• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Entgelttransparenz: BAG kippt Hürde für Klage auf Gleichstellung

24.10.2025

Entgelttransparenz: BAG kippt Hürde für Klage auf Gleichstellung

Arbeitnehmerinnen müssen keine große Statistik vorlegen, um eine Gehaltsbenachteiligung wegen ihres Geschlechts zu belegen. Ein direkter Vergleich mit einem besser verdienenden männlichen Kollegen kann bereits ausreichen, um eine Diskriminierung zu vermuten, entschied das Bundesarbeitsgericht.

Fristlose Kündigung und Annahmeverzug

©BachoFoto/fotolia.com

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 23.10.2025 (8 AZR 300/24) entschieden, dass für die Vermutung einer Entgeltbenachteiligung wegen des Geschlechts bereits der Vergleich mit einem einzelnen Kollegen genügt. Eine überwiegende Wahrscheinlichkeit für eine Diskriminierung ist nicht erforderlich.

Darum ging es im Streitfall

Im vorliegenden Fall verlangte eine Arbeitnehmerin rückwirkend eine Anpassung ihres Gehalts an das höher vergütete Entgelt männlicher Kollegen, die aus ihrer Sicht vergleichbare Tätigkeiten ausübten. Zur Untermauerung ihres Anspruchs verwies sie auf Daten aus einem firmeneigenen Dashboard zur Entgelttransparenz. Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hatte ihre Klage noch abgewiesen, da es einen Einzelvergleich als unzureichend ansah und auf den Median der Entgelte beider Geschlechtergruppen abstellte.

EuGH-Vorgaben klar: Geringeres Entgelt lässt Diskriminierung vermuten

Das BAG widersprach dieser Auffassung. Die geringere Bezahlung einer Frau gegenüber einem männlichen Kollegen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit begründet eine gesetzliche Vermutung für eine Diskriminierung wegen des Geschlechts. Diese Vermutung muss der Arbeitgeber widerlegen, etwa durch objektive Gründe wie unterschiedliche Leistung oder Qualifikation.

Rückverweisung zur Klärung der Widerlegung

Da das Landesarbeitsgericht diese Vermutungswirkung verkannt und den Sachverhalt nicht ausreichend gewürdigt hatte, hob das BAG das Urteil teilweise auf und verwies die Sache zurück. Im neuen Verfahren muss nun geklärt werden, ob der Arbeitgeber die Entgeltbenachteiligung überzeugend erklären kann, auch vor dem Hintergrund eines wenig transparenten Entgeltsystems.


BAG vom 23.10.2025 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

Weitere Meldungen


Meldung

ilixe48/123rf.com

29.09.2026

D&O-Versicherung: Führungskraft haftet trotz Millionenschaden voll

Eine arbeitgeberfinanzierte D&O-Versicherung kann dazu führen, dass Führungskräfte für grob fahrlässig verursachte Schäden voll haften.

weiterlesen
D&O-Versicherung: Führungskraft haftet trotz Millionenschaden voll

Meldung

© Calado/fotolia.com

29.09.2026

Comeback der Befristungen: Jeder vierte Arbeitgeber will stärker darauf setzen

Die geplante Verlängerung sachgrundloser Befristungen auf bis zu vier Jahre verschafft Unternehmen mehr Flexibilität, könnte aber Personalentscheidungen hinauszögern.

weiterlesen
Comeback der Befristungen: Jeder vierte Arbeitgeber will stärker darauf setzen

Meldung

©stadtratte/fotolia.com

23.09.2026

Gehaltsbudgets 2026 unter Druck

Gehaltserhöhungen bleiben moderat, während Unternehmen ihre Gehaltsbudgets zunehmend nach Leistung und strategischer Bedeutung verteilen.

weiterlesen
Gehaltsbudgets 2026 unter Druck

Meldung

©RobertKneschke/fotolia.com

23.09.2026

Gesundheitsmanagement zahlt sich aus

Gesundheitsförderung wirkt besonders dann, wenn Unternehmen sie systematisch organisieren und Führungskräfte Verantwortung übernehmen.

weiterlesen
Gesundheitsmanagement zahlt sich aus

Das könnte Sie ebenfalls interessieren:


ZAU Zeitschrift plus Datenbank

Haben wir Ihr Interesse für die ZAU geweckt?

Sichern Sie sich das ZAU Gratis-Paket: 1 Ausgabe + 1 Monat Testzugang zum Beratermodul ZAU – Zeitschrift für Arbeitsrecht im Unternehmen kostenlos.