• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • EuGH zur Gewährleistung wöchentlicher und täglicher Ruhezeit

24.03.2023

EuGH zur Gewährleistung wöchentlicher und täglicher Ruhezeit

Die tägliche Ruhezeit ist nicht Teil der wöchentlichen Ruhezeit, sondern kommt zu dieser hinzu, auch wenn sie dieser unmittelbar vorausgeht.

Fristlose Kündigung und Annahmeverzug

©fotomek/fotolia.com

Mit Urteil vom 02.03.2023 in der Rechtssache IH gegen MÁV-START Vasúti Személyszállító Zrt. (C-477/21) entschied der EuGH, dass ein Arbeitgeber die tägliche Ruhezeit zusätzlich zur wöchentlichen Ruhezeit zu gewähren hat.

Mindestruhezeiten müssen gewährleistet sein

Angesichts des mit der Richtlinie 2003/88 verfolgten wesentlichen Ziels, einen wirksamen Schutz der Lebens- und Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer sowie einen besseren Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer zu gewährleisten, müssen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass die praktische Wirksamkeit dieser Rechte in vollem Umfang gewährleistet wird, indem ihnen tatsächlich die täglichen und wöchentlichen Mindestruhezeiten, die in dieser Richtlinie festgesetzt sind, zugutekommen.

Daraus folgt, dass die von den Mitgliedstaaten festgelegten Modalitäten zur Sicherstellung der Umsetzung der Bestimmungen der Richtlinie 2003/88 des Europäischen Parlaments und des Rates über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung nicht zu einer Aushöhlung der in Art. 31 Abs. 2 der Charta der Grundrechte der EU und den Art. 3 und 5 dieser Richtlinie verankerten Rechte führen dürfen.

Verhältnis der Regelungen zur wöchentlichen zur täglichen Ruhezeit

Es muss verhindert werden, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Beschränkung seiner Rechte auferlegen kann, weil der Arbeitnehmer als die schwächere Partei des Arbeitsvertrags anzusehen ist. Da die Richtlinie das Recht auf tägliche Ruhezeit in Art. 3 und das Recht auf wöchentliche Ruhezeit in Art. 5 in zwei gesonderten Bestimmungen vorsieht, handelt es sich um zwei autonome Rechte, mit denen unterschiedliche Ziele verfolgt werden. Die tägliche Ruhezeit soll es dem Arbeitnehmer ermöglichen, sich für eine bestimmte Anzahl von Stunden, die nicht nur zusammenhängen, sondern sich auch unmittelbar an eine Arbeitsperiode anschließen müssen, aus seiner Arbeitsumgebung zurückzuziehen. Die wöchentliche Ruhezeit soll es dem Arbeitnehmer ermöglichen, sich pro Siebentageszeitraum auszuruhen.


BRAK vom 17.03.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Arbeitsrecht, Meldung

nx123nx/123rf.com

05.12.2025

EU-Kommission legt Plan für zukunftssichere hochwertige Arbeitsplätze vor

Die EU-Kommission bereitet ein Gesetz für hochwertige Arbeitsplätze vor und bezieht Sozialpartner aktiv in die erste Konsultationsphase ein.

weiterlesen
EU-Kommission legt Plan für zukunftssichere hochwertige Arbeitsplätze vor

Meldung

©momius/fotolia.com

28.11.2025

BAG entscheidet zur Diskriminierung wegen Teilzeitbeschäftigung

Teilzeitbeschäftigte haben bei Überschreitung ihrer individuellen Arbeitszeit proportional zur Vollzeitarbeitszeit Anspruch auf tarifliche Mehrarbeitszuschläge.

weiterlesen
BAG entscheidet zur Diskriminierung wegen Teilzeitbeschäftigung

Meldung

imilian/123rf.com

25.11.2025

Neues EU-Whistleblower-Tool für KI-Verstöße

Die EU-Kommission hat ein digitales Tool veröffentlicht, mit dem Personen vertraulich und anonym mögliche Verstöße gegen das KI-Gesetz melden können.

weiterlesen
Neues EU-Whistleblower-Tool für KI-Verstöße

Arbeitsrecht, Meldung

©peshkova/123rf.com

25.11.2025

Wenn KI zum Kollegen wird

Das Verständnis von Zusammenarbeit und Führung ändert sich, denn mit dem Einzug der agentischen KI entstehen neue Rollen in Unternehmen.

weiterlesen
Wenn KI zum Kollegen wird

Das könnte Sie ebenfalls interessieren:


ZAU Zeitschrift plus Datenbank

Haben wir Ihr Interesse für die ZAU geweckt?

Testen Sie kostenlos zwei Ausgaben inkl. Datenbankzugang!