• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Bürokratie beim Anwerben ausländischer Fachkräfte zu hoch

14.08.2024

Bürokratie beim Anwerben ausländischer Fachkräfte zu hoch

Der „Job-Turbo“ des Bundesarbeitsministeriums soll Unternehmen leichter mit geflüchteten Fachkräften in Kontakt bringen. 39 % der Personalleiter sagen jedoch, dass diese Maßnahmen keine praktischen Hilfen bieten.

Fristlose Kündigung und Annahmeverzug

©MK-Photo/fotolia.com

Die bürokratischen Hindernisse beim Anwerben von Fachkräften aus dem Ausland bleiben auch mit dem Job-Turbo zu hoch. Das geht aus der jüngsten Randstad-ifo-Personalleiterbefragung hervor. „Viele Personalleiter erwarten einen eher geringen Nutzen vom vorgeschlagenen Job-Turbo und dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz“, sagt ifo-Forscherin Daria Schaller.

Job-Turbo bietet keine praktischen Hilfen

39 % der Befragten urteilen, dass diese Maßnahmen den Firmen keine praktischen Hilfen bieten. Der Job-Turbo soll Unternehmen leichter mit geflüchteten Fachkräften in Kontakt bringen. Für 34 % ist der Weiterbildungsbedarf im Betrieb zu hoch, um diese Unterstützung zu nutzen. Für jeweils rund 30 % bleiben die Beschäftigungshürden zu hoch und Visumanträge dauern weiterhin zu lange. Rund 23 % bemerken immerhin, dass Fachkräfte eher verfügbar sind und 21 % stellen niedrigere Sprachbarrieren durch verpflichtende Kurse vor der Jobvermittlung fest.

30 % ändern gewohnte Einstellungspraxis nicht

Die Hälfte der befragten Firmen sehen keinen zusätzlichen Anreiz, Fachkräfte aus dem Ausland einzustellen. Nach Einführung des Job-Turbo und des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes werden 30 % ihre gewohnte Einstellungspraxis nicht ändern. Positive Effekte erwartet knapp ein Fünftel der Unternehmen: 17 % planen, ausländische Fachkräfte für mehr als 8 Monate einzustellen; nur ein Prozent denkt über eine kurzfristige Einstellung bis 8 Monate nach.


ifo Institut vom 13.08.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©Aliaksei Smalenski/fotolia.com

04.04.2025

BAG-Urteil: Sonderkündigungsschutz für schwangere Arbeitnehmerinnen

Der Kündigungsschutz für Schwangere gilt auch dann, wenn die Schwangerschaft erst nach Ablauf der Klagefrist erkannt wird – solange die Unkenntnis nicht selbst verschuldet war.

weiterlesen
BAG-Urteil: Sonderkündigungsschutz für schwangere Arbeitnehmerinnen

Meldung

©Jozef Polc/123rf.com

02.04.2025

Mobilitätsstudie zeigt: Unternehmen steuern den Weg zur Nachhaltigkeit an

Arbeitgebern kommt eine Schlüsselrolle im Rahmen der nachhaltigen Verkehrswende zu, doch viele wissen nur wenig über die genauen Wünsche ihrer Angestellten.

weiterlesen
Mobilitätsstudie zeigt: Unternehmen steuern den Weg zur Nachhaltigkeit an

Meldung

©psdesign1/fotolia.com

28.03.2025

Karenzentschädigung: BAG urteilt zu Aktienoptionen im Arbeitsverhältnis

Virtuelle Aktienoptionen erhöhen die Karenzentschädigung nur dann, wenn sie innerhalb des bestehenden Arbeitsverhältnisses ausgeübt wurden.

weiterlesen
Karenzentschädigung: BAG urteilt zu Aktienoptionen im Arbeitsverhältnis

Meldung

©CrazyCloud /fotolia.com

26.03.2025

Die EMRK schützt auch berufliche Mitgliedschaften

Der Ausschluss eines Anwalts darf nicht ohne gerichtliche Kontrolle erfolgen, selbst wenn Mitgliedsbeiträge offen sind (Art. 8 EMRK).

weiterlesen
Die EMRK schützt auch berufliche Mitgliedschaften

Das könnte Sie ebenfalls interessieren:


Haben wir Ihr Interesse für die ZAU geweckt?

Testen Sie kostenlos zwei Ausgaben inkl. Datenbankzugang!