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05.09.2025

Bundesregierung beschließt Änderung des Lieferkettengesetzes

Die Berichtspflicht über die Einhaltung der Sorgfaltspflichten soll abgeschafft werden. Das Bundeskabinett hat nun den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Lieferkettengesetzes beschlossen. Ziel ist es, Unternehmen von Bürokratie zu entlasten.

Fristlose Kündigung und Annahmeverzug

tanaratgraphy/123rf.com

Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes – kurz Lieferkettengesetz – beschlossen. Der Entwurf sieht vor, die Berichtspflicht über die Einhaltung der Sorgfaltspflichten abzuschaffen – und damit von Bürokratie zu entlasten. Bußgelder sollen nur noch bei schweren Verstößen gegen die Sorgfaltspflichten verhängt werden.

Bürokratie zurückbauen, Menschrechte schützen

Das nationale Lieferkettengesetz soll in dieser Form gelten, bis die Europäische Lieferkettenrichtlinie in nationales Recht umgesetzt ist. In der Übergangszeit soll das Änderungsgesetz Unternehmen entlasten und die deutsche Volkswirtschaft stärken.

Über die EU-Lieferketten-Richtlinie wird derzeit auf EU-Ebene verhandelt. Die Bundesregierung unterstützt die EU-Forderung nach ambitioniertem Bürokratierückbau. Ihr Ziel ist gleichzeitig, Menschenrechtsverletzungen und Kinderarbeit in Lieferketten zu vermeiden.

Schutz vor Kinderarbeit, Recht auf faire Löhne, Schutz der Umwelt

Durch die Globalisierung werden viele Produkte im Ausland hergestellt. Das Lieferkettengesetz nimmt dabei die Verantwortung der Unternehmen in Bezug auf die Menschenrechte in den Lieferketten in den Blick. Dazu gehören der Schutz von Kinderarbeit, das Recht auf faire Löhne und der Schutz der Umwelt.


Bundesregierung vom 03.09.2025 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

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