• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • EuGH stärkt Kündigungsschutz für schwangere Beschäftigte

11.09.2024

EuGH stärkt Kündigungsschutz für schwangere Beschäftigte

Das Arbeitsgericht Mainz hat nach dem bereits veröffentlichten Urteil des Europäischen Gerichtshofes den zugrunde liegenden Rechtsstreit im Sinne der bei Ausspruch der Kündigung schwangeren Klägerin entschieden.

Fristlose Kündigung und Annahmeverzug

© mmphoto/fotolia.com

Die Klägerin war in der Probezeit gekündigt worden und hatte zunächst keine Klage dagegen erhoben. Erst drei Wochen nach Ablauf der Kündigungsfrist teilte sie ihrer Arbeitgeberin mit, dass nun eine Schwangerschaft festgestellt wurde, weshalb die Kündigung unwirksam sei. Eine Kündigungsschutzklage reichte sie dagegen erst nach einem weiteren Monat beim Arbeitsgericht ein.

Streit um die Frist

Nach den Vorschriften des auf eine Europäische Richtlinie zurückgehenden Mutterschutzgesetzes war die Kündigung zwar unwirksam, dies hätte die Klägerin jedoch nach den Regelungen der §§ 4, 5 KSchG in der Auslegung, die diese Vorschriften in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts erfahren haben, auch durch Klageerhebung binnen zweier Wochen nach Kenntnis von ihrer Schwangerschaft gerichtlich geltend machen müssen.

Keine Klagefrist bei Schwangerschaft

Das Arbeitsgericht Mainz hatte dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorgelegt, ob dies mit der Richtlinie 92/85/EWG des Rates vom 19.10.1992 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen am Arbeitsplatz vereinbar ist, und hat nach dessen Antwort (EuGH-Rs. C-284/23) nunmehr entschieden (4 Ca 1424/22), dass die Klägerin keine Klagefrist einzuhalten hatte, weshalb der Klage trotz ihrer späten Erhebung stattzugeben war.


ArbG Mainz vom 10.09.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung, Steuerrecht

©Jörg Lantelme/fotolia.com

27.05.2025

FG Niedersachsen stärkt Leiharbeiter: Reisekosten statt Pauschale

Für Leiharbeiter lohnt sich der genaue Blick in den Arbeitsvertrag und die Einsatzdauer – denn steuerlich macht das einen großen Unterschied.

weiterlesen
FG Niedersachsen stärkt Leiharbeiter: Reisekosten statt Pauschale

Meldung

©Coloures-Pic/fotolia.com

23.05.2025

Betriebsratswahl: BAG urteilt zu Matrixstrukturen

Arbeitnehmer – auch solche mit funktionsübergreifenden Rollen – können in mehreren Betrieben wahlberechtigt sein, wenn sie dort tatsächlich eingebunden sind.

weiterlesen
Betriebsratswahl: BAG urteilt zu Matrixstrukturen

Meldung

©momius/fotolia.com

22.05.2025

Teilzeit-Rekord: Jede zweite erwerbstätige Frau arbeitet reduziert

Der Anteil an Teilzeitarbeit unter den Beschäftigten wächst, insbesondere bei Frauen. Trotz positiver Entwicklungen bleibt die Geschlechterkluft beim Arbeitsvolumen deutlich spürbar.

weiterlesen
Teilzeit-Rekord: Jede zweite erwerbstätige Frau arbeitet reduziert

Arbeitsrecht, Meldung

©MK-Photo/fotolia.com

16.05.2025

IAB-Studie: Demografischer Wandel und Arbeitskräftemangel

Der demografische Wandel ist nicht aufzuhalten, doch ausländische Beschäftigte können seine Auswirkungen deutlich abmildern, zeigt eine neue IAB-Studie.

weiterlesen
IAB-Studie: Demografischer Wandel und Arbeitskräftemangel

Das könnte Sie ebenfalls interessieren:


Haben wir Ihr Interesse für die ZAU geweckt?

Testen Sie kostenlos zwei Ausgaben inkl. Datenbankzugang!