• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Große Gehaltsunterschiede in der Rechts- und Steuerberatung

10.03.2023

Große Gehaltsunterschiede in der Rechts- und Steuerberatung

Fristlose Kündigung und Annahmeverzug

©BachoFoto/fotolia.com

Der Equal Pay Day, der in diesem Jahr am 7. März lag, markiert symbolisch den Gehaltsunterschied zwischen Frauen und Männern. Für das Jahr 2022 beträgt der so genannte Gender Pay Gap 18 %. In der Rechts- und Steuerberatungsbranche ist er mit 32 % jedoch deutlich größer.

Die Gehaltsunterschiede zwischen Frauen und Männern für dieselben Tätigkeiten waren auch im Jahr 2022 deutlich. Rund 18 % mehr verdienten Männer im vergangenen Jahr. Bereinigt um Faktoren wie Branche, Führungsverantwortung und Arbeitszeit lag der so genannte Gender Pay Gap bei 7 %.

Der Equal Pay Day markiert symbolisch den Tag, bis zu dem Frauen bei gleichem Gehalt faktisch umsonst gearbeitet hätten. Er lag in Deutschland in diesem Jahr am 07.03.2023. Seit 2010 haben sich die Gehaltsunterschiede zwar etwas nivelliert, Deutschland ist aber europaweit auf dem viertletzten Platz und damit immer noch eines der Schlusslichter. Dies ergibt sich aus aktuellen Daten des Statistischen Bundesamts.

Gender Pay Gap in Rechts- und Steuerberatung bei 32 %

In der Rechts- und Steuerberatungsbranche ist der Gender Pay Gap nach wie vor erheblich größer. Nach einer aktuellen Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung beträgt der Gehaltsunterschied dort rund 32 %.

Auch die von der BRAK durchgeführte STAR-Untersuchung zur wirtschaftlichen Situation der Anwaltschaft belegt die Einkommensunterschiede zwischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten. Im Unterschied zur Studie des WSI werden bei STAR jedoch ausschließlich in Vollzeit tätige Personen betrachtet.


BRAK vom 09.03.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Social Media, Chat, WhatsApp, facebook, SMS, Smartphone, Handy
Meldung

©oatawa/fotolia.com

29.08.2023

Fristlose Kündigung wegen Äußerungen in privater Chatgruppe

Die fristlose Kündigung kann gerechtfertigt sein, wenn sich ein Arbeitnehmer in einer privaten Chatgruppe in stark beleidigender Weise über Vorgesetzte und Kollegen äußert.

Fristlose Kündigung wegen Äußerungen in privater Chatgruppe
Teilzeit, Vollzeit, Arbeitszeit
Arbeitsrecht, Meldung

©Markus Mainka/fotolia.com

03.08.2023

Teilzeit-Trend: Zahl der Teilzeitbeschäftigten steigt

Die Zahl der Teilzeitbeschäftigten in Deutschland steigt: Am 30.06.2022 lag sie bei rund 10,2 Millionen – also bei 29,7 %.

Teilzeit-Trend: Zahl der Teilzeitbeschäftigten steigt

Das könnte Sie ebenfalls interessieren:


Haben wir Ihr Interesse für die ZAU geweckt?

Testen Sie kostenlos zwei Ausgaben inkl. Datenbankzugang!