• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Große Gehaltsunterschiede in der Rechts- und Steuerberatung

10.03.2023

Große Gehaltsunterschiede in der Rechts- und Steuerberatung

Der Equal Pay Day, der in diesem Jahr am 7. März lag, markiert symbolisch den Gehaltsunterschied zwischen Frauen und Männern. Für das Jahr 2022 beträgt der so genannte Gender Pay Gap 18 %. In der Rechts- und Steuerberatungsbranche ist er mit 32 % jedoch deutlich größer.

Fristlose Kündigung und Annahmeverzug

©BachoFoto/fotolia.com

Die Gehaltsunterschiede zwischen Frauen und Männern für dieselben Tätigkeiten waren auch im Jahr 2022 deutlich. Rund 18 % mehr verdienten Männer im vergangenen Jahr. Bereinigt um Faktoren wie Branche, Führungsverantwortung und Arbeitszeit lag der so genannte Gender Pay Gap bei 7 %.

Der Equal Pay Day markiert symbolisch den Tag, bis zu dem Frauen bei gleichem Gehalt faktisch umsonst gearbeitet hätten. Er lag in Deutschland in diesem Jahr am 07.03.2023. Seit 2010 haben sich die Gehaltsunterschiede zwar etwas nivelliert, Deutschland ist aber europaweit auf dem viertletzten Platz und damit immer noch eines der Schlusslichter. Dies ergibt sich aus aktuellen Daten des Statistischen Bundesamts.

Gender Pay Gap in Rechts- und Steuerberatung bei 32 %

In der Rechts- und Steuerberatungsbranche ist der Gender Pay Gap nach wie vor erheblich größer. Nach einer aktuellen Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung beträgt der Gehaltsunterschied dort rund 32 %.

Auch die von der BRAK durchgeführte STAR-Untersuchung zur wirtschaftlichen Situation der Anwaltschaft belegt die Einkommensunterschiede zwischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten. Im Unterschied zur Studie des WSI werden bei STAR jedoch ausschließlich in Vollzeit tätige Personen betrachtet.


BRAK vom 09.03.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©djedzura/123rf.com

10.02.2026

Arbeitsrechtliches Ausrufezeichen: Kein Zwang zur Gendersprache

Eine Strahlenschutzbeauftragte darf nicht gekündigt oder abgemahnt werden, weil sie eine Anweisung zum Gendern eines Textes nicht vollständig umgesetzt hat.

weiterlesen
Arbeitsrechtliches Ausrufezeichen: Kein Zwang zur Gendersprache

Meldung

imilian/123rf.com

10.02.2026

Evaluierung der Whistleblower-Richtlinie

Mit einer Konsultation will die EU-Kommission herausfinden, ob die Whistleblower-Richtlinie ihren Zweck erfüllt: den effektiven Schutz von Hinweisgebern.

weiterlesen
Evaluierung der Whistleblower-Richtlinie

Meldung

©zest_marina/fotolia.com

09.02.2026

Kein Dienstplan, kein Einsatz, aber voller Vergütungsanspruch

Das LAG München betont die Verantwortung des Arbeitgebers für die Einsatzplanung und bestätigt, dass Lohn auch bei Nichtarbeit zu zahlen ist.

weiterlesen
Kein Dienstplan, kein Einsatz, aber voller Vergütungsanspruch

Meldung

©skywalk154/fotolia.com

06.02.2026

Betriebsprüfung in Privathaushalten aufgrund von Schwarzarbeit

Die Rentenversicherung darf in Privathaushalten keine Betriebsprüfungen wegen Schwarzarbeit durchführen; zuständig für Beitragserhebungen sind allein die Krankenkassen.

weiterlesen
Betriebsprüfung in Privathaushalten aufgrund von Schwarzarbeit

Das könnte Sie ebenfalls interessieren:


ZAU Zeitschrift plus Datenbank

Haben wir Ihr Interesse für die ZAU geweckt?

Sichern Sie sich das ZAU Gratis-Paket: 1 Ausgabe + 1 Monat Testzugang zum Beratermodul ZAU – Zeitschrift für Arbeitsrecht im Unternehmen kostenlos.