45 € pro geleisteter Arbeitsstunde und damit rund 29% mehr als im EU-Durchschnitt.

weiterlesen
45 Euro pro Stunde: Arbeitskosten belasten Betriebe

Meldung

©Pixelot/fotolia.com

28.04.2026

Fristlose Kündigung: LAG verschärft Fristenrisiko für Arbeitgeber

Bei fristlosen Kündigungen darf die Zweiwochenfrist nicht wegen eines Integrationsamt-Verfahrens versäumt werden, entschied das LAG Stuttgart.

weiterlesen
Fristlose Kündigung: LAG verschärft Fristenrisiko für Arbeitgeber

Meldung

©Bartolomiej Pietrzyk/123rf.com

27.04.2026

Kein Kurzarbeitergeld bei dauerhaftem Strukturwandel

Dauerhafte Branchenprobleme begründen keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld, sondern verlangen betriebliche Anpassungen.

weiterlesen
Kein Kurzarbeitergeld bei dauerhaftem Strukturwandel

Meldung

©Andriy Popov/123rf.com

24.04.2026

Anteil gestiegen: 25 % der Erwerbstätigen arbeiteten 2025 im Homeoffice

Homeoffice bleibt in Deutschland weit verbreitet, besonders in großen Unternehmen und digitalen, beratungsnahen Branchen.

weiterlesen
Anteil gestiegen: 25 % der Erwerbstätigen arbeiteten 2025 im Homeoffice

Das könnte Sie ebenfalls interessieren:


ZAU Zeitschrift plus Datenbank

Haben wir Ihr Interesse für die ZAU geweckt?

Sichern Sie sich das ZAU Gratis-Paket: 1 Ausgabe + 1 Monat Testzugang zum Beratermodul ZAU – Zeitschrift für Arbeitsrecht im Unternehmen kostenlos.