• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • FG Niedersachsen stärkt Leiharbeiter: Reisekosten statt Pauschale

27.05.2025

FG Niedersachsen stärkt Leiharbeiter: Reisekosten statt Pauschale

Fristlose Kündigung und Annahmeverzug

©Jörg Lantelme/fotolia.com

Ein Leiharbeiter war zwischen 2015 und 2018 bei einem Personaldienstleister (Verleiher) befristet angestellt. Während dieser Zeit wurde er durchgehend, jedoch auf jeweils befristeter Basis, in einem Werk eines Entleihers eingesetzt. In seinen Steuererklärungen machte er die Fahrten dorthin als Reisekosten geltend – mit 0,30 € je tatsächlich gefahrenem Kilometer. Das Finanzamt erkannte jedoch nur die Entfernungspauschale (0,30 € je Entfernungskilometer) an, weil es von einer dauerhaften Zuordnung zur Tätigkeitsstätte ausging.

Keine dauerhafte Zuordnung bei befristetem Einsatz

Das Finanzgericht Niedersachsen gab dem Kläger mit Urteil vom 18.06.2024 (12 K 38/24) recht. Auch wenn der Leiharbeiter über mehrere Jahre beim gleichen Entleiher tätig war, handelte es sich um eine Kette befristeter Einsätze im Rahmen eines ebenfalls befristeten Arbeitsverhältnisses. Für die Annahme einer „ersten Tätigkeitsstätte“ fehlt es daher an einer dauerhaften Zuordnung im Sinne des § 9 Abs. 4 Satz 3 Einkommensteuergesetz (EStG). Entscheidend sei eine Ex-ante-Betrachtung: Aus Sicht zu Beginn des Arbeitsverhältnisses war ein dauerhafter Einsatz nicht planbar, sondern immer nur kurzfristig verlängert.

Reisekosten statt Entfernungspauschale

Laut FG ist das Wesen der Leiharbeit gerade die Flexibilität und Unsicherheit des Einsatzortes. Der Kläger konnte sich daher nicht auf einen festen Arbeitsweg einstellen. Die typischen Voraussetzungen für eine erste Tätigkeitsstätte – etwa die Möglichkeit, durch Wohnsitzwahl oder Fahrgemeinschaften Kosten zu senken – waren nicht gegeben. Das Gericht erkannte daher die vollen Fahrtkosten (0,30 € je gefahrenem Kilometer) als Werbungskosten an – insgesamt je 3.105 € mehr für die Jahre 2016 und 2017.

Das Urteil stärkt die steuerliche Position von Leiharbeitnehmern mit befristeten Verträgen. Es zeigt: Ein langfristiger Einsatz am gleichen Ort führt nicht automatisch zur steuerlich weniger günstigen „ersten Tätigkeitsstätte“. Vielmehr bleibt entscheidend, ob der Einsatz auch vertraglich dauerhaft angelegt war – was bei Kettenbefristungen regelmäßig nicht der Fall ist.


Weitere Meldungen


Meldung

©Coloures-Pic/fotolia.com

23.05.2025

Betriebsratswahl: BAG urteilt zu Matrixstrukturen

Arbeitnehmer – auch solche mit funktionsübergreifenden Rollen – können in mehreren Betrieben wahlberechtigt sein, wenn sie dort tatsächlich eingebunden sind.

weiterlesen
Betriebsratswahl: BAG urteilt zu Matrixstrukturen

Meldung

©momius/fotolia.com

22.05.2025

Teilzeit-Rekord: Jede zweite erwerbstätige Frau arbeitet reduziert

Der Anteil an Teilzeitarbeit unter den Beschäftigten wächst, insbesondere bei Frauen. Trotz positiver Entwicklungen bleibt die Geschlechterkluft beim Arbeitsvolumen deutlich spürbar.

weiterlesen
Teilzeit-Rekord: Jede zweite erwerbstätige Frau arbeitet reduziert

Arbeitsrecht, Meldung

©MK-Photo/fotolia.com

16.05.2025

IAB-Studie: Demografischer Wandel und Arbeitskräftemangel

Der demografische Wandel ist nicht aufzuhalten, doch ausländische Beschäftigte können seine Auswirkungen deutlich abmildern, zeigt eine neue IAB-Studie.

weiterlesen
IAB-Studie: Demografischer Wandel und Arbeitskräftemangel

Arbeitsrecht, Meldung

©fotogestoeber/fotolia.com

14.05.2025

Kann der Arzt Homeoffice verordnen?

Ein ärztliches Homeoffice-Attest allein begründet keinen Anspruch auf Heimarbeit. Es handelt sich lediglich um eine Empfehlung, die geprüft werden muss.

weiterlesen
Kann der Arzt Homeoffice verordnen?

Das könnte Sie ebenfalls interessieren:


Haben wir Ihr Interesse für die ZAU geweckt?

Testen Sie kostenlos zwei Ausgaben inkl. Datenbankzugang!