• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • BAG zum Status eines außertariflichen Angestellten

25.10.2024

BAG zum Status eines außertariflichen Angestellten

Das Bundesarbeitsgericht entschied, dass auch geringfügige Überschreitungen der höchsten tariflichen Vergütung genügen, um den Status eines außertariflichen Angestellten zu begründen.

Fristlose Kündigung und Annahmeverzug

©bluedesign/fotolia.com

Definieren Tarifvertragsparteien als außertariflich diejenigen Angestellten, deren geldwerte materielle Arbeitsbedingungen diejenigen der höchsten tariflichen Entgeltgruppe überschreiten, ohne einen bestimmten prozentualen Abstand festzusetzen, genügt für Status und Vergütung des außertariflichen Angestellten jedes – auch nur geringfügige – Überschreiten. Dies hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 23.10.2024 (5 AZR 82/24) entschieden.

Darum ging es im Streitfall

Der Kläger, ein Entwicklungsingenieur, war seit 2013 bei der Beklagten beschäftigt und erhielt seit Juni 2022 eine monatliche Vergütung von 8.212 Euro brutto. Diese lag nur geringfügig über der höchsten tariflichen Vergütung von 8.210,64 Euro brutto. Der Kläger forderte jedoch eine deutlich höhere Vergütung, da er argumentierte, dass der Unterschied mindestens 23,45 % betragen müsse, was einem Gehalt von 10.136,03 Euro entsprochen hätte.

Klare Worte des BAG

Der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG) wies die Klage ab. Das Gericht stellte fest, dass nach den tariflichen Bestimmungen bereits ein geringfügiges Überschreiten der höchsten tariflichen Vergütung ausreicht, um den Status eines außertariflichen Angestellten zu rechtfertigen. Eine weitergehende Auslegung, die eine bestimmte prozentuale Differenz verlangt, sei nur dann zulässig, wenn dies im Tarifvertrag klar festgelegt sei.


BAG vom 23.10.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©Janina Dierks/fotolia.com

22.07.2026

Zwei Drittel sind im Urlaub erreichbar

Zwei Drittel der Berufstätigen bleiben im Sommerurlaub dienstlich erreichbar, meist aufgrund der Erwartungen ihres beruflichen Umfelds.

weiterlesen
Zwei Drittel sind im Urlaub erreichbar

Arbeitsrecht, Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com

21.07.2026

Vollzeitlöhne steigen deutlich – Unterschiede bleiben

Vollzeitbeschäftigte verdienten 2025 mehr, doch regionale und persönliche Gehaltsunterschiede blieben weiterhin deutlich bestehen.

weiterlesen
Vollzeitlöhne steigen deutlich – Unterschiede bleiben

Arbeitsrecht, Meldung

© Minerva Studio/fotolia.com

21.07.2026

Start-ups: Mitarbeiter werden zu Stakeholdern

Mehr als jedes dritte Start-up beteiligt Beschäftigte am Unternehmenserfolg, überwiegend durch virtuelle Anteile, zeigen aktuelle Zahlen.

weiterlesen
Start-ups: Mitarbeiter werden zu Stakeholdern

Arbeitsrecht, Meldung

©peshkova/123rf.com

15.07.2026

KI erreicht den Kern des deutschen Jobmarkts

KI verbreitet sich im Arbeitsmarkt, doch Deutschlands systematischer Kompetenzaufbau hält mit dieser Entwicklung nicht Schritt.

weiterlesen
KI erreicht den Kern des deutschen Jobmarkts

Das könnte Sie ebenfalls interessieren:


ZAU Zeitschrift plus Datenbank

Haben wir Ihr Interesse für die ZAU geweckt?

Sichern Sie sich das ZAU Gratis-Paket: 1 Ausgabe + 1 Monat Testzugang zum Beratermodul ZAU – Zeitschrift für Arbeitsrecht im Unternehmen kostenlos.