• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Entwurf für neues Fachkräfteeinwanderungsgesetz

05.05.2023

Entwurf für neues Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Der Gesetzentwurf zur Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes, über das der Bundestag am 27.04.2023 in erster Lesung debattiert hat, sieht vor, dass ausländische Fachkräfte leichter nach Deutschland kommen können.

Fristlose Kündigung und Annahmeverzug

©MK-Photo/fotolia.com

Mit dem neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz leitet die Regierungskoalition einen Kurswechsel in der Einwanderungspolitik ein, sagte Bundesinnenministerin Nancy Faeser im Deutschen Bundestag. „Damit schaffen wir das modernste Einwanderungsrecht, das Deutschland je hatte.“ Der Gesetzentwurf zur Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes, über das der Bundestag am 27.04.2023 in erster Lesung debattiert hat, sieht vor, dass ausländische Fachkräfte leichter nach Deutschland kommen können. Den Entwurf haben das Bundesministerium des Innern und für Heimat und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gemeinsam vorgelegt.

Einreisemöglichkeiten durch das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz:

Qualifikation: Wer einen Abschluss hat, soll künftig jede qualifizierte Beschäftigung ausüben können.

Erfahrung: Wer mindestens zwei Jahre Berufserfahrung und einen im Herkunftsland staatlich anerkannten Berufsabschluss hat, soll als Arbeitskraft einwandern können. Der Berufsabschluss muss künftig nicht mehr in Deutschland anerkannt sein – das bedeutet weniger Bürokratie und damit kürzere Verfahren.

Potenziale: Neu eingeführt wird eine Chancenkarte zur Arbeitssuche, die auf einem Punktesystem basiert. Zu den Auswahlkriterien gehören Qualifikation, Deutsch- und Englischkenntnisse, Berufserfahrung, Deutschlandbezug, Alter und mitziehende Lebens- oder Ehepartner.

„Kanada ist ein Vorbild, von dem wir lernen wollen“

Deutschland sei für ausländische Fachkräfte bisher nicht das Top-Ziel. Wenn sie die Wahl hätten, entschieden sich Fachkräfte oft für andere Länder wie zum Beispiel die USA oder Kanada, so Faeser. Das liege zum einen an hohen bürokratischen Hürden für qualifizierte Menschen, die in Deutschland arbeiten wollen. Zum anderen, und das habe sie aus Gesprächen auf ihrer Kanada-Reise im März dieses Jahres mitgenommen: Um attraktiver zu werden, müssten sich Fachkräfte aus dem Ausland in Deutschland willkommen fühlen.

Würde man dort Fachkräfte fragen, warum sie nach Kanada gekommen sind, sei die klare Antwort: Weil ich hier die Perspektive auf Einbürgerung habe. „Die Bundesregierung wird es gut integrierten und gut qualifizierten Menschen daher auch ermöglichen, deutsche Staatsbürger zu werden“, so die Bundesinnenministerin. „Denn beides – Fachkräfteeinwanderung und ein modernes Staatsangehörigkeitsrecht – geht nur zusammen.“


BMI vom 27.04.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Arbeitsrecht, Meldung

©peshkova/123rf.com

06.01.2026

Nur jeder fünfte Beschäftigte nutzt KI regelmäßig

Trotz wachsender Verfügbarkeit nutzen nur wenige Beschäftigte in Deutschland regelmäßig KI am Arbeitsplatz, meist auf eigene Initiative und mit einfachen Tools.

weiterlesen
Nur jeder fünfte Beschäftigte nutzt KI regelmäßig

Meldung, Wirtschaftsrecht

©Coloures-Pic/fotolia.com

05.01.2026

Geschlechtervielfalt in deutschen Vorstandsetagen stagniert

Der Gender Diversity Index 2025 zeigt: Die Geschlechtervielfalt in deutschen Führungsgremien stagniert, obwohl diverse Führungsteams nachweislich erfolgreicher wirtschaften.

weiterlesen
Geschlechtervielfalt in deutschen Vorstandsetagen stagniert

Meldung

©BachoFoto/fotolia.com

17.12.2025

Gender Pay Gap 2025 unverändert bei 16%

Frauen verdienten im Jahr 2025 durchschnittlich 16% weniger pro Stunde als Männer, selbst bei vergleichbarer Tätigkeit und Qualifikation blieb eine bereinigte Lücke von 6% bestehen.

weiterlesen
Gender Pay Gap 2025 unverändert bei 16%

Meldung

©agcreativelab/fotolia.com

16.12.2025

Homeoffice so gefragt wie nie

Der Wunsch nach Homeoffice ist seit 2020 von 71% auf aktuell 88% gestiegen – ein neuer Rekordwert. Ein Ende des Trends ist nicht absehbar.

weiterlesen
Homeoffice so gefragt wie nie

Das könnte Sie ebenfalls interessieren:


ZAU Zeitschrift plus Datenbank

Haben wir Ihr Interesse für die ZAU geweckt?

Sichern Sie sich das ZAU Gratis-Paket: 1 Ausgabe + 1 Monat Testzugang zum Beratermodul ZAU – Zeitschrift für Arbeitsrecht im Unternehmen kostenlos.