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13.07.2017

Firmenübernahmen: Mehr Hürden oder besserer Schutz?

Das Kabinett hat gerade die Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung beschlossen. Diese soll bessere Regeln für die Prüfung von Unternehmenserwerben durch ausländische Investoren garantieren. Bedeutet die Änderung mehr Schutz oder ist sie gar eine Abschreckung für Investments? Kartellrechtler Dr. Rolf Hempel, Partner bei CMS in Deutschland, klärt auf.

Fristlose Kündigung und Annahmeverzug

Rolf Hempel

DB: Herr Dr. Hempel, welche Bedeutung wird die Änderung der Außenwirtschaftsverordnung für deutsche Unternehmen haben?

Dr. Rolf Hempel: „Für deutsche Unternehmen, die innerhalb Deutschlands oder der EU ein Unternehmen erwerben möchten, hat die Änderungsverordnung keine Konsequenzen. Sie gewinnt für deutsche Unternehmen insoweit Bedeutung, als es deutschen, genauer gesagt: im Inland ansässigen Unternehmen, schwerer fallen könnte, Investoren aus dem Nicht-EU-Ausland, insbesondere aus China zu gewinnen.“

DB: Weil sie ausländische Investoren abschreckt?

Dr. Rolf Hempel: „Investoren könnten die Vorschriften als Hürde empfinden. Eine konkrete Entwicklung lässt sich momentan jedoch schwer abschätzen. Denn: Insgesamt gesehen wird die bisherige Rechtslage nur konkretisiert und nicht verschärft. Mit anderen Worten: Das Bundeswirtschaftsministerium hätte Übernahmen, die nach der neuen Verordnung verboten werden können, auch bisher untersagen können. Allerdings ist es möglich, dass das Ministerium aufgrund der bisher unklaren Rechtslage in einigen Fällen auf eine Untersagung verzichtet hat. So gesehen, ist künftig mit mehr Untersuchungen und Verboten zu rechnen. Interessanterweise geht die Bundesregierung in der Verordnungsbegründung davon aus, dass man mit fünf zusätzlichen umfassenden, über die Unbedenklichkeitsbescheinigung hinausgehenden, Prüfverfahren und mit zwei zusätzlichen Verhandlungen über Maßnahmen zur Abwendung einer Untersagung pro Jahr rechnet.“

DB: In den letzten Jahren haben Unternehmenserwerbe generell zugenommen. Mit der aktuellen wird nun vor allem der Umfang der sektorspezifischen Prüfung erweitert, indem bestimmte kritische Infrastrukturen aufgenommen wurden. Was ist diese sogenannte kritische Infrastruktur?

Dr. Rolf Hempel: „Die Kritischen Infrastrukturen, auf die in der Änderungsverordnung zur Außenwirtschaftsverordnung Bezug genommen wird, werden in anderen, schon bestehenden Rechtsvorschriften definiert. Kritische Infrastrukturen sind danach Einrichtungen in den Sektoren Energie, Informationstechnik, Telekommunikation, Transport und Verkehr, Gesundheit, Wasser, Ernährung und Finanz- und Versicherungswesen, die von hoher Bedeutung für das Funktionieren des Gemeinwesens sind. Dies wird in Rechtsvorschriften näher konkretisiert, auch anhand von Schwellenwerten. Solche Schwellenwerte sind z.B. die Netto-Nennleistung einer Stromerzeugungsanlage, die gewonnene Wassermenge aus einem Brunnen oder die Menge der auf einer Produktionsanlage hergestellten Lebensmittel.“

 DB: Weshalb ist gerade hier eine Investitionskontrolle wichtig?

Dr. Rolf Hempel: „Eine Investitionskontrolle beim Erwerb in Deutschland ansässiger Unternehmen durch Nicht-EU-Ausländer gab es schon vor der neuen Verordnung. Das Prüfungs- und Untersagungskriterium für das Bundeswirtschaftsministerium ist die Gefährdung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit der Bundesrepublik. Die Bundesregierung hat sich nun dazu entschlossen, dieses etwas unklare Kriterium durch Aufnahme der kritischen Infrastrukturen zu konkretisieren. Sie macht damit deutlich, was eine „Gefährdung der öffentlichen Ordnung“ ausmacht.

Ich gebe Ihnen ein Beispiel: Das von dem ausländischen Unternehmen zu erwerbende deutsche Unternehmen ist ein Anbieter von Software für die Steuerung von Stromnetzen. Durch den Erwerb könnten sicherheitsrelevante Informationen über die deutschen Stromnetze ins Nicht-EU-Ausland abfließen. Dies möchte die Regierung verhindern.“

DB: Vielen Dank für das Interview, Herr Dr. Hempel.


Das Interview führte Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro.

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