• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Bundestag beschließt Fachkräfteeinwanderungsgesetz

30.06.2023

Bundestag beschließt Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Der Deutsche Bundestag hat am 23.06.2023 den Gesetzentwurf zur Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes beschlossen. Bundesinnenministerin Nancy Faeser sprach von einem guten Tag für die Bundesrepublik Deutschland.

Fristlose Kündigung und Annahmeverzug

©MK-Photo/fotolia.com

Der Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung sieht vor, dass ausländische Fachkräfte leichter nach Deutschland kommen können. Denn viele Unternehmen haben seit Langem große Schwierigkeiten, qualifizierte Fachkräfte zu finden. So zählte das Nürnberger Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung Ende 2022 fast 2 Millionen offene Stellen – so viele wie noch nie. Der Mangel an Fachkräften gilt als eine der größten Wachstumsbremsen für die Wirtschaft in Deutschland.

Es fehlten überall Fachkräfte, so Bundesinnenministerin Nancy Faeser. In der Pflege, in Krankenhäusern, in Kindertagesstätten und Schulen, beim Handwerk und auch in der öffentlichen Verwaltung. „Deshalb ist es geboten, dass wir dieses wichtige Zukunftsthema anpacken, und das tun wir heute.“

Drei neue Wege der Fachkräfteeinwanderung

Das weiterentwickelte Fachkräfteeinwanderungsgesetz schafft neue Möglichkeiten, nach Deutschland einzureisen:

  • Qualifikation: Wer einen Abschluss hat, soll künftig jede qualifizierte Beschäftigung ausüben können.
  • Erfahrung: Wer mindestens zwei Jahre Berufserfahrung und einen im Herkunftsland staatlich anerkannten Berufsabschluss hat, soll als Arbeitskraft einwandern können. Der Berufsabschluss muss künftig nicht mehr in Deutschland anerkannt sein – das bedeutet weniger Bürokratie und damit kürzere Verfahren.
  • Potenziale: Neu eingeführt wird eine Chancenkarte zur Arbeitssuche, die auf einem Punktesystem basiert. Zu den Auswahlkriterien gehören Qualifikation, Deutsch- und Englischkenntnisse, Berufserfahrung, Deutschlandbezug, Alter und mitziehende Lebens- oder Ehepartner.

Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung – so geht es weiter

Der Bundestag hat das Gesetz am 23.06.2023 beschlossen. Eine flankierende Verordnung zum Gesetz wird im Bundesrat voraussichtlich am 07.07.2023 behandelt. Einige Regelungen des Gesetzes treten bereits ab November 2023 in Kraft, andere sechs bzw. neun Monate nach der Verkündung. So soll sichergestellt werden, dass die betroffenen Behörden genügend Zeit für die Umsetzung haben.


BMI vom 23.06.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Arbeitsrecht, Meldung

©fotomek/fotolia.com

13.06.2025

Generation Z sagt Nein zum Dauerstress

Gerade die Generation Z ist bereit, für mehr mentale Gesundheit finanzielle Abstriche zu machen – wer Talente binden will, soll laut Studie Gehalt erhöhen und Stress reduzieren.

weiterlesen
Generation Z sagt Nein zum Dauerstress

Meldung

©djedzura/123rf.com

11.06.2025

ADS-Jahresbericht: Rekordzahl an Diskriminierungsfällen

Die meisten Ratsuchenden erleben Diskriminierung im Arbeitsleben. Frauen sind häufiger von schlechter Bezahlung und mangelnden Karrierechancen betroffen.

weiterlesen
ADS-Jahresbericht: Rekordzahl an Diskriminierungsfällen

Meldung

©alphaspirit/fotolia.com

06.06.2025

Diversität im Fokus: Jedes zweite Unternehmen handelt bereits

Diversität ist ein strategisches Thema für viele Unternehmen, doch der Reifegrad ist unterschiedlich. Während große Firmen meist schon Ziele definiert haben, zögern kleinere noch.

weiterlesen
Diversität im Fokus: Jedes zweite Unternehmen handelt bereits

Meldung

©Marco2811/fotolia.com

05.06.2025

BAG: Kein Urlaubsverzicht durch Prozessvergleich

Der gesetzliche Mindesturlaub ist unverzichtbar, stellt das BAG klar. Auch ein gerichtlicher Vergleich kann daran nichts ändern.

weiterlesen
BAG: Kein Urlaubsverzicht durch Prozessvergleich

Das könnte Sie ebenfalls interessieren:


Haben wir Ihr Interesse für die ZAU geweckt?

Testen Sie kostenlos zwei Ausgaben inkl. Datenbankzugang!