• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Eltern können Elterngeld Plus auch bei längerer Arbeitsunfähigkeit beanspruchen

08.09.2023

Eltern können Elterngeld Plus auch bei längerer Arbeitsunfähigkeit beanspruchen

Elterngeld Plus kann auch dann beansprucht werden, wenn ein Elternteil während der Partnerschaftsbonusmonate für längere Zeit erkrankt und keine Lohnfortzahlung mehr erhält. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden.

Fristlose Kündigung und Annahmeverzug

©PhotographyByMK/fotolia.com

Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 07.09.2023 (B 10 EG 2/22 R) klargestellt, dass Eltern das Elterngeld Plus auch bei längerer Arbeitsunfähigkeit beanspruchen können. Anspruch auf zusätzliche vier Monate Elterngeld Plus als Partnerschaftsbonus haben Eltern nur, wenn beide Elternteile ihr Kind betreuen und gleichzeitig zwischen 25 und 30 Wochenstunden erwerbstätig sind. Während einer Arbeitsunfähigkeit besteht die Erwerbstätigkeit nach den Richtlinien des Bundesfamilienministeriums zum Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) nur bis zum Ende der Lohnfortzahlung weiter.

Darum ging es im Streitfall

Der Kläger war kurz nach Beginn der Partnerschaftsbonusmonate erkrankt und über das Ende der Lohnfortzahlung hinaus arbeitsunfähig. Daher hatte die Elterngeldstelle die Leistungsbewilligung aufgehoben und das Elterngeld Plus für die vollen vier Monate vom Kläger zurückgefordert. Die Aufhebung und Rückforderung erfolgten zu Unrecht. Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass Eltern auch dann „erwerbstätig“ sind, wenn sie ihre auf die vorgeschriebene Zahl an Wochenstunden festgelegte Tätigkeit während einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit tatsächlich nicht ausüben können, jedoch das Arbeitsverhältnis fortbesteht und die konkrete Tätigkeit voraussichtlich wieder aufgenommen werden wird. Eine andere Auslegung des BEEG widerspricht dem Ziel des Elterngeld Plus, die partnerschaftliche Betreuung des Kindes bei gleichzeitiger Teilzeittätigkeit beider Eltern wirtschaftlich abzusichern.


BSG vom 07.09.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Arbeitsrecht, Meldung

©peshkova/123rf.com

01.07.2025

Zwei Drittel der Deutschen nutzen KI am Arbeitsplatz

Obwohl 72 % der Beschäftigten regelmäßig KI nutzen, fühlen sich nur 36 % ausreichend vorbereitet. Ein Appell an Unternehmen, ihre Mitarbeitenden zu unterstützen.

weiterlesen
Zwei Drittel der Deutschen nutzen KI am Arbeitsplatz

Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com

30.06.2025

Mindestlohn steigt: 13,88 % mehr Lohn bis 2027

Die beschlossene Mindestlohnerhöhung stellt viele Arbeitgeber vor neue Herausforderungen, da sie mit spürbar steigenden Lohnkosten rechnen müssen.

weiterlesen
Mindestlohn steigt: 13,88 % mehr Lohn bis 2027

Meldung

©bluedesign/fotolia.com

27.06.2025

Rekordniveau bei Ausbildungsvergütungen

Die Ausbildungsvergütungen steigen weiterhin kräftig, getrieben vom Fachkräftemangel und dem Druck zur Attraktivitätssteigerung, zeigt eine aktuelle Studie.

weiterlesen
Rekordniveau bei Ausbildungsvergütungen

Meldung

©MovingMoment/fotolia.com

24.06.2025

Beim Kaffeetrinken verschluckt – Arbeitsunfall

Alltägliche Situationen wie das Kaffeetrinken bei der Arbeit können unter bestimmten Umständen als versicherte Tätigkeit gelten.

weiterlesen
Beim Kaffeetrinken verschluckt – Arbeitsunfall

Das könnte Sie ebenfalls interessieren:


Haben wir Ihr Interesse für die ZAU geweckt?

Testen Sie kostenlos zwei Ausgaben inkl. Datenbankzugang!