• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • EuGH: Kein Individualschutz der Benachrichtigung bei Massenentlassung

20.07.2023

EuGH: Kein Individualschutz der Benachrichtigung bei Massenentlassung

Der EuGH hat klargestellt, dass eine Massenentlassungsanzeige „nicht den Zweck hat, den betroffenen Arbeitnehmern Individualschutz zu gewähren“. Bislang führten Formfehler bei einer Massenentlassungsanzeige zur Unwirksamkeit der geplanten Kündigungen.

Fristlose Kündigung und Annahmeverzug

©dekanaryas/fotolia.com

Der in der Massenentlassungsrichtlinie 98/59/EG vorgesehenen Verpflichtung des Arbeitgebers (Art. 2 Abs. 3 UAbs. 2), im Falle einer Massenentlassung der zuständigen Behörde – im Streitfall der Agentur für Arbeit – eine Abschrift der an die Arbeitnehmervertretung gerichteten Mitteilung zu übermitteln, kommt keine individualschützende Wirkung zugunsten der Arbeitnehmer zu. Dies entschied der EuGH am 13.07.2023 (C-134/22) in seinem Urteil zu den Mitteilungspflichten des Arbeitgebers im Zusammenhang mit einer Massenentlassung.

Massenentlassungsanzeige hat nur Informations- und Vorbereitungszweck

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte den EuGH mit dieser Frage befasst, um zu klären, ob ein Verstoß gegen diese Verpflichtung die Unwirksamkeit der Kündigung zur Folge haben müsse. Laut EuGH dient die Verpflichtung der Behörde, die in der Richtlinie aufgeführten Bestandteile der schriftlichen Mitteilung an die Behörde zu übermitteln, lediglich Informations- und Vorbereitungszwecken.

Der zuständigen Behörde (Agentur für Arbeit) komme durch diese Benachrichtigung im Vergleich zu anderen Bestimmungen der Richtlinie keine aktive Rolle im Sinne einer unmittelbaren Verpflichtung zu. Sie solle durch Art. 2 Abs. 3 UAbs. 2 nur in die Lage versetzt werden, die negativen Folgen der beabsichtigten Massenentlassung abzuschätzen und sich auf die gegebenenfalls erforderlichen Maßnahmen vorzubereiten. Hiernach führt ein entsprechender Verstoß nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung.


DAV vom 14.07.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

© Minerva Studio/fotolia.com

16.10.2024

Arbeitsmarkt: Fast 20 Mio. Erwerbstätige gehen bis 2036 in Rente

Die anstehende Welle der in Rente gehenden Babyboomer wird zu Verwerfungen auf dem Arbeitsmarkt führen mit schwer beherrschbaren Folgen.

weiterlesen
Arbeitsmarkt: Fast 20 Mio. Erwerbstätige gehen bis 2036 in Rente

Meldung

©magele-picture/fotolia.com

14.10.2024

Gesetzentwurf zum ILO-Übereinkommen über Arbeitsschutz und Arbeitsumwelt beschlossen

ILO-Übereinkommen Nr. 155 trifft Regelungen zum präventiven Arbeitsschutz und nimmt einen zentralen Platz als tragende Orientierungs- und Handlungsmaxime ein.

weiterlesen
Gesetzentwurf zum ILO-Übereinkommen über Arbeitsschutz und Arbeitsumwelt beschlossen

Meldung

© forkART Photography/fotolia.com

11.10.2024

Kein Schaden, keine Schuld: Kündigung unwirksam

Die fristlose Kündigung eines Geschäftsführers wegen eigenmächtiger Honorarbeschlüsse wurde als unwirksam erklärt, da kein nachweisbarer Schaden vorlag.

weiterlesen
Kein Schaden, keine Schuld: Kündigung unwirksam

Meldung

©3rdtimeluckystudio/123rf.com

08.10.2024

Arbeitsmarkt: Umweltfreundliche Tätigkeiten nehmen zu

Studienergebnisse zeigen, dass die ökologische Transformation mit einer deutlichen Veränderung von Tätigkeitsprofilen einhergeht.

weiterlesen
Arbeitsmarkt: Umweltfreundliche Tätigkeiten nehmen zu

Das könnte Sie ebenfalls interessieren:


Haben wir Ihr Interesse für die ZAU geweckt?

Testen Sie kostenlos zwei Ausgaben inkl. Datenbankzugang!