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06.12.2024

Handreichung für Aufsichtsräte zum Biodiversitätsmanagement

Der Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) und das DRSC haben eine Handreichung für Aufsichtsräte zum Biodiversitätsmanagement veröffentlicht.

Fristlose Kündigung und Annahmeverzug

©niceideas/123rf.com

Biodiversität steht für die Vielfalt des Lebens, deren Erhalt von essenzieller Bedeutung ist, um die Stabilität der Ökosysteme und ihrer Funktionen und somit auch die Ökosystemleistungen sicherzustellen. Landnutzungsänderungen, Ausbeutung natürlicher Ressourcen, Klimawandel, Umweltverschmutzung oder die Ausbreitung invasiver Arten sind Haupttreiber für den Biodiversitätsverlust. Sie werden vor allem durch wirtschaftliche Aktivitäten verursacht und können sich andererseits erheblich auf Unternehmenstätigkeiten auswirken. Der Verlust der Biodiversität kann die Verfügbarkeit und Qualität von Ressourcen oder Anbau- und Produktionsbedingungen beeinträchtigen. In der Folge entstehen Risiken für Geschäftsmodelle. Auf der anderen Seite können Unternehmen einen Beitrag zur Förderung der Biodiversität leisten und sich durch gutes Biodiversitätsmanagement auszeichnen.

Zunehmende Bedeutung für das unternehmerische Handeln

Für Unternehmen ist es daher wichtig, sich mit Biodiversität verbundenen regulatorischen Anforderungen und unternehmerischen Risiken und Chancen zu befassen. Dies ist grundsätzlich auch für Aufsichtsräte kein Novum, da ihnen die Aufsicht über die Geschäftsführung des Unternehmens obliegt und sie daher auch in Grundsatzentscheidungen wie Standortfragen oder in die Entwicklung der strategischen Ausrichtung eingebunden sind.

Durch die zunehmende Bedeutung von Biodiversitätsaspekten für das unternehmerische Handeln und nicht zuletzt auch aufgrund der zunehmenden regulatorischen Anforderungen (z.B. für die Unternehmensberichterstattung nach CSRD/ESRS) müssen sich Aufsichtsräte in erhöhtem Maß mit diesem Thema befassen.

Handreichung für Aufsichtsräte

Vor diesem Hintergrund führt die Handreichung von RNE und DRSC in das Thema Biodiversität ein und stellt Schwerpunktthemen für die Befassung durch den Vorstand und den Aufsichtsrat dar. Diese adressieren die Governance und Organisation des Unternehmens, die Resilienz des Geschäftsmodells, Biodiversität an eigenen Standorten und Risiken in der Lieferkette und Rohstoffzufuhr. „Die Berichterstattung über Biodiversitätsthemen ist noch lange nicht so weit entwickelt und erst recht nicht so etabliert wie die Klimaberichterstattung. Daher ist eine umfassende Auseinandersetzung mit Biodiversität erforderlich. Wir hoffen, dass in der Aufsichtsratspraxis großer Nutzen aus der Art der Aufbereitung in dieser Handreichung gezogen werden kann“, kommentiert Georg Lanfermann, Präsident des DRSC.


DRSC vom 03.12.2024 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

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