16.08.2024

Gehaltsprognose 2025

Laut dem diesjährigen Salary Budget Report wird im Jahr 2025 der Anstieg der Budgets für Gehaltserhöhungen mit einem Median von voraussichtlich 3,9% deutlich über der Inflation liegen.

Fristlose Kündigung und Annahmeverzug

©Stockfotos-MG/fotolia.com

Bei rund jedem zweiten deutschen Arbeitgeber sinken im kommenden Jahr die Budgets für Gehaltserhöhungen. Mit vorhergesagten Erhöhungen von 3,9% liegt die erwartete Rate 2025 im Median zwar minimal unter den tatsächlichen Anstiegen im Jahr 2024 (4,0%) und 2023 (4,0%), pendelt sich nach den Pandemiejahren jedoch deutlich über der Inflation ein. Das ergibt der Salary Budget Planning Report 2024 der Unternehmensberatung WTW. Demnach bereitet die Bindung und Gewinnung der Mitarbeitenden nach wie vor vier von zehn Unternehmen Sorgen, entspannt sich jedoch leicht. Die hybride Zusammenarbeit setzt sich weiterhin durch: Mehr als 80% der Unternehmen bieten mittlerweile flexible Arbeitsmodelle an. Allerdings berücksichtigen nur wenige Arbeitgeber die hybride und Remote-Arbeit bereits in ihrem Rewards-System.

Lage entspannt sich wieder

Laut dem diesjährigen Salary Budget Report der Unternehmensgruppe WTW wird im Jahr 2025 der Anstieg der Budgets für Gehaltserhöhungen mit einem Median von voraussichtlich 3,9% deutlich über der Inflation liegen. Vor der Pandemie lagen die Budgeterhöhungen zwischen 2 und 3% und damit stets über der Inflation. 2022 und 2023 kehrte sich dieses Verhältnis um: In beiden Jahren stiegen die Budgets für Gehaltserhöhung um jeweils 4% an – lagen damit jedoch weit unter der Inflation von bis zu 8%. Mittlerweile hat sich die Lage wieder entspannt, wie die neuen Zahlen verdeutlichen: „Derzeit liegt die Inflationsrate bei 2,3% und es wird erwartet, dass sie unter die 2-Prozent-Marke sinken wird. Die Budgets für Gehaltserhöhungen liegen mit 3,9% weit darüber. Ein positives Signal an Arbeitnehmende“, so Florian Frank, Head of Work & Rewards bei WTW.

Gehaltserhöhungen 2024 schätzungsweise 4,2 %

Im Jahr 2023 beliefen sich die tatsächlichen Gehaltserhöhungen auf 4,3%. Für 2024 werden sie auf 4,2% geschätzt. Diese rückläufige Entwicklung findet sich auch in den Budgets vieler Unternehmen wieder: Fast die Hälfte der befragten Arbeitgeber (49%) verzeichnen niedrigere Budgets für Gehaltserhöhungen im Vergleich zum Vorjahr. Diese Senkung macht sich bereits bemerkbar: Mehr als ein Drittel der befragten Unternehmen (34%) verfügen derzeit über weniger Budget als geplant – im Dezember 2023 gaben diese Differenz nur 21% der Arbeitgeber an. Bei der Hälfte der Unternehmen (50%) ist das Gehaltsbudget gleich geblieben, während 12% der Unternehmen über ein höheres Budget verfügen. „Der Inflationsdruck sowie die angespannte Lage im Arbeitsmarkt bilden die zentralen Entscheidungsfaktoren hinter den Budgeterhöhungen. Budgetkürzungen werden hingegen am häufigsten mit geringeren finanziellen Erträgen und Kostenmanagement begründet. Wir beobachten, dass Unternehmen bei Veränderungen der Vergütungsprogramme überwiegend eine umfassende Analyse aller Mitarbeitenden oder spezifischer Mitarbeitendengruppen durchführen“, so Florian Frank.

 


WTW vom 14.08.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©bluedesign/fotolia.com

07.05.2026

Höhere Tarifbindung: Bundestariftreuegesetz in Kraft

Das Bundestariftreuegesetz verpflichtet Unternehmen bei Bundesaufträgen ab 50.000 Euro dazu, tarifvertragliche Arbeitsbedingungen einzuhalten.

weiterlesen
Höhere Tarifbindung: Bundestariftreuegesetz in Kraft

Meldung

©GinaSanders/fotolia.com

30.04.2026

45 Euro pro Stunde: Arbeitskosten belasten Betriebe

Im Jahr 2025 zahlten Unternehmen in Deutschland durchschnittlich 45 € pro geleisteter Arbeitsstunde und damit rund 29% mehr als im EU-Durchschnitt.

weiterlesen
45 Euro pro Stunde: Arbeitskosten belasten Betriebe

Meldung

©Pixelot/fotolia.com

28.04.2026

Fristlose Kündigung: LAG verschärft Fristenrisiko für Arbeitgeber

Bei fristlosen Kündigungen darf die Zweiwochenfrist nicht wegen eines Integrationsamt-Verfahrens versäumt werden, entschied das LAG Stuttgart.

weiterlesen
Fristlose Kündigung: LAG verschärft Fristenrisiko für Arbeitgeber

Meldung

©Bartolomiej Pietrzyk/123rf.com

27.04.2026

Kein Kurzarbeitergeld bei dauerhaftem Strukturwandel

Dauerhafte Branchenprobleme begründen keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld, sondern verlangen betriebliche Anpassungen.

weiterlesen
Kein Kurzarbeitergeld bei dauerhaftem Strukturwandel

Das könnte Sie ebenfalls interessieren:


ZAU Zeitschrift plus Datenbank

Haben wir Ihr Interesse für die ZAU geweckt?

Sichern Sie sich das ZAU Gratis-Paket: 1 Ausgabe + 1 Monat Testzugang zum Beratermodul ZAU – Zeitschrift für Arbeitsrecht im Unternehmen kostenlos.