• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Bundestag beschließt Fachkräfteeinwanderungsgesetz

30.06.2023

Bundestag beschließt Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Der Deutsche Bundestag hat am 23.06.2023 den Gesetzentwurf zur Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes beschlossen. Bundesinnenministerin Nancy Faeser sprach von einem guten Tag für die Bundesrepublik Deutschland.

Fristlose Kündigung und Annahmeverzug

©MK-Photo/fotolia.com

Der Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung sieht vor, dass ausländische Fachkräfte leichter nach Deutschland kommen können. Denn viele Unternehmen haben seit Langem große Schwierigkeiten, qualifizierte Fachkräfte zu finden. So zählte das Nürnberger Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung Ende 2022 fast 2 Millionen offene Stellen – so viele wie noch nie. Der Mangel an Fachkräften gilt als eine der größten Wachstumsbremsen für die Wirtschaft in Deutschland.

Es fehlten überall Fachkräfte, so Bundesinnenministerin Nancy Faeser. In der Pflege, in Krankenhäusern, in Kindertagesstätten und Schulen, beim Handwerk und auch in der öffentlichen Verwaltung. „Deshalb ist es geboten, dass wir dieses wichtige Zukunftsthema anpacken, und das tun wir heute.“

Drei neue Wege der Fachkräfteeinwanderung

Das weiterentwickelte Fachkräfteeinwanderungsgesetz schafft neue Möglichkeiten, nach Deutschland einzureisen:

  • Qualifikation: Wer einen Abschluss hat, soll künftig jede qualifizierte Beschäftigung ausüben können.
  • Erfahrung: Wer mindestens zwei Jahre Berufserfahrung und einen im Herkunftsland staatlich anerkannten Berufsabschluss hat, soll als Arbeitskraft einwandern können. Der Berufsabschluss muss künftig nicht mehr in Deutschland anerkannt sein – das bedeutet weniger Bürokratie und damit kürzere Verfahren.
  • Potenziale: Neu eingeführt wird eine Chancenkarte zur Arbeitssuche, die auf einem Punktesystem basiert. Zu den Auswahlkriterien gehören Qualifikation, Deutsch- und Englischkenntnisse, Berufserfahrung, Deutschlandbezug, Alter und mitziehende Lebens- oder Ehepartner.

Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung – so geht es weiter

Der Bundestag hat das Gesetz am 23.06.2023 beschlossen. Eine flankierende Verordnung zum Gesetz wird im Bundesrat voraussichtlich am 07.07.2023 behandelt. Einige Regelungen des Gesetzes treten bereits ab November 2023 in Kraft, andere sechs bzw. neun Monate nach der Verkündung. So soll sichergestellt werden, dass die betroffenen Behörden genügend Zeit für die Umsetzung haben.


BMI vom 23.06.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©hakinmhan/123rf.com

20.01.2025

Wer erhielt eine Inflationsausgleichsprämie?

Bei der Inflationsausgleichsprämie handelte es sich um eine steuerfreie Sonderzahlung von bis zu 3.000 Euro, die je nach Tarifvereinbarung an die Beschäftigten ausgezahlt werden konnte.

weiterlesen
Wer erhielt eine Inflationsausgleichsprämie?

Meldung

nialowwa/123rf.com

10.01.2025

Vier von zehn Angestellten denken über Jobwechsel nach

Die EY-Studie „Work Reimagined“ zeigt, dass nur 48 % der deutschen Angestellten angeben, auf der Arbeit ihr Bestes zu geben, was unter dem internationalen Durchschnitt liegt.

weiterlesen
Vier von zehn Angestellten denken über Jobwechsel nach

Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com

09.01.2025

Ursachen für Rekordkrankenstand

Entscheidend für den Rekordkrankenstand ist vor allem ein statistischer Effekt, verursacht durch die neue elektronische Erfassung der Krankschreibungen.

weiterlesen
Ursachen für Rekordkrankenstand

Meldung

©Marco2811/fotolia.com

08.01.2025

Zum Leiharbeitnehmer-Einsatz bei Streik

Die Klage einer Gewerkschaft auf Unterlassung des Einsatzes von Leiharbeitnehmern war unzulässig, nachdem der Einsatz im Betrieb am letzten Streiktag bereits beendet war.

weiterlesen
Zum Leiharbeitnehmer-Einsatz bei Streik

Das könnte Sie ebenfalls interessieren:


Haben wir Ihr Interesse für die ZAU geweckt?

Testen Sie kostenlos zwei Ausgaben inkl. Datenbankzugang!