• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • EuGH stärkt Kündigungsschutz für schwangere Beschäftigte

11.09.2024

EuGH stärkt Kündigungsschutz für schwangere Beschäftigte

Das Arbeitsgericht Mainz hat nach dem bereits veröffentlichten Urteil des Europäischen Gerichtshofes den zugrunde liegenden Rechtsstreit im Sinne der bei Ausspruch der Kündigung schwangeren Klägerin entschieden.

Fristlose Kündigung und Annahmeverzug

© mmphoto/fotolia.com

Die Klägerin war in der Probezeit gekündigt worden und hatte zunächst keine Klage dagegen erhoben. Erst drei Wochen nach Ablauf der Kündigungsfrist teilte sie ihrer Arbeitgeberin mit, dass nun eine Schwangerschaft festgestellt wurde, weshalb die Kündigung unwirksam sei. Eine Kündigungsschutzklage reichte sie dagegen erst nach einem weiteren Monat beim Arbeitsgericht ein.

Streit um die Frist

Nach den Vorschriften des auf eine Europäische Richtlinie zurückgehenden Mutterschutzgesetzes war die Kündigung zwar unwirksam, dies hätte die Klägerin jedoch nach den Regelungen der §§ 4, 5 KSchG in der Auslegung, die diese Vorschriften in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts erfahren haben, auch durch Klageerhebung binnen zweier Wochen nach Kenntnis von ihrer Schwangerschaft gerichtlich geltend machen müssen.

Keine Klagefrist bei Schwangerschaft

Das Arbeitsgericht Mainz hatte dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorgelegt, ob dies mit der Richtlinie 92/85/EWG des Rates vom 19.10.1992 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen am Arbeitsplatz vereinbar ist, und hat nach dessen Antwort (EuGH-Rs. C-284/23) nunmehr entschieden (4 Ca 1424/22), dass die Klägerin keine Klagefrist einzuhalten hatte, weshalb der Klage trotz ihrer späten Erhebung stattzugeben war.


ArbG Mainz vom 10.09.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©ChristArt/fotolia.com

18.03.2026

Kündigung wegen Kirchenaustritt

Eine katholische Einrichtung kann einer Mitarbeiterin nicht ohne Weiteres aus dem alleinigen Grund kündigen, dass sie aus der katholischen Kirche ausgetreten ist.

weiterlesen
Kündigung wegen Kirchenaustritt

Meldung

sdecoret/123rf.com

17.03.2026

So verändert KI den Fachkräftebedarf

KI hilft auch kleineren Unternehmen bereits heute, Prozesse zu verbessern und dem Fachkräftemangel wirksam entgegenzuwirken.

weiterlesen
So verändert KI den Fachkräftebedarf

Meldung

©Volha Maksimava/istockphoto.com

13.03.2026

EU-Parlament fordert Aktionsplan zum Gender Pay Gap

Das EU-Parlament fordert die EU-Kommission auf, einen Aktionsplan zur Beseitigung des geschlechtsspezifischen Lohn- und Rentengefälles vorzulegen.

weiterlesen
EU-Parlament fordert Aktionsplan zum Gender Pay Gap

Meldung

©GregBrave/fotolia.com

09.03.2026

Mehr Frauen an der Spitze mittelständischer Unternehmen

Zwar steigt der Anteil weiblicher Unternehmensleitungen wieder leicht, gleichzeitig sinkt der Frauenanteil über alle Führungsebenen hinweg, zeigt eine aktuelle KfW-Untersuchung.

weiterlesen
Mehr Frauen an der Spitze mittelständischer Unternehmen

Das könnte Sie ebenfalls interessieren:


Zeitschrift für Arbeitsrecht in Unternehmen (ZAU)

Haben wir Ihr Interesse für die ZAU geweckt?

Sichern Sie sich das ZAU Gratis-Paket: 1 Ausgabe + 1 Monat Testzugang zum Beratermodul ZAU – Zeitschrift für Arbeitsrecht im Unternehmen kostenlos.