• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Entschädigung wegen Altersdiskriminierung bei Einstellung

27.08.2024

Entschädigung wegen Altersdiskriminierung bei Einstellung

Fristlose Kündigung und Annahmeverzug

©Andrey Popov/fotolia.com

Die Formulierung in einer Stellenanzeige "als Digital Native fühlst Du Dich in der Welt der Social Media, der Datengetriebenen PR, des Bewegtbilds (...) zu Hause" stellt ein Indiz für eine unmittelbare Benachteiligung wegen des Alters dar.

Die Suche nach „Digital Natives“ in einer Stellenanzeige ist in der Regel eine Altersdiskriminierung. Diese Feststellung trifft das Arbeitsgericht Heilbronn in einer jetzt veröffentlichten Entscheidung vom 18.01.2024 (8 Ca 191/23), erläutert der Stuttgarter Fachanwalt für Arbeitsrecht Präsident des VDAA – Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Stuttgart.

Darum ging es im Streitfall

In dem entschiedenen Fall hatte die Stellenanzeige auszugsweise nachführenden Text „als Digital Native fühlst Du Dich in der Welt der Social Media, der Daten-getriebenen PR (…) zu Hause.”

Nach Ansicht des Arbeitsgerichtes Heilbronn ist diese Formulierung ein Indiz für eine Altersdiskriminierung im Sinne von § 22 AGG, sodass der Arbeitgeber die Beweislast dafür trage, dass dennoch kein Verstoß gegen die Bestimmungen zum Schutze vor Benachteiligung vorgelegen habe.

Das Urteil des Arbeitsgerichts

Als Begründung führt das Arbeitsgericht Heilbronn aus, dass unter „Digital Native“ im allgemeinen Sprachgebrauch eine Person gemeint sein, die mit digitalen Technologien aufgewachsen sei und in ihrer Benutzung geübt sei.  Da der Kläger in diesem Verfahren im Jahr 1972 geboren war, war er nicht mit digitalen Medien aufgewachsen und erfüllte diese Beschreibung somit nicht.

Da der beklagte Arbeitgeber nicht den Beweis führen konnte, dass keine Altersdiskriminierung vorlag, verurteilte das Arbeitsgericht Heilbronn den beklagten Arbeitgeber zur Zahlung einer Entschädigung von 7.500,- €. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig, Berufung wurde eingelegt.


VDAA-Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e.V. vom 23.08.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com

16.09.2024

Kosten für Entgeltfortzahlung binnen 14 Jahren verdoppelt

Die Kosten für die Entgeltfortzahlung sind in den letzten Jahren erheblich gestiegen und belasten zunehmend die deutschen Arbeitgeber.

weiterlesen
Kosten für Entgeltfortzahlung binnen 14 Jahren verdoppelt

Meldung

© mmphoto/fotolia.com

11.09.2024

EuGH stärkt Kündigungsschutz für schwangere Beschäftigte

Einer schwangeren Arbeitnehmerin muss eine angemessene Frist eingeräumt werden, um ihre Kündigung vor Gericht anfechten zu können.

weiterlesen
EuGH stärkt Kündigungsschutz für schwangere Beschäftigte

Meldung

© Holger Luck/fotolia.com

10.09.2024

Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung

Schwarzarbeit hat eine negative gesamtgesellschaftliche Auswirkung. Das neue Gesetzesvorhaben will die Schwarzarbeitsbekämpfung modernisieren.

weiterlesen
Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung

Meldung

©Cybrain/fotolia.com

04.09.2024

Azubi-Suche: Weniger Facebook, mehr YouTube

Eine neue Studie hat untersucht, warum Unternehmen und Bewerber nicht zusammenfinden. Ergebnis: Betriebe werben nicht dort, wo Jugendliche suchen.

weiterlesen
Azubi-Suche: Weniger Facebook, mehr YouTube

Das könnte Sie ebenfalls interessieren:


Haben wir Ihr Interesse für die ZAU geweckt?

Testen Sie kostenlos zwei Ausgaben inkl. Datenbankzugang!