25.03.2022

EU-Führungspositionen-Richtlinie beschlossen

Deutschland hat am 14.03.2022 zusammen mit der Mehrheit der Mitgliedstaaten der EU-Führungspositionen-Richtlinie zugestimmt. Dies ist ein Meilenstein für die Gleichstellung in der EU.

Fristlose Kündigung und Annahmeverzug

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Frauen sind in den Führungsetagen von privaten Unternehmen nach wie vor unterrepräsentiert. Mit verbindlichen Standards sollen sie in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union gleichberechtigt am wirtschaftlichen Leben teilhaben. Dafür steht die EU-Richtlinie zur ausgewogeneren Vertretung von Frauen und Männern in Führungspositionen.

Verbindliche Quoten wirken

„Mit unserem Ja zur Führungspositionen-Richtlinie machen wir gemeinsam mit der Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten den Weg frei für mehr Gleichstellung in Europa“, erklärt Bundesfrauenministerin Anne Spiegel. „Wir erreichen damit einen wichtigen Meilenstein und bringen mehr Frauen in Führung. Denn wir sehen deutlich: verbindliche Quoten wirken. In Ländern mit verbindlichen Vorgaben sind mitunter doppelt so viele Frauen in Vorständen börsennotierter Unternehmen wie in Ländern ohne solche Regeln. Die Richtlinie ist deshalb ein notwendiger Schritt für mehr Geschlechtergerechtigkeit. Mit der Zustimmung Deutschlands ebnen wir nach Jahren der Blockade den Weg für einheitliche Standards in Europa.“

Über die EU-Führungspositionen-Richtlinie

Ziel der Richtlinie ist es, den Frauenanteil in den Führungsgremien börsennotierter Unternehmen in der EU substanziell zu erhöhen. Vorgesehen ist das Ziel, 40 % Frauen in Aufsichtsräten oder 33 % in Aufsichtsräten und Vorständen zu erreichen.

Mitgliedstaaten, in denen bereits ebenso wirksame Maßnahmen ergriffen wurden, sind von den Regelungen ausgenommen. In Deutschland gelten mit dem Zweiten Führungspositionengesetz (FüPoG II) bereits umfangreiche Maßnahmen. Damit fällt für Deutschland kein weiterer Umsetzungsbedarf an.

Am 14.03.2022 hat der Rat der EU für Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz (EPSCO) in Brüssel eine gemeinsame Ratsposition beschlossen. Das ist ein wichtiger Schritt, damit die Richtlinie bald auch gemeinsam mit dem Europäischen Parlament verabschiedet wird und in Kraft treten kann.


BMFSFJ vom 14.03.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

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