• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Gesetzentwurf zum ILO-Übereinkommen über Arbeitsschutz und Arbeitsumwelt beschlossen

14.10.2024

Gesetzentwurf zum ILO-Übereinkommen über Arbeitsschutz und Arbeitsumwelt beschlossen

Das Bundeskabinett hat am 09.10.2024 den Gesetzentwurf zum Übereinkommen Nr. 155 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über Arbeitsschutz und Arbeitsumwelt beschlossen.

Fristlose Kündigung und Annahmeverzug

©magele-picture/fotolia.com

Mit dem Gesetzentwurf macht die Bundesregierung einen wichtigen Schritt zur Ratifikation. Ziel des Übereinkommens ist Prävention. Durch Arbeitsschutz sollen Unfälle und Gesundheitsschäden verhütet und Gefahrenursachen in der Arbeitsumwelt reduziert werden. Außerdem unterstützt Deutschland auf diesem Weg die Bedeutung der internationalen Zusammenarbeit zwischen Regierungen, Sozialpartnern und internationalen Organisationen auf dem wichtigen Feld der gemeinsamen Beschäftigungs- und Sozialpolitik.

Zum Hintergrund

Im Juni 2022 nahm die Internationale Arbeitsorganisation das Übereinkommen Nr. 155 über Arbeitsschutz und Arbeitsumwelt zusammen mit Übereinkommen Nr. 187 über den Förderungsrahmen für den Arbeitsschutz in den Kanon von nun insgesamt zehn besonders wichtigen ILO-Instrumenten, den sog. ILO-Kernarbeitsnormen, auf.

ILO-Kernarbeitsnormen stehen im Rang universell gültiger Menschenrechte, die jedem Menschen weltweit zustehen und sich allein aus der Würde des Menschen herleiten und begründen lassen: Rechte, die unveräußerlich, unteilbar und unverzichtbar sind. Sie gelten grundsätzlich unabhängig von nationalen Ratifikationen.

Durch die Ratifikation und damit die völkerrechtlich verbindliche Unterzeichnung unterstützt die Bundesregierung die Bedeutung von internationalen Menschenrechten weltweit und im eigenen Land.

Präventiver Arbeitsschutz

Übereinkommen Nr. 155 trifft Regelungen zum präventiven Arbeitsschutz und nimmt einen zentralen Platz auf diesem Gebiet und als tragende Orientierungs- und Handlungsmaxime ein. Dabei soll es eine innerstaatliche Politik auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes und der Arbeitsumwelt unterstützen, die Unfälle und Gesundheitsschäden verhütet und Gefahrenursachen in der Arbeitswelt verringert. Aufgrund unseres hohen Schutzniveaus ist in Deutschland allerdings kein gesetzlicher Anpassungsbedarf erforderlich.

Doch auch wenn wir in Deutschland schon einen hohen Schutzstandard in der Arbeitswelt etablieren können und genießen, so ist weltweit noch ein großer Schritt zu gehen: Denn weltweit führen Arbeitsunfälle und berufsbedingte Erkrankungen zu fast drei Millionen Todesfällen, und über 395 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erleiden jährlich nicht-tödliche Unfälle am Arbeitsplatz mit erheblichen wirtschaftlichen und sozialen Folgen jeweils für die gesamte Gesellschaft.

Alle zehn ILO-Kernarbeitsnormen werden ratifiziert

Deutschland soll Vorbild sein für andere. Menschenrechte und Schutzmechanismen können nur dann dauerhaft wirksam werden, wenn sie permanenten Schutz erfahren und unterstützt werden. Das ist auch in unserem nationalen Interesse und gibt Orientierung für die Wirtschaft und unsere Gesellschaft.

Mit der anstehenden Ratifikation von Übereinkommen Nr. 155 wird Deutschland alle zehn ILO-Kernarbeitsnormen ratifiziert haben und unterstützt damit ausdrücklich die fundamentalen Prinzipien und Rechte bei der Arbeit wie Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen, Beseitigung von Zwangsarbeit, Abschaffung von Kinderarbeit, Verbot der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf und nun auch Schutz und Sicherheit am Arbeitsplatz weltweit.


BMAS vom 09.10.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

© Minerva Studio/fotolia.com

16.10.2024

Arbeitsmarkt: Fast 20 Mio. Erwerbstätige gehen bis 2036 in Rente

Die anstehende Welle der in Rente gehenden Babyboomer wird zu Verwerfungen auf dem Arbeitsmarkt führen mit schwer beherrschbaren Folgen.

weiterlesen
Arbeitsmarkt: Fast 20 Mio. Erwerbstätige gehen bis 2036 in Rente

Meldung

© forkART Photography/fotolia.com

11.10.2024

Kein Schaden, keine Schuld: Kündigung unwirksam

Die fristlose Kündigung eines Geschäftsführers wegen eigenmächtiger Honorarbeschlüsse wurde als unwirksam erklärt, da kein nachweisbarer Schaden vorlag.

weiterlesen
Kein Schaden, keine Schuld: Kündigung unwirksam

Meldung

©3rdtimeluckystudio/123rf.com

08.10.2024

Arbeitsmarkt: Umweltfreundliche Tätigkeiten nehmen zu

Studienergebnisse zeigen, dass die ökologische Transformation mit einer deutlichen Veränderung von Tätigkeitsprofilen einhergeht.

weiterlesen
Arbeitsmarkt: Umweltfreundliche Tätigkeiten nehmen zu

Meldung

©BachoFoto/fotolia.com

07.10.2024

LAG Baden-Württemberg zum Entgelttransparenzgesetz

Im Streitfall begehrte die Klägerin die Differenz ihrer individuellen Vergütung zum Entgelt ihres männlichen Vergleichskollegen.

weiterlesen
LAG Baden-Württemberg zum Entgelttransparenzgesetz

Das könnte Sie ebenfalls interessieren:


Haben wir Ihr Interesse für die ZAU geweckt?

Testen Sie kostenlos zwei Ausgaben inkl. Datenbankzugang!