16.08.2024

Gehaltsprognose 2025

Laut dem diesjährigen Salary Budget Report wird im Jahr 2025 der Anstieg der Budgets für Gehaltserhöhungen mit einem Median von voraussichtlich 3,9% deutlich über der Inflation liegen.

Fristlose Kündigung und Annahmeverzug

©Stockfotos-MG/fotolia.com

Bei rund jedem zweiten deutschen Arbeitgeber sinken im kommenden Jahr die Budgets für Gehaltserhöhungen. Mit vorhergesagten Erhöhungen von 3,9% liegt die erwartete Rate 2025 im Median zwar minimal unter den tatsächlichen Anstiegen im Jahr 2024 (4,0%) und 2023 (4,0%), pendelt sich nach den Pandemiejahren jedoch deutlich über der Inflation ein. Das ergibt der Salary Budget Planning Report 2024 der Unternehmensberatung WTW. Demnach bereitet die Bindung und Gewinnung der Mitarbeitenden nach wie vor vier von zehn Unternehmen Sorgen, entspannt sich jedoch leicht. Die hybride Zusammenarbeit setzt sich weiterhin durch: Mehr als 80% der Unternehmen bieten mittlerweile flexible Arbeitsmodelle an. Allerdings berücksichtigen nur wenige Arbeitgeber die hybride und Remote-Arbeit bereits in ihrem Rewards-System.

Lage entspannt sich wieder

Laut dem diesjährigen Salary Budget Report der Unternehmensgruppe WTW wird im Jahr 2025 der Anstieg der Budgets für Gehaltserhöhungen mit einem Median von voraussichtlich 3,9% deutlich über der Inflation liegen. Vor der Pandemie lagen die Budgeterhöhungen zwischen 2 und 3% und damit stets über der Inflation. 2022 und 2023 kehrte sich dieses Verhältnis um: In beiden Jahren stiegen die Budgets für Gehaltserhöhung um jeweils 4% an – lagen damit jedoch weit unter der Inflation von bis zu 8%. Mittlerweile hat sich die Lage wieder entspannt, wie die neuen Zahlen verdeutlichen: „Derzeit liegt die Inflationsrate bei 2,3% und es wird erwartet, dass sie unter die 2-Prozent-Marke sinken wird. Die Budgets für Gehaltserhöhungen liegen mit 3,9% weit darüber. Ein positives Signal an Arbeitnehmende“, so Florian Frank, Head of Work & Rewards bei WTW.

Gehaltserhöhungen 2024 schätzungsweise 4,2 %

Im Jahr 2023 beliefen sich die tatsächlichen Gehaltserhöhungen auf 4,3%. Für 2024 werden sie auf 4,2% geschätzt. Diese rückläufige Entwicklung findet sich auch in den Budgets vieler Unternehmen wieder: Fast die Hälfte der befragten Arbeitgeber (49%) verzeichnen niedrigere Budgets für Gehaltserhöhungen im Vergleich zum Vorjahr. Diese Senkung macht sich bereits bemerkbar: Mehr als ein Drittel der befragten Unternehmen (34%) verfügen derzeit über weniger Budget als geplant – im Dezember 2023 gaben diese Differenz nur 21% der Arbeitgeber an. Bei der Hälfte der Unternehmen (50%) ist das Gehaltsbudget gleich geblieben, während 12% der Unternehmen über ein höheres Budget verfügen. „Der Inflationsdruck sowie die angespannte Lage im Arbeitsmarkt bilden die zentralen Entscheidungsfaktoren hinter den Budgeterhöhungen. Budgetkürzungen werden hingegen am häufigsten mit geringeren finanziellen Erträgen und Kostenmanagement begründet. Wir beobachten, dass Unternehmen bei Veränderungen der Vergütungsprogramme überwiegend eine umfassende Analyse aller Mitarbeitenden oder spezifischer Mitarbeitendengruppen durchführen“, so Florian Frank.

 


WTW vom 14.08.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©Aliaksei Smalenski/fotolia.com

04.04.2025

BAG-Urteil: Sonderkündigungsschutz für schwangere Arbeitnehmerinnen

Der Kündigungsschutz für Schwangere gilt auch dann, wenn die Schwangerschaft erst nach Ablauf der Klagefrist erkannt wird – solange die Unkenntnis nicht selbst verschuldet war.

weiterlesen
BAG-Urteil: Sonderkündigungsschutz für schwangere Arbeitnehmerinnen

Meldung

©Jozef Polc/123rf.com

02.04.2025

Mobilitätsstudie zeigt: Unternehmen steuern den Weg zur Nachhaltigkeit an

Arbeitgebern kommt eine Schlüsselrolle im Rahmen der nachhaltigen Verkehrswende zu, doch viele wissen nur wenig über die genauen Wünsche ihrer Angestellten.

weiterlesen
Mobilitätsstudie zeigt: Unternehmen steuern den Weg zur Nachhaltigkeit an

Meldung

©psdesign1/fotolia.com

28.03.2025

Karenzentschädigung: BAG urteilt zu Aktienoptionen im Arbeitsverhältnis

Virtuelle Aktienoptionen erhöhen die Karenzentschädigung nur dann, wenn sie innerhalb des bestehenden Arbeitsverhältnisses ausgeübt wurden.

weiterlesen
Karenzentschädigung: BAG urteilt zu Aktienoptionen im Arbeitsverhältnis

Meldung

©CrazyCloud /fotolia.com

26.03.2025

Die EMRK schützt auch berufliche Mitgliedschaften

Der Ausschluss eines Anwalts darf nicht ohne gerichtliche Kontrolle erfolgen, selbst wenn Mitgliedsbeiträge offen sind (Art. 8 EMRK).

weiterlesen
Die EMRK schützt auch berufliche Mitgliedschaften

Das könnte Sie ebenfalls interessieren:


Haben wir Ihr Interesse für die ZAU geweckt?

Testen Sie kostenlos zwei Ausgaben inkl. Datenbankzugang!