• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Entgelttransparenzrichtlinie – Text angenommen

31.01.2023

Entgelttransparenzrichtlinie – Text angenommen

Der Ausschuss des EU-Parlaments für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (EMPL) und der Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (FEMM) haben am 25.01.2023 den Trilogkompromiss zur Entgelttransparenzrichtlinie angenommen.

Fristlose Kündigung und Annahmeverzug

Volha Maksimava/istockphoto.com

Die Entgelttransparenzrichtlinie stellt ein Informationsrecht aller Arbeitnehmer*innen nach ihrer individuellen Gehaltsklasse und dem durchschnittlichen Gehalt nach Geschlecht in den Mittelpunkt. Unternehmen mit mehr als 100 Angestellten sollen Informationen über die Entgeltdifferenz zwischen ihren weiblichen und männlichen Angestellten nationalen Behörden, ihren Angestellten und Gewerkschaften zur Verfügung stellen müssen.

„Gender Pay Gap“ hat die nächste Hürde überschritten

Das EU-Parlament und der DAV hatten einen Schwellenwert von 50 Beschäftigten gefordert (vgl. DAV Stellungnahme 41/21). Wenn die Entgeltdifferenz ohne Rechtfertigung 5 % oder mehr beträgt, soll es eine Überprüfung geben. Bei Verstößen gegen den Grundsatz des gleichen Entgelts haben die Betroffenen Anspruch auf Schadenersatz. Eine der beiden Co-Berichterstatterinnen, Samira Rafaela (Renew), betonte vor der Abstimmung in den Ausschüssen die Gender-inklusive Sprache des Kompromisses, welche auch nicht binäre Personen einschließe. Die finale Annahme im Plenum ist für Ende März 2023 geplant, auch der Rat muss noch zustimmen.


DAV vom 27.01.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©BachoFoto/fotolia.com

09.09.2026

PwC-Vergütungsstudie: Entgelttransparenz erhöht den Handlungsdruck

Marktgerechte Vergütung und mehr Transparenz werden für öffentliche Unternehmen zunehmend zum entscheidenden Wettbewerbsfaktor.

weiterlesen
PwC-Vergütungsstudie: Entgelttransparenz erhöht den Handlungsdruck

Meldung

©liudmilachernetska/123rf.com

09.09.2026

Arbeitszeitwünsche: Viele wollen kürzertreten

3,8 Millionen wollen weniger arbeiten und deutlich mehr Beschäftigte wünschen sich eine kürzere statt längere Arbeitszeit.

weiterlesen
Arbeitszeitwünsche: Viele wollen kürzertreten

Meldung

©Alexander Limbach/fotolia.com

09.09.2026

Wie weit reicht das Streikrecht in kritischer Infrastruktur?

Drohen durch einen Klinikstreik erhebliche Gefahren für Patienten, darf das Streikrecht durch einen ausreichend umfangreichen Notdienst eingeschränkt werden.

weiterlesen
Wie weit reicht das Streikrecht in kritischer Infrastruktur?

Meldung

© bluedesign/fotolia.com

09.09.2026

Arbeitsrechtsreform: Skepsis bei Entscheidern

Weniger Arbeitnehmerschutz verspricht Flexibilität, kann aber Vertrauen, Motivation, Mitarbeiterbindung und Arbeitgeberattraktivität erheblich schwächen.

weiterlesen
Arbeitsrechtsreform: Skepsis bei Entscheidern

Das könnte Sie ebenfalls interessieren:


ZAU Zeitschrift plus Datenbank

Haben wir Ihr Interesse für die ZAU geweckt?

Sichern Sie sich das ZAU Gratis-Paket: 1 Ausgabe + 1 Monat Testzugang zum Beratermodul ZAU – Zeitschrift für Arbeitsrecht im Unternehmen kostenlos.