• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Entwurf für neues Fachkräfteeinwanderungsgesetz

05.05.2023

Entwurf für neues Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Der Gesetzentwurf zur Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes, über das der Bundestag am 27.04.2023 in erster Lesung debattiert hat, sieht vor, dass ausländische Fachkräfte leichter nach Deutschland kommen können.

Fristlose Kündigung und Annahmeverzug

©MK-Photo/fotolia.com

Mit dem neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz leitet die Regierungskoalition einen Kurswechsel in der Einwanderungspolitik ein, sagte Bundesinnenministerin Nancy Faeser im Deutschen Bundestag. „Damit schaffen wir das modernste Einwanderungsrecht, das Deutschland je hatte.“ Der Gesetzentwurf zur Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes, über das der Bundestag am 27.04.2023 in erster Lesung debattiert hat, sieht vor, dass ausländische Fachkräfte leichter nach Deutschland kommen können. Den Entwurf haben das Bundesministerium des Innern und für Heimat und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gemeinsam vorgelegt.

Einreisemöglichkeiten durch das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz:

Qualifikation: Wer einen Abschluss hat, soll künftig jede qualifizierte Beschäftigung ausüben können.

Erfahrung: Wer mindestens zwei Jahre Berufserfahrung und einen im Herkunftsland staatlich anerkannten Berufsabschluss hat, soll als Arbeitskraft einwandern können. Der Berufsabschluss muss künftig nicht mehr in Deutschland anerkannt sein – das bedeutet weniger Bürokratie und damit kürzere Verfahren.

Potenziale: Neu eingeführt wird eine Chancenkarte zur Arbeitssuche, die auf einem Punktesystem basiert. Zu den Auswahlkriterien gehören Qualifikation, Deutsch- und Englischkenntnisse, Berufserfahrung, Deutschlandbezug, Alter und mitziehende Lebens- oder Ehepartner.

„Kanada ist ein Vorbild, von dem wir lernen wollen“

Deutschland sei für ausländische Fachkräfte bisher nicht das Top-Ziel. Wenn sie die Wahl hätten, entschieden sich Fachkräfte oft für andere Länder wie zum Beispiel die USA oder Kanada, so Faeser. Das liege zum einen an hohen bürokratischen Hürden für qualifizierte Menschen, die in Deutschland arbeiten wollen. Zum anderen, und das habe sie aus Gesprächen auf ihrer Kanada-Reise im März dieses Jahres mitgenommen: Um attraktiver zu werden, müssten sich Fachkräfte aus dem Ausland in Deutschland willkommen fühlen.

Würde man dort Fachkräfte fragen, warum sie nach Kanada gekommen sind, sei die klare Antwort: Weil ich hier die Perspektive auf Einbürgerung habe. „Die Bundesregierung wird es gut integrierten und gut qualifizierten Menschen daher auch ermöglichen, deutsche Staatsbürger zu werden“, so die Bundesinnenministerin. „Denn beides – Fachkräfteeinwanderung und ein modernes Staatsangehörigkeitsrecht – geht nur zusammen.“


BMI vom 27.04.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©Waldbach/fotolia.com

21.11.2025

Arbeitsunfall: Skiausflug war keine Dienstreise

Versicherungsschutz besteht nur, wenn die im Unfallzeitpunkt verrichtete Tätigkeit in einem inneren, sachlichen Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit steht.

weiterlesen
Arbeitsunfall: Skiausflug war keine Dienstreise

Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com

20.11.2025

50.800 Stellen in Deutschland verloren

Zwischen 2021 und 2023 haben rund 1.300 größere Unternehmen Teile ihrer Tätigkeiten ins Ausland verlagert, was zu einem Nettoverlust von etwa 50.800 Arbeitsplätzen geführt hat.

weiterlesen
50.800 Stellen in Deutschland verloren

Meldung

©Zerbor /fotolia.com

17.11.2025

Mindestlohn: Keine Erfüllung durch Firmenwagen

Das BSG hat entschieden, dass die Überlassung eines Firmenwagens den Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn nicht ersetzt.

weiterlesen
Mindestlohn: Keine Erfüllung durch Firmenwagen

Meldung

© Calado/fotolia.com

14.11.2025

BAG stärkt befristet Beschäftigte: Tarifnorm verstößt gegen Diskriminierungsverbot

Ein neues BAG-Urteil stärkt den Schutz befristet Beschäftigter und betont die unmittelbare Wirkung unionsrechtlich geprägter Diskriminierungsverbote im Arbeitsrecht.

weiterlesen
BAG stärkt befristet Beschäftigte: Tarifnorm verstößt gegen Diskriminierungsverbot

Das könnte Sie ebenfalls interessieren:


ZAU Zeitschrift plus Datenbank

Haben wir Ihr Interesse für die ZAU geweckt?

Testen Sie kostenlos zwei Ausgaben inkl. Datenbankzugang!