29.01.2025

EGMR richtet Ethikrat ein

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Einrichtung eines Ethikrats beschlossen, der den Präsidenten des Gerichts in Fragen der richterlichen Ethik beraten soll.

Fristlose Kündigung und Annahmeverzug

©adiruch/fotolia.com

Die Einrichtung eines Ethikrats beim EGMR markiert einen wichtigen Schritt des Gerichts, sein Engagement für ethische Standards zu demonstrieren. Besonderer Fokus liegt dabei auf der Sicherstellung, dass die ethischen Anforderungen an die Richter transparent werden.

Beratung in ethischen Fragen

EGMR-Richter haben künftig die Möglichkeit, den Ethikrat zu konsultieren. Dies kann insbesondere dann geschehen, wenn ein Richter Rat in Bezug auf die Einhaltung der ethischen Standards in einer bestimmten Situation sucht. Der Ethikrat wird befugt sein, Richtlinien für amtierende, Ad-hoc- und ehemalige Richter zu geben. Zudem kann der Rat auch das Gericht als Institution zu ethischen Fragen beraten.

Zusammensetzung des Ethikrats

Der Ethikrat wird aus fünf Mitgliedern bestehen:

  • dem dienstältesten Vizepräsidenten des Gerichts,
  • dem dienstältesten Kammerpräsidenten
  • sowie den drei dienstältesten amtierenden Richtern.

Unterstützt wird der Ethikrat durch den Kanzler des Gerichts, der administrative und organisatorische Aufgaben übernimmt.

Hintergrund und rechtliche Verankerung

Die Einrichtung des Ethikrats steht im Einklang mit der Entschließung zu richterlicher Ethik, die zuletzt im Jahr 2021 aktualisiert wurde. Diese Entschließung betont die zentrale Rolle des Präsidenten bei der Beratung zu ethischen Fragen. Artikel 12 der Entschließung wurde entsprechend geändert, um die Einrichtung und die Arbeitsweise des Ethikrats zu reflektieren.

Mit diesem Schritt unterstreicht der EGMR sein Bekenntnis zu höchsten ethischen Standards und Transparenz in der Rechtsprechung.


EGMR vom 27.01.2025 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

Weitere Meldungen


Meldung

©djedzura/123rf.com

10.02.2026

Arbeitsrechtliches Ausrufezeichen: Kein Zwang zur Gendersprache

Eine Strahlenschutzbeauftragte darf nicht gekündigt oder abgemahnt werden, weil sie eine Anweisung zum Gendern eines Textes nicht vollständig umgesetzt hat.

weiterlesen
Arbeitsrechtliches Ausrufezeichen: Kein Zwang zur Gendersprache

Meldung

imilian/123rf.com

10.02.2026

Evaluierung der Whistleblower-Richtlinie

Mit einer Konsultation will die EU-Kommission herausfinden, ob die Whistleblower-Richtlinie ihren Zweck erfüllt: den effektiven Schutz von Hinweisgebern.

weiterlesen
Evaluierung der Whistleblower-Richtlinie

Meldung

©zest_marina/fotolia.com

09.02.2026

Kein Dienstplan, kein Einsatz, aber voller Vergütungsanspruch

Das LAG München betont die Verantwortung des Arbeitgebers für die Einsatzplanung und bestätigt, dass Lohn auch bei Nichtarbeit zu zahlen ist.

weiterlesen
Kein Dienstplan, kein Einsatz, aber voller Vergütungsanspruch

Meldung

©skywalk154/fotolia.com

06.02.2026

Betriebsprüfung in Privathaushalten aufgrund von Schwarzarbeit

Die Rentenversicherung darf in Privathaushalten keine Betriebsprüfungen wegen Schwarzarbeit durchführen; zuständig für Beitragserhebungen sind allein die Krankenkassen.

weiterlesen
Betriebsprüfung in Privathaushalten aufgrund von Schwarzarbeit

Das könnte Sie ebenfalls interessieren:


ZAU Zeitschrift plus Datenbank

Haben wir Ihr Interesse für die ZAU geweckt?

Sichern Sie sich das ZAU Gratis-Paket: 1 Ausgabe + 1 Monat Testzugang zum Beratermodul ZAU – Zeitschrift für Arbeitsrecht im Unternehmen kostenlos.