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08.04.2022

Bundesrat unterstützt Pläne zu Mindestlohn, Mini- und Midijobs

Der Bundesrat unterstützt die Pläne der Bundesregierung, den Mindestlohn zum 1. Oktober per Gesetz auf 12 Euro zu erhöhen. In seiner Stellungnahme weist er auf einige weitere zu prüfende Aspekte hin, beispielsweise, inwieweit das Gesetz die Ausweitung von Mini- und Midijobs verhindert.

Fristlose Kündigung und Annahmeverzug

©Birgit Reitz-Hofmann/fotolia.com

Der Bundesrat bittet die Bundesregierung um Evaluation, inwieweit das Gesetz die Ausweitung von Minijobs verhindert und Minijobs nicht als Ersatz für reguläre Arbeitsverhältnisse missbraucht werden. Zu prüfen sei, ob Minijobs auf diejenigen Personengruppen konzentriert werden können, für die eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nur geringe Vorteile bringen würde. Das sind z.B. Schüler*innen und Studierende sowie Rentnerinnen und Rentner.

Zudem bittet der Bundesrat um Prüfung, welche Anreize unterhalb der gesetzlichen Ebene möglich sind, um die Arbeitgeberseite zur Umwandlung von Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen zu motivieren.

Steuerliche Belastung bei Midijobs

Aus Sicht der Länder sollte auch die steuerliche Belastung in den Blick genommen werden. Sie könnte sich bei hinzuverdienenden Ehepartnern mit dem Eintritt in den Übergangsbereich sprunghaft erhöhen. Auch hierzu regt der Bundesrat die Prüfung möglichen gesetzgeberischen Handlungsbedarfs an.

Was die Bundesregierung plant

Der Gesetzentwurf aus dem Bundeskabinett sieht vor, zum 1. Oktober 2022 den gesetzlichen Mindestlohn auf 12 Euro brutto pro Stunde anzuheben, flankierend die Mini-Job-Grenze auf 520 Euro. Derzeit liegt der Mindestlohn bei 9,82 Euro. Zum 1. Juli steigt er turnusmäßig auf 10,45 Euro.

Ausnahme vom üblichen Vorgehen

Mit dem Entwurf weicht die Bundesregierung vom üblichen Erhöhungsverfahren ab. Eigentlich schlägt die so genannte Mindestlohnkommission, in der Gewerkschaften und Arbeitgeber vertreten sind, regelmäßig Anpassungen am Mindestlohn vor. Diese werden dann durch Rechtsverordnung umgesetzt. Zukünftige Anpassungen sollen dann wieder auf Vorschlag der Mindestlohnkommission erfolgen, erklärt die Bundesregierung.

Auch Mini- und Midijobs-Grenze soll steigen

Die Anhebung des Mindestlohns soll sich auch auf die geringfügig entlohnte Beschäftigung auswirken, sogenannte Minijobs oder 450-Euro-Jobs. Damit eine Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zum Mindestlohn möglich ist, erhöht der Gesetzentwurf die Mini-Job-Grenze auf 520 Euro. Sie soll sich künftig gleitend anpassen.

Damit sich Mehrarbeit für die Beschäftigten lohnt, will die Bundesregierung auch die Höchstgrenze für so genannte Midijobs, also eine Beschäftigung im Übergangsbereich, von derzeit 1.300 Euro auf 1.600 Euro monatlich anheben. Ziel ist es, sozialversicherungspflichtige Beschäftigte mit geringem Arbeitsentgelt stärker als bisher zu entlasten.

Impuls für die wirtschaftliche Erholung

Die geplante Erhöhung betrifft nach Angaben der Bundesregierung mehr als sechs Millionen Menschen, vor allem in Ostdeutschland und Frauen. Sie möchte damit die Kaufkraft stärken und einen Impuls zur wirtschaftlichen Erholung geben.


Bundesrat vom 08.04.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

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