• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Digitale Arbeitsverträge müssen einfacher werden

17.01.2024

Digitale Arbeitsverträge müssen einfacher werden

Unternehmen haben mit Arbeitsverträgen künftig nicht weniger bürokratischen Aufwand als bisher, auch wenn die Bundesregierung mit ihrem Bürokratieentlastungsgesetz anderes verspricht.

Fristlose Kündigung und Annahmeverzug

©Coloures-Pic/fotolia.com

Das Bundesjustizministerium hat den Entwurf eines Bürokratieentlastungsgesetzes vorgelegt. Danach werden Schriftformerfordernisse in verschiedenen Gesetzen durch Textform ersetzt. Allerdings müssen die wesentlichen Bedingungen eines Arbeitsverhältnisses weiterhin schriftlich festgehalten und handschriftlich auf Papier unterzeichnet werden, ansonsten können Arbeitgeber für Arbeitsverträge nur die komplizierte „qualifizierte elektronische Signatur“ verwenden.

Qualifizierte elektronische Signatur für Arbeitsverträge völlig überzogen

„Unternehmen haben mit Arbeitsverträgen künftig nicht weniger bürokratischen Aufwand als bisher, auch wenn die Bundesregierung mit ihrem Bürokratieentlastungsgesetz anderes verspricht“, kritisiert Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. „Man wird weiterhin viel Papier ausdrucken müssen, dies in der Regel hin und her schicken, handschriftlich unterschreiben und die Dokumente in Aktenschränken aufbewahren. Denn die einzige nun vorgesehene Alternative zur Unterschrift auf Papier ist die sog. qualifizierte elektronische Signatur. Diese aber ist aufgrund des komplexen Verfahrens viel zu umständlich für die Bewerberinnen und Bewerber, verursacht unnötige Kosten und verlangsamt den Einstellungsprozess. Die qualifizierte elektronische Signatur hat sicherlich in anderen Anwendungsbereichen ihre Berechtigung, ist für Arbeitsverträge aber völlig überzogen. Auch in Deutschland wurden bis zum 1. August 2022 Arbeitsverträge mit einfacher elektronischer Signatur rechtsverbindlich abgeschlossen, ohne dass es zu Missbrauchsfällen kam. Die im Nachweisgesetz 2022 eingeführten Hürden werden nicht hinreichend abgebaut und damit bleibt die Praxis im analogen Zeitalter stehen.“

Forderung zur Nachbesserung am Gesetzentwurf

Rohleder weiter: „Wenn die Bundesregierung ihr Versprechen des Bürokratieabbaus ernst meint, sollte sie an dieser Stelle den Gesetzentwurf nachbessern und die einfache Übermittlung von Arbeitsverträgen in Textform mit einem Übermittlungs- und Empfangsnachweis ermöglichen. Dies ist technisch einfach und kostengünstig umzusetzen, in der Praxis für Unternehmen und Bewerberinnen und Bewerber gleichermaßen bequem zu nutzen und entspricht den gesetzlichen Vorgaben der europäischen Arbeitsbedingungsrichtlinie.“


Bitkom vom 15.01.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com

23.01.2026

KMU unter Druck: 7 von 10 Fachkräften fehlen hier

Fachkräfteengpässe treffen KMU besonders stark, insbesondere in Berufen, die eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzen.

weiterlesen
KMU unter Druck: 7 von 10 Fachkräften fehlen hier

Meldung

©stadtratte/fotolia.com

22.01.2026

Gehaltsbudgets in Deutschland bleiben stabil

Die Gehaltsbudgets deutscher Unternehmen bleiben für das Jahr 2026 weitgehend stabil. Im Durchschnitt planen Arbeitgeber Gehaltssteigerungen von 3,4 bis 3,5%.

weiterlesen
Gehaltsbudgets in Deutschland bleiben stabil

Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com

14.01.2026

6 von 10 Beschäftigten melden sich trotz Arbeits­fähig­keit krank

Vor allem junge Beschäftigte zwischen 18 und 29 Jahren ziehen regelmäßig die Reißleine: 45% treffen die Bettkantenentscheidung, davon 11% sogar häufig.

weiterlesen
6 von 10 Beschäftigten melden sich trotz Arbeits­fähig­keit krank

Meldung

©peshkova/123rf.com

06.01.2026

Nur jeder fünfte Beschäftigte nutzt KI regelmäßig

Trotz wachsender Verfügbarkeit nutzen nur wenige Beschäftigte in Deutschland regelmäßig KI am Arbeitsplatz, meist auf eigene Initiative und mit einfachen Tools.

weiterlesen
Nur jeder fünfte Beschäftigte nutzt KI regelmäßig

Das könnte Sie ebenfalls interessieren:


ZAU Zeitschrift plus Datenbank

Haben wir Ihr Interesse für die ZAU geweckt?

Sichern Sie sich das ZAU Gratis-Paket: 1 Ausgabe + 1 Monat Testzugang zum Beratermodul ZAU – Zeitschrift für Arbeitsrecht im Unternehmen kostenlos.