• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Betriebsverfassungsgesetz: Klarstellung für Betriebsräte

29.11.2023

Betriebsverfassungsgesetz: Klarstellung für Betriebsräte

Die Bundesregierung will das Betriebsverfassungsgesetz ändern. Durch einen entsprechenden Gesetzentwurf sollen nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes vom Januar 2023 entstandene Rechtsunsicherheiten beseitigt werden.

Fristlose Kündigung und Annahmeverzug

©Gina Sanders/fotolia.com

Betriebsratsmitglieder dürfen laut Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) wegen ihrer Tätigkeit weder benachteiligt noch begünstigt werden. Das gilt auch für ihre berufliche Entwicklung und das Arbeitsentgelt. Das Benachteiligungsverbot wird ergänzt durch einen Mindestvergütungsanspruch. So darf das Arbeitsentgelt nicht geringer bemessen werden als das Arbeitsentgelt vergleichbarer Arbeitnehmer mit betriebsüblicher Entwicklung.

Das BGH-Urteil vom 10.01.2023 (6 StR 133/22), in dem es um die Frage der Untreue bei Verstößen gegen das betriebsverfassungsrechtliche Begünstigungsverbot ging, hat in der Praxis vermehrt zu Rechtsunsicherheiten hinsichtlich der Vergütung von Betriebsratsmitgliedern und zur präventiven Kürzung der Vergütung durch die Unternehmen geführt. „Um negative Folgen für die betriebliche Mitbestimmung insgesamt auszuschließen, sind klarstellende gesetzliche Maßnahmen notwendig, ohne dabei die Möglichkeit der Aufklärung und Ahndung von Verstößen gegen das Begünstigungsverbot einzuschränken“, begründet die Regierung ihren Gesetzentwurf (20/9469).


Dt. Bundestag vom 27.11.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©js-photo/fotolia.com

28.07.2026

Firmenwagen: Unverzichtbar, aber im Wandel

Der Firmenwagen ist und bleibt in Deutschland als Instrument unverzichtbar, allerdings verändert sich die Art, wie er angeboten wird.

weiterlesen
Firmenwagen: Unverzichtbar, aber im Wandel

Meldung

pitinan/123.rf.com

28.07.2026

Jedes zweite Start-up setzt selbstständige KI-Agenten ein

Alle Start-ups nutzen KI, wobei viele bereits eigene Anwendungen, angepasste Modelle und selbstständig arbeitende KI-Agenten einsetzen.

weiterlesen
Jedes zweite Start-up setzt selbstständige KI-Agenten ein

Meldung

peshkova/123rf.com

28.07.2026

KI-Ausfall würde viele Beschäftigte sofort ausbremsen

KI ist für viele Beschäftigte kein Zusatzwerkzeug mehr, sondern eine unverzichtbare Grundlage ihrer täglichen Arbeit.

weiterlesen
KI-Ausfall würde viele Beschäftigte sofort ausbremsen

Meldung

©Janina Dierks/fotolia.com

22.07.2026

Zwei Drittel sind im Urlaub erreichbar

Zwei Drittel der Berufstätigen bleiben im Sommerurlaub dienstlich erreichbar, meist aufgrund der Erwartungen ihres beruflichen Umfelds.

weiterlesen
Zwei Drittel sind im Urlaub erreichbar

Das könnte Sie ebenfalls interessieren:


ZAU Zeitschrift plus Datenbank

Haben wir Ihr Interesse für die ZAU geweckt?

Sichern Sie sich das ZAU Gratis-Paket: 1 Ausgabe + 1 Monat Testzugang zum Beratermodul ZAU – Zeitschrift für Arbeitsrecht im Unternehmen kostenlos.