10.02.2026

Evaluierung der Whistleblower-Richtlinie

Whistleblower-Richtlinie unter der Lupe: Funktionieren Meldekanäle, sind Hinweisgeber ausreichend geschützt und wo gibt es Nachbesserungsbedarf? In einer EU-Konsultation können Unternehmen, Behörden und Bürger ihre Erfahrungen und Einschätzungen einbringen. Darüber berichtet der DAV.

Fristlose Kündigung und Annahmeverzug

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Die Europäische Kommission hat eine öffentliche Konsultation zur Evaluierung der Richtlinie (EU) 2019/1937 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (Hinweisgeber), eröffnet. Ziel ist es zu überprüfen, ob die Richtlinie in der Praxis wirksam umgesetzt und ihr Schutzzweck erreicht wurde. Gegenstand der Evaluierung sind insbesondere die Funktionsfähigkeit interner und externer Meldekanäle, der Schutz vor Repressalien sowie mögliche Regelungslücken im persönlichen und sachlichen Anwendungsbereich. Zudem untersucht die EU-Kommission die Auswirkungen der Richtlinie auf Unternehmen und Behörden, insbesondere im Hinblick auf administrative Belastungen und Rechtssicherheit. Frist für Rückmeldungen ist der 22.04.2026. Die Annahme des Evaluierungsberichts ist für das vierte Quartal 2026 vorgesehen.


DAV, Europa im Überblick vom 09.02.2026 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

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