• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Bundesregierung erwartet keine negativen Auswirkungen der Mindestlohnerhöhung

29.01.2024

Bundesregierung erwartet keine negativen Auswirkungen der Mindestlohnerhöhung

Fristlose Kündigung und Annahmeverzug

©Stockfotos-MG/fotolia.com

Zum 1. Oktober 2022 wurde der gesetzliche Mindestlohn außerplanmäßig von 10,45 Euro auf 12 Euro pro Stunde erhöht und stieg am 1. Januar 2024 auf 12,41 Euro.

Laut Mindestlohnkommission ist es den Betrieben nach den Anhebungen der vergangenen Jahre überwiegend gut gelungen, sich an das steigende Lohnkostenniveau anzupassen. Die Arbeitgeber hatten im Vorfeld von einem schwierigen Umfeld durch steigende Preise gesprochen und dass jede Form der Kostensteigerung derzeit schwer zu verkraften sei. Dennoch erwartet die Bundesregierung auch von dieser Lohnanpassung keine negativen Beschäftigungseffekte. Seit dem 1. Januar 2024 liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 12,41 Euro. Ein Jahr später – Anfang 2025 – folgt die nächste Erhöhung um weitere 41 Cent auf 12,82 Euro.


Bundesregierung vom 29.01.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©Alexander Limbach/fotolia.com

19.07.2024

Mehrheit der Mitarbeitenden befürchtet Stellenabbau wegen KI

Auf die Frage, ob der Einsatz von KI zum Verlust von Arbeitsplätzen führen wird, antwortet die Mehrheit der Befragten (59 %) in Deutschland mit einem „Ja“.

weiterlesen
Mehrheit der Mitarbeitenden befürchtet Stellenabbau wegen KI

Meldung

©sharpi1980/fotolia.com

17.07.2024

Künstlersozialversicherung: Abgabe bleibt 2025 stabil

Die Künstlersozialabgabe wird als Umlage erhoben. Der Abgabesatz wird jährlich für das jeweils folgende Kalenderjahr festgelegt und beträgt derzeit 5,0 %.

weiterlesen
Künstlersozialversicherung: Abgabe bleibt 2025 stabil

Meldung

©Janina Dierks/fotolia.com

12.07.2024

Mehrheit der Berufstätigen ist im Sommerurlaub beruflich erreichbar

Ein knappes Drittel (31 %) der Berufstätigen will im Sommerurlaub komplett abschalten und nicht auf dienstliche Anfragen reagieren. Der Rest bleibt erreichbar.

weiterlesen
Mehrheit der Berufstätigen ist im Sommerurlaub beruflich erreichbar

Meldung

©Coloures-Pic/fotolia.com

08.07.2024

Arbeitnehmer eines Onlinemarktplatzes können eigenen Betriebsrat wählen

Die innerhalb eines abgrenzbaren Liefergebiets tätigen Arbeitnehmer eines Onlinemarktplatzes können einen eigenen Betriebsrat wählen.

weiterlesen
Arbeitnehmer eines Onlinemarktplatzes können eigenen Betriebsrat wählen

Das könnte Sie ebenfalls interessieren:


Haben wir Ihr Interesse für die ZAU geweckt?

Testen Sie kostenlos zwei Ausgaben inkl. Datenbankzugang!