• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Die Hälfte der Berufstätigen ist im Weihnachtsurlaub erreichbar

03.01.2023

Die Hälfte der Berufstätigen ist im Weihnachtsurlaub erreichbar

Fristlose Kündigung und Annahmeverzug

©AnatolyTiplyashin/fotolia.com

Entspannt das Jahr ausklingen lassen: Diese Devise gilt für die Hälfte der Berufstätigen nur eingeschränkt. 55 % bleiben auch im Weihnachtsurlaub dienstlich erreichbar.

Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Befragung unter 1.005 Menschen in Deutschland. Praktisch alle, die im Weihnachtsurlaub erreichbar sind, gehen dienstlich ans Telefon (55 %), fast ebenso viele (54 %) sind auch per Kurznachricht erreichbar. Per E-Mail lassen sich 42 % in den Ferien kontaktieren und 31 % per Videocall. Nur eine Minderheit von 4 % ist mit Chatnachrichten über Kollaborationstools wie Slack oder Microsoft Teams dienstlich in den Weihnachtsferien zu erreichen.

Quote der Erreichbarkeit bleibt gleich

Insgesamt bewegt sich die Tendenz zur Erreichbarkeit im Weihnachtsurlaub auf dem gleichen Niveau wie 2021, als 53 % der Berufstätigen erreichbar waren. Im Vor-Corona-Jahr 2019 waren es allerdings noch 71 %. „Die Grenzen zwischen Berufs- und Privatleben verschwimmen in einigen Jobs stark. Damit das Wohlbefinden der Beschäftigten nicht leidet, sollten Arbeitgeber während der Urlaubszeiten funktionierende Vertretungslösungen organisieren und klare Regeln zur Erreichbarkeit kommunizieren“, sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder.

Gründe für Erreichbarkeit im Weihnachtsurlaub

Die meisten Berufstätigen, die im Weihnachtsurlaub dienstlich erreichbar sind, wollen der ausdrücklichen oder vermeintlich angenommenen Erwartung von Vorgesetzten entsprechen (62 %). Bei 46 % geht es um die wahrgenommene Erwartung von Kolleginnen und Kollegen und bei 28 % um die Erwartungen der Kundschaft. Bei einem Fünftel (20 %) soll mit der Erreichbarkeit den Erwartungen der Geschäftspartner Rechnung getragen werden – und 14 % stellen an sich selbst den grundsätzlichen Anspruch, auch in den Ferien erreichbar zu sein.

Wer in den Ferien nicht erreichbar ist, setzt meist bewusst auf klare Abgrenzung zwischen Berufs- und Privatleben: 60 % möchten einfach nicht dienstlich kontaktiert werden. Oftmals steht die Nicht-Erreichbarkeit in Zusammenhang mit dem Arbeitgeber: Bei 29 % wird die Erreichbarkeit schlichtweg nicht erwartet, bei 16 % ermutigt der Arbeitgeber sogar aktiv zur Auszeit und bei 2 % gilt ein Verbot des Arbeitgebers, im Urlaub erreichbar zu sein. Ein Drittel (31 %) ist im Übrigen nicht erreichbar, weil die Familie dies nicht möchte.


Bitkom vom 19.12.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©alimyakubov/fotolia.com

01.12.2023

EuGH zum Tragen religiöser Zeichen am Arbeitsplatz

Eine Gemeinde in Belgien verbot einer Mitarbeiterin, im Dienst ein Kopftuch zu tragen. Der EuGH stellte klar, dass ein solches Verbot erlaubt ist.

weiterlesen
EuGH zum Tragen religiöser Zeichen am Arbeitsplatz

Meldung

©Gina Sanders/fotolia.com

29.11.2023

Betriebsverfassungsgesetz: Klarstellung für Betriebsräte

Durch eine präzisere Regelung im Betriebsverfassungsgesetz soll das Risiko von Verstößen gegen das Benachteiligungs- und Begünstigungsverbot reduziert werden.

weiterlesen
Betriebsverfassungsgesetz: Klarstellung für Betriebsräte

Arbeitsrecht, Meldung

©Butch/fotolia.com

28.11.2023

Beitragsbemessungsgrenzen 2024

Zu Anfang eines jeden Jahres steigen in der Regel die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung – so auch zum 1. Januar 2024.

weiterlesen
Beitragsbemessungsgrenzen 2024

Meldung

©Coloures-Pic/fotolia.com

21.11.2023

Zur Auflösung eines Betriebsrats

Auch wenn einzelne Verstöße noch keine Auflösung des Betriebsrats rechtfertigen, kann sich dies aber aus der Gesamtschau mehrerer Verstöße ergeben.

weiterlesen
Zur Auflösung eines Betriebsrats

Das könnte Sie ebenfalls interessieren:


Haben wir Ihr Interesse für die ZAU geweckt?

Testen Sie kostenlos zwei Ausgaben inkl. Datenbankzugang!