02.06.2025

Homeoffice gerät unter Druck

Homeoffice oder Präsenzpflicht? Diese Frage spaltet derzeit viele Unternehmen in Deutschland. Eine neue Bitkom-Studie zeigt: Während große Betriebe weiter auf hybrides Arbeiten setzen, rudern viele kleinere zurück – mit teils weitreichenden Folgen für Mitarbeiterbindung und Produktivität.

Fristlose Kündigung und Annahmeverzug

©Andriy Popov/123rf.com

Arbeiten von zu Hause aus oder Anwesenheitspflicht im Büro? Wie sieht eine vernünftige Mischung aus beiden Modellen aus? An diesen Fragen scheiden sich in der deutschen Wirtschaft die Geister. 58 % der Unternehmen ermöglichen mobiles Arbeiten wie Homeoffice zumindest für einen Teil der Belegschaft. Ein Fünftel (20 %) hat früher Homeoffice angeboten, tut dies heute aber nicht mehr. Bei ebenso vielen (20 %) gab es noch nie die Möglichkeit zu Homeoffice. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Befragung von 602 Unternehmen ab 20 Beschäftigten im Auftrag des Digitalverbands Bitkom.

Homeoffice-Regelungen werden bereits zurückgefahren

In größeren Unternehmen ist Homeoffice dagegen weiter stark verbreitet. So bieten 71 % der Unternehmen mit 100 bis 499 Beschäftigten mobiles Arbeiten an, in der Größenordnung ab 500 Beschäftigten sind es 74 %. In den kommenden Monaten könnten die Zahlen aber weiter sinken. 15 % aller Unternehmen, die aktuell noch Homeoffice anbieten, wollen die Möglichkeit reduzieren, 5 % sogar ganz abschaffen. In 30 % wurde Homeoffice im vergangenen Jahr bereits zurückgefahren. Knapp die Hälfte (45 %) will an ihrer bestehenden Homeoffice-Regelung dagegen nichts ändern, 3 % wollen das Homeoffice sogar ausbauen. „Von gut organisierten hybriden Arbeitsmodellen mit der Möglichkeit zum Homeoffice können viele Unternehmen und Beschäftigte gleichermaßen profitieren“, sagt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst. „In einem angespannten Arbeitsmarkt mit Fachkräftemangel kann eine flexible Arbeitsgestaltung ausschlaggebend sein, wenn es darum geht, gute Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu halten und zu finden.“

Vorteile flexibler Arbeitszeitgestaltung

Das sieht auch eine Mehrheit der Unternehmen so. 57 % sind überzeugt, dass es Unternehmen, die kein Homeoffice ermöglichen, schwer haben, gute Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu finden. 46 % glauben, dass Rückrufaktionen ins Büro vornehmlich dazu dienen, unmotivierte Beschäftigte loszuwerden. Zwar befürchtet eine deutliche Mehrheit von zwei Dritteln (67 %) der Unternehmen, dass durch Homeoffice der Zusammenhalt im Unternehmen verloren geht, zugleich meinen aber 44 %, dass in der Regel im Homeoffice produktiver gearbeitet wird als im Büro. Und auch ein Aufreger-Thema der vergangenen Monate wird in den Unternehmen gelassener gesehen: 41 % finden es in Ordnung, wenn Beschäftigte private Angelegenheiten während der Homeoffice-Zeit erledigen. Wintergerst: „Die Leistung misst sich nicht daran, ob Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter möglichst ununterbrochen vor ihrem Bildschirm sitzen. Flexible Arbeitszeitgestaltung kann nicht nur dabei helfen, Berufs- und Privatleben besser zu vereinbaren. Sie ermöglicht häufig, produktiver zu sein und bessere Ergebnisse abzuliefern.“

Auf breite Ablehnung stößt in der Wirtschaft ein in der Vergangenheit diskutiertes mögliches Recht auf Homeoffice, das im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung auch nicht erwähnt wird. Fast drei Viertel (72 %) lehnen eine solche Regelung ab, nur ein Viertel (25 %) würde sie begrüßen.


Bitkom vom 08.05.2025 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

Weitere Meldungen


Meldung

©djedzura/123rf.com

10.02.2026

Arbeitsrechtliches Ausrufezeichen: Kein Zwang zur Gendersprache

Eine Strahlenschutzbeauftragte darf nicht gekündigt oder abgemahnt werden, weil sie eine Anweisung zum Gendern eines Textes nicht vollständig umgesetzt hat.

weiterlesen
Arbeitsrechtliches Ausrufezeichen: Kein Zwang zur Gendersprache

Meldung

imilian/123rf.com

10.02.2026

Evaluierung der Whistleblower-Richtlinie

Mit einer Konsultation will die EU-Kommission herausfinden, ob die Whistleblower-Richtlinie ihren Zweck erfüllt: den effektiven Schutz von Hinweisgebern.

weiterlesen
Evaluierung der Whistleblower-Richtlinie

Meldung

©zest_marina/fotolia.com

09.02.2026

Kein Dienstplan, kein Einsatz, aber voller Vergütungsanspruch

Das LAG München betont die Verantwortung des Arbeitgebers für die Einsatzplanung und bestätigt, dass Lohn auch bei Nichtarbeit zu zahlen ist.

weiterlesen
Kein Dienstplan, kein Einsatz, aber voller Vergütungsanspruch

Meldung

©skywalk154/fotolia.com

06.02.2026

Betriebsprüfung in Privathaushalten aufgrund von Schwarzarbeit

Die Rentenversicherung darf in Privathaushalten keine Betriebsprüfungen wegen Schwarzarbeit durchführen; zuständig für Beitragserhebungen sind allein die Krankenkassen.

weiterlesen
Betriebsprüfung in Privathaushalten aufgrund von Schwarzarbeit

Das könnte Sie ebenfalls interessieren:


ZAU Zeitschrift plus Datenbank

Haben wir Ihr Interesse für die ZAU geweckt?

Sichern Sie sich das ZAU Gratis-Paket: 1 Ausgabe + 1 Monat Testzugang zum Beratermodul ZAU – Zeitschrift für Arbeitsrecht im Unternehmen kostenlos.