• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Die Hälfte der Berufstätigen ist im Weihnachtsurlaub erreichbar

03.01.2023

Die Hälfte der Berufstätigen ist im Weihnachtsurlaub erreichbar

Entspannt das Jahr ausklingen lassen: Diese Devise gilt für die Hälfte der Berufstätigen nur eingeschränkt. 55 % bleiben auch im Weihnachtsurlaub dienstlich erreichbar.

Fristlose Kündigung und Annahmeverzug

©AnatolyTiplyashin/fotolia.com

Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Befragung unter 1.005 Menschen in Deutschland. Praktisch alle, die im Weihnachtsurlaub erreichbar sind, gehen dienstlich ans Telefon (55 %), fast ebenso viele (54 %) sind auch per Kurznachricht erreichbar. Per E-Mail lassen sich 42 % in den Ferien kontaktieren und 31 % per Videocall. Nur eine Minderheit von 4 % ist mit Chatnachrichten über Kollaborationstools wie Slack oder Microsoft Teams dienstlich in den Weihnachtsferien zu erreichen.

Quote der Erreichbarkeit bleibt gleich

Insgesamt bewegt sich die Tendenz zur Erreichbarkeit im Weihnachtsurlaub auf dem gleichen Niveau wie 2021, als 53 % der Berufstätigen erreichbar waren. Im Vor-Corona-Jahr 2019 waren es allerdings noch 71 %. „Die Grenzen zwischen Berufs- und Privatleben verschwimmen in einigen Jobs stark. Damit das Wohlbefinden der Beschäftigten nicht leidet, sollten Arbeitgeber während der Urlaubszeiten funktionierende Vertretungslösungen organisieren und klare Regeln zur Erreichbarkeit kommunizieren“, sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder.

Gründe für Erreichbarkeit im Weihnachtsurlaub

Die meisten Berufstätigen, die im Weihnachtsurlaub dienstlich erreichbar sind, wollen der ausdrücklichen oder vermeintlich angenommenen Erwartung von Vorgesetzten entsprechen (62 %). Bei 46 % geht es um die wahrgenommene Erwartung von Kolleginnen und Kollegen und bei 28 % um die Erwartungen der Kundschaft. Bei einem Fünftel (20 %) soll mit der Erreichbarkeit den Erwartungen der Geschäftspartner Rechnung getragen werden – und 14 % stellen an sich selbst den grundsätzlichen Anspruch, auch in den Ferien erreichbar zu sein.

Wer in den Ferien nicht erreichbar ist, setzt meist bewusst auf klare Abgrenzung zwischen Berufs- und Privatleben: 60 % möchten einfach nicht dienstlich kontaktiert werden. Oftmals steht die Nicht-Erreichbarkeit in Zusammenhang mit dem Arbeitgeber: Bei 29 % wird die Erreichbarkeit schlichtweg nicht erwartet, bei 16 % ermutigt der Arbeitgeber sogar aktiv zur Auszeit und bei 2 % gilt ein Verbot des Arbeitgebers, im Urlaub erreichbar zu sein. Ein Drittel (31 %) ist im Übrigen nicht erreichbar, weil die Familie dies nicht möchte.


Bitkom vom 19.12.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

ilixe48/123rf.com

29.09.2026

D&O-Versicherung: Führungskraft haftet trotz Millionenschaden voll

Eine arbeitgeberfinanzierte D&O-Versicherung kann dazu führen, dass Führungskräfte für grob fahrlässig verursachte Schäden voll haften.

weiterlesen
D&O-Versicherung: Führungskraft haftet trotz Millionenschaden voll

Meldung

© Calado/fotolia.com

29.09.2026

Comeback der Befristungen: Jeder vierte Arbeitgeber will stärker darauf setzen

Die geplante Verlängerung sachgrundloser Befristungen auf bis zu vier Jahre verschafft Unternehmen mehr Flexibilität, könnte aber Personalentscheidungen hinauszögern.

weiterlesen
Comeback der Befristungen: Jeder vierte Arbeitgeber will stärker darauf setzen

Meldung

©stadtratte/fotolia.com

23.09.2026

Gehaltsbudgets 2026 unter Druck

Gehaltserhöhungen bleiben moderat, während Unternehmen ihre Gehaltsbudgets zunehmend nach Leistung und strategischer Bedeutung verteilen.

weiterlesen
Gehaltsbudgets 2026 unter Druck

Meldung

©RobertKneschke/fotolia.com

23.09.2026

Gesundheitsmanagement zahlt sich aus

Gesundheitsförderung wirkt besonders dann, wenn Unternehmen sie systematisch organisieren und Führungskräfte Verantwortung übernehmen.

weiterlesen
Gesundheitsmanagement zahlt sich aus

Das könnte Sie ebenfalls interessieren:


ZAU Zeitschrift plus Datenbank

Haben wir Ihr Interesse für die ZAU geweckt?

Sichern Sie sich das ZAU Gratis-Paket: 1 Ausgabe + 1 Monat Testzugang zum Beratermodul ZAU – Zeitschrift für Arbeitsrecht im Unternehmen kostenlos.